TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 16-TARR-0228
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0167-08-WIRD-TG/N6
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH
D-72141 Walddorfhäslach
Art: Sonderrad 8 J X 17 H2
Typ: H 067 8x17
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit 17x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit H 067 in Verbindung mit der Radgröße 8x17 gekennzeichnet.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
Die Ausführungsvarianten 35598581 und 325110651 dürfen nur mit Lochkreis-Variationsschrauben verwendet
werden.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
375114671DS S10090-3mm 37mm
305100571DS S22028-5mm 30mm
Das Basisrad der Radausführung 405114671 für die o.g. Sonderradausführung ist mit ET40 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 355100571 für die o.g. Sonderradausführung ist mit ET35 gekennzeichnet.
Die Verwendung der Sonderradausführung 375114671DS ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen
bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile bei der Befestigung mit
Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
35598581 H 067 8x17 PCD100 Ø73.1 Ø58.1 100/5 58,1 35 725 2135 01/08
305100571DS H 067 8x17 PCD100 S22028-5mm 100/5 57,1 30 725 2135 01/08
355100571 H 067 8x17 PCD100 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 35 725 2135 01/08
325110651 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø65.1 112/5 65,1 32 720 2141 01/08
385110651 H 067 8x17 PCD110 Ø73.1 Ø65.1 110/5 65,1 38 725 2135 01/08
325112571 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 720 2141 01/08
455112571 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 725 2135 01/08
325112666 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 688 2251 01/08
325112666 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 725 2135 01/08
455112666 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 725 2135 01/08
405114601 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 688 2250 01/08
405114601 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2135 01/08
455114601 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 45 700 2208 01/08
455114601 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 45 725 2135 01/08
405114641 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 700 2208 01/08
405114641 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2135 01/08
455114641 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 45 700 2208 01/08
455114641 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 45 725 2135 01/08
405114661 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 720 2141 01/08
455114661 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 45 725 2135 01/08
375114671DS H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1Ø67.1S10090- 114,3/5 67,1 37 725 2135 01/08
3
405114671 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 688 2251 01/08
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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405114671 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 709 2178 01/08
405114671 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 725 2135 01/08
455114671 H 0678x17 PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 45 725 2135 01/08
385120726 H 067 8x17 PCD120 ohne 120/5 72,6 38 725 2135 01/08
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH
:
: D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke : Barracuda (VOLTEC T6)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 11,2 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 325112571:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : H 067 8x17
Radausführung : -- : H 067 8x17 PCD112
Radgröße : -- : 8 J X 17 H2
Einpreßtiefe : -- : ET32
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.08
Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --
Weitere Kennzeichnung : -- : T367
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Drei Festigkeitsnachweise vom TÜV Austria mit Nr. 08-TAAP-0759/E1BUM vom 14.04.2008, Nr.
08-TAAP-0759/E2/BUM vom 09.02.2009 und Nr. 08-TAAP-0759/E3/AB_1K vom 01.07.2010 liegen vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 H2 Radtyp: H 067 8x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
7 AUDI, FORD, SEAT, SKODA, 455112571 45 24.03.2016 liegt bei
VOLKSWAGEN
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 24.03.2016
DUR
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
455112571 H 067 8x17 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Aluminium 725 2135 01/08
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 215/45R17 91 24J; 24M; 51J Cabrio; Frontantrieb;
225/45R17 91 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M 12A; 51A; 56C; 71K;
235/40R17 90 21P; 22H; 22M; 24J; 723; 73C; 74A; 74P
24M
235/45R17 94 21P; 22H; 22M; 24J;
24M; 54A
245/40R17 91 22H; 22M; 24M; 57F;
681; 687
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 221 225/45R17 91 Cabrio; Limousine;
235/40R17 90 Allradantrieb;
235/45R17 94 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; DEA
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 215/45R17 91 26P Sportback (4-türig);
225/45R17 91 248; 26P 2-türig;
235/40R17 90 nicht e-tron; 245; 248; Allradantrieb;
26B; 26N Frontantrieb;
206 - 221 215/45R17 91 26P; 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 91 248; 26P; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 nicht e-tron; 245; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26N; 52J 74P; 76S; DEA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 205/50R17 89 22L; 24J; 24M; 56G Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 215/45R17 87W 24J; 5ET Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 205/50R17 93 22L; 24J; 24M; 56G 10B; 11G; 11H; 11K;
215/45R17 91 24J 12A; 51A; 56C; 573;
245/40R17 91 Frontantrieb; 22L; 22Q; 71K; 723; 73C; 74A;
24M; 57F; 681; 687 74P; BE0
66 - 184 225/45R17 91 22L; 24J; 24M
235/40R17 90 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M
235/45R17 93 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M
66 - 195 205/50R17 22L; 24J; 24M; 51G;
52J; 56G
225/45R17 91 22L; 24J; 24M; 52J
M+S
235/40R17 90 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 52J
235/45R17 93 21B; 22L; 22Q; 24J;
24M; 52J
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/50R17 51G bis
e1*2001/116*0374*.. 235/45R17 93 e1*2001/116*0369*16;
245/45R17 95 Cabrio; Coupe;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
76T; 76U
Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 169 225/50R17 94 26P ab
235/45R17 94 e1*2001/116*0369*17;
235/50R17 96 26B; 26N Cabrio; Coupe;
245/45R17 95 Allradantrieb;
255/45R17 98 26P Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WGR e1*2001/116*0024*.., 66 - 150 225/45R17 94 24J; 24M; 5HI ab e1*95/54*0024*12;
e1*95/54*0024*.. 235/45R17 93 22L; 24J; 24M; 367; 10B; 11G; 11H; 11K;
5HA 12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
WGR e1*93/81*0024*.., 66 - 128 225/45R17 94 22B; 24J; 24M; 5HI nur bis
e1*95/54*0024*.. 235/45R17 93 21B; 22B; 24D; 24J; e1*95/54*0024*11;
5HA 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R17 91 VDN; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 56C; 71K;
687 723; 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5PN; 5F; 1P; 5P; 1PN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 7MS
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 24J; 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 24J; 24M; 51J; 65H 10B; 11G; 11H; 11K;
63 - 147 225/45R17 91 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573;
235/40R17 90 22P; 24C; 24M; 5GA; 71K; 723; 73C; 74A;
684 74P; 76S
245/40R17 91 22P; 24M; 57F; 681;
687
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 24J; 51G; 52J; 56G Altea Freetrack;
225/45R17 91 Frontantrieb;
235/45R17 94 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 24J; 51G; 52J; 56G Altea 4 Freetrack;
225/45R17 91 Allradantrieb;
235/45R17 94 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 24J; 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 205/50R17 89 24J; 24M; 51J; 65H 10B; 11G; 11H; 11K;
63 - 147 225/45R17 91 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573;
235/40R17 90 22P; 24C; 24M; 5GA; 71K; 723; 73C; 74A;
684 74P; 76S
245/40R17 91 22P; 24M; 57F; 681;
687
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 24J; 51G; 52J; 56G Altea Freetrack;
225/45R17 91 Frontantrieb;
235/45R17 94 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 24J; 51G; 52J; 56G Altea 4 Freetrack;
225/45R17 91 Allradantrieb;
235/45R17 94 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 22P; 24J; 24M; 51J; Schrägheck;
1PN e9*2007/46*0013*.. 56G Frontantrieb;
215/45R17 87Y 22P; 24J; 24M; 5ET; 10B; 10S; 11G; 11H;
51J 11K; 12A; 51A; 56C;
215/45R17 91 22P; 24J; 24M; 51J 71C; 71K; 721; 723;
225/45R17 91 22P; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
235/40R17 90 22P; 24J; 24M; 684 76S
235/45R17 94 22P; 24J; 24M
245/40R17 91 22P; 24D; 57F; 681;
687
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 135 215/45R17 87W Leon X-Perience;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 215/45R17 87 Leon X-Perience;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 135 215/45R17 87 ab
e9*2007/46*0094*01;
225/45R17 91 245; 248; 26P; 27H nicht Leon X-Perience;
Kombi; 3-türig; 5-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7MS e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94 24J; 5HI ab e1*98/14*0036*08;
e1*98/14*0036*.. 235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K;
24J; 24M; 367; 5HA 12A; 51A; 56C; 573;
235/45R17 94 22L; 24J; 24M; 367; 71K; 723; 73C; 74A;
5HI 74P
7MS e1*95/54*0036*.., 66 - 110 225/45R17 94 22B; 24J; 24M; 5HI nur bis
e1*98/14*0036*.. 235/45R17 93 21B; 22B; 24D; 24J; e1*98/14*0036*07;
5HA 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R17 91 VDJ; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 56C; 71K;
687 723; 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1Z; 3T
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 22M; 22P; 24J; 5FM; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 51J; 65H Kombi; Allradantrieb;
215/45R17 91 22M; 22P; 24J; 51J Frontantrieb;
55 - 125 235/40R17 90W 22M; 22P; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
5GA; 684 12A; 51A; 56C; 573;
55 - 147 205/50R17 93 22M; 22P; 24J; 5FM; 71K; 723; 73C; 74A;
M+S 51J; 52J; 65H 74P
225/45R17 91 22M; 22P; 24J
235/40R17 90Y 22M; 22P; 24J; 24M;
5GA; 684
235/45R17 93 22M; 22P; 24J; 24M
245/40R17 91 22L; 22Q; 24M; 57F;
681; 687
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 22P; 24J; 5FM; 51J; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 65H Frontantrieb;
215/45R17 91 22P; 24J; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 147 225/45R17 91 22P; 24J 12A; 51A; 56C; 573;
235/40R17 90 22P; 24J; 24M; 684 71K; 723; 73C; 74A;
235/45R17 93 22P; 24J; 24M 74P
245/40R17 91 22Q; 24M; 57F; 681;
687
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Seite: 6 von 28
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 52J; 65H Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
205/55R17 91 52J; 56G 10B; 11G; 11H; 11K;
215/50R17 91 22M; 22P; 24J; 52J; 12A; 51A; 56C; 71K;
56G 723; 73C; 74A; 74P
225/45R17 91 52J
225/50R17 94 22M; 22P; 24J; 24M
235/45R17 94 22M; 22P; 24J
5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 169 215/45R17 91 ab
e11*2007/46*0244*.. 225/45R17 91 27I e11*2007/46*0243*01;
nicht Octavia Scout;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 82I
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 24J; 24M bis
e11*2007/46*0014*..
235/40R17 94 24J; 24M e11*2001/116*0326*31;
235/45R17 94 24J; 24M Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 723; 729; 73C;
74A; 74P; 76S; BE0;
DEA
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 245; 51J; 65H bis
e11*2007/46*0014*..
225/45R17 94 245 e11*2001/116*0326*31;
Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 723; 729; 73C;
74A; 74P; 76S; DEA
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1KM; AU; 2K; 1F; 1KP; 16; 1K; 3C; 2KN; 3c; 1T; 1t; AUV; 1
KM
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 70X02BL; 70X12D; 70X12B; 70X02C; 70X12BL; 70X02A;
7DB; 70X02D; 70X12BN; 70X02BN; 70X12C; 70X12A; 70X02B; 7M
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1 KM; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16; 2K;
2KN; 3c; 3C
170 Nm für Typ : 7M
180 Nm für Typ : 7DB; 70X02A; 70X02B; 70X02BL; 70X02BN;
70X02C; 70X02D; 70X12A; 70X12B; 70X12BL; 70X12BN; 70X12C;
70X12D
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 125 215/45R17 91 24J; 24M; 5GG Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 VB0; 22H; 24J; 24M; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 65H WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/45R17 91 22I; 24J; 24M; 5GG kurzer Radstand;
225/45R17 91 VB0; 22H; 24J; 24M; Frontantrieb;
5GG 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 94 VB0; 22H; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 215/45R17 91 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., bis
WV2ZZZ2K?8?052800;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 VB0; 22H; 24D; 24J; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 65H WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/45R17 91 VB0; 22I; 24J; 24M; kurzer Radstand;
5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 VB0; 22H; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
5GG 12A; 51A; 56C; 71K;
225/45R17 94 VB0; 22H; 24D; 24J 723; 73C; 74A; 74P;
VB2
2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 103 215/45R17 91 245; 248; 5GG kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: CARAVELLE, MULTIVAN, TRANSPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7DB e1*96/79*0067*.., 50 - 103 235/45R17-94 5HI 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0067*.. 245/45R17 VEJ 12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
75I; 76Q
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W Cabrio; Frontantrieb;
215/45R17 91 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 91 22M; 31P 12A; 51A; 56C; 71K;
235/40R17 90 21P; 22M; 24M; 31P 723; 73C; 74A; 74P;
85 - 184 205/50R17 51G; 65H 76S; BE0
235/45R17 94 21P; 22M; 24M; 31P
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 22P; 24J; 24M; 51J; Nur Golf 5; nur bis
65H e1*2001/116*0242*24;
55 - 147 215/45R17 87W 22P; 24J; 24M; 5ET; Allradantrieb;
51J Frontantrieb;
55 - 169 205/50R17 89W 22P; 24J; 24M; 51J; 10B; 11G; 11H; 11K;
65H 12A; 51A; 56C; 573;
245/40R17 91 22P; 24D; 57F; 681; 71K; 723; 73C; 74A;
687 74P; BE0; DEB
55 - 184 225/45R17 90 22P; 24J; 24M
235/40R17 90 22P; 24J; 24M; 684
235/45R17 93 21P; 22P; 24J; 24M
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 22H; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 6; ab
51J; 65H e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 22P; 24J; 24M; 51J Schrägheck;
225/45R17 91 22H; 22Q; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 723; 73C; 74A;
74P; 76S; DEB
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 24J; 24M; 5ET Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 59 - 173 205/50R17 22P; 24J; 24M; 51G; e1*2007/46*0490*04;
65H ab
215/45R17 91 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
225/45R17 91 22H; 22P; 24J; 24M Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 723; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
DEB
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 21S; 24J; 5ET Cabrio; Frontantrieb;
77 - 155 205/50R17 93 21S; 24J; 26P; 27H; 10B; 11G; 11H; 11K;
56G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 91 21S; 24J 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 21S; 24J; 248; 26P; 74A; 74P; 76S; DEB
27H
235/40R17 90 21T; 241; 246; 248;
26P; 27H; 684
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 215/45R17 87 nur Golf 7; ab
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 221 225/45R17 91 245; 26P; 27H e1*2007/46*0623*01;
1K e1*2007/46*0490*.. 135 - 221 215/45R17 87Y ab
e1*2007/46*0490*05;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; DEA; DEB
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 215/45R17 87 nur Golf 7; ab
1 KM e1*2007/46*0492*.. 225/45R17 91 245; 248; 26P; 27H e1*2007/46*0623*01;
1K e1*2007/46*0490*.. ab
e1*2007/46*0490*05;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; DEA; DEB
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 215/45R17 87 nur Golf 7; ab
63 - 221 225/45R17 91 245; 26P; 27H e1*2007/46*0627*01;
135 - 221 215/45R17 87Y Golf Sportsvan; nicht
Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; DEA; DEB
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 215/45R17 87 nur Golf 7; ab
225/45R17 91 245; 248; 26P; 27H e1*2007/46*0627*01;
Golf Sportsvan; nicht
Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; DEA; DEB
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 22P; 24J; 24M; 5ET; Nicht CrossGolf; Nur
51J Golf Plus; Nur bis
55 - 125 205/50R17 89 22P; 24J; 24M; 56G e1*2001/116*0304*13;
215/45R17 91 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
225/45R17 90 22P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R17 90 22P; 24J; 24M; 684 12A; 51A; 56C; 71K;
235/45R17 93 VF7; 22P; 24J; 24M 723; 73C; 74A; 74P
245/40R17 91 22P; 24D; 57F; 681;
687
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 22H; 22M; 5ET Nur CrossGolf 6; Ab
215/45R17 91 22H; 22M e1*2001/116*0304*21;
225/45R17 91 21P; 22H; 22M Frontantrieb;
235/40R17 90 21P; 22H; 22M 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R17 94 21P; 22H; 22M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 91 22H; 22M; 248; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
681; 687 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 22H; 22M; 5ET Nur CrossGolf; Nur
215/45R17 91 22H; 22M bis
225/45R17 91 21P; 22H; 22M; 24M e1*2001/116*0304*13;
235/40R17 90 21P; 22H; 22M; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R17 94 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 56C; 71K;
24M 723; 73C; 74A; 74P
245/40R17 91 22H; 22M; 24M; 57F;
681; 687
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 21P; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 51J; 65H e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 21P; 22M; 24J; 248; Frontantrieb;
65H 10B; 11G; 11H; 11K;
215/45R17 91 22M; 24J; 248; 51J 12A; 51A; 56C; 71C;
225/45R17 91 21P; 22M; 24J; 248 71K; 721; 723; 725;
235/40R17 90 21P; 22H; 22L; 24J; 73C; 74A; 74P; 76S
244; 684
245/40R17 91 22H; 22L; 244; 57F;
681; 687
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/50R17 91 56G Beetle (Schrägheck);
215/55R17 94 56G Beetle Cabrio;
225/50R17 94 Frontantrieb;
235/45R17 94 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R17 95 27I; 57F; 67R; 67T 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R17 98 248; 27I; 57F; 67D 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 21P; 24J; 248; 270; Nur Jetta
56G (Stufenheck);
215/45R17 91 270 Frontantrieb;
215/50R17 91 21P; 24J; 248; 271; 10B; 11G; 11H; 11K;
56G 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R17 91 21P; 24J; 248; 270 71K; 721; 725; 729;
235/40R17 90 21P; 24J; 248; 271 73C; 74A; 74P; 76S
235/45R17 94 21P; 24J; 248; 271
245/40R17 91 21B; 24J; 248; 260; 271
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant); bis
e1*2007/46*0492*.. 24M; 51J; 56G e1*2007/46*0492*05;
215/45R17 87W 21B; 22H; 22L; 24J; ab
24M; 5ET; 51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 91 21B; 22H; 22L; 24J; Frontantrieb;
24M; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 91 21B; 22H; 22L; 24J; 12A; 51A; 56C; 71C;
24M 71K; 721; 723; 725;
235/40R17 90 21B; 21N; 22H; 22L; 729; 73C; 74A; 74P
24C; 24D; 684
235/45R17 93 21B; 21N; 22H; 22L;
24C; 24D
245/40R17 91 22F; 22L; 24D; 57F;
681; 687
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant); ab
24M; 51J; 56G e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 21B; 22H; 22L; 24J; Allradantrieb;
24M; 5ET; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
215/45R17 91 21B; 22H; 22L; 24J; 12A; 51A; 56C; 573;
24M; 51J 71K; 723; 729; 73C;
225/45R17 91 21B; 22H; 22L; 24J; 74A; 74P
24M
235/40R17 90 21B; 21N; 22H; 22L;
24C; 24D
235/45R17 93 21B; 21N; 22H; 22L;
24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 21B; 22H; 22L; 24J; JETTA (Limousine);
24M; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M; 51J 12A; 51A; 56C; 71K;
225/45R17 90 21B; 22H; 22L; 24J; 723; 73C; 74A; 74P
24M
235/40R17 90 21B; 21N; 22H; 22L;
24C; 24D; 684
235/45R17 93 21B; 21N; 22H; 22L;
24C; 24D
245/40R17 91 22F; 22L; 24D; 57F;
681; 687
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Seite: 12 von 28
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF (Variant); nur
24M; 51J bis
75 - 147 205/50R17 89 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*14;
24M; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M; 51J 12A; 51A; 56C; 71K;
225/45R17 91 21B; 22H; 22L; 24J; 723; 73C; 74A; 74P
24M
235/40R17 90 21B; 21N; 22H; 22L;
24C; 24D; 684
235/45R17 93 21B; 21N; 22H; 22L;
24C; 24D
245/40R17 91 22F; 22L; 24D; 57F;
681; 687
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 100 205/50R17 89 22P; 65H Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/45R17 91 (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 225/45R17 91 22P; 31P e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 77 - 220 205/50R17 22P; 51G; 65H bis
205/50R17 93 22P; 65H e1*2001/116*0307*36;
225/45R17 91Y 22P; 31P Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; BE0; DEA
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 22P; 65H nur bis
75 - 147 205/50R17 93 22P; 65H e1*2001/116*0307*23;
215/45R17 91 Kombi; Limousine;
225/45R17 91 22P; 31P Allradantrieb;
75 - 220 205/50R17 22P; 51G; 65H Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 723; 73C; 74A;
74P; BE0; DEA
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 215/45R17 91W Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 225/45R17 91W (Cross); bis
e1*2007/46*0547*.. e1*2001/116*0307*40;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76S;
BE0; DEA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
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Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 130 215/45R17 91 24J; 24M; 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 215/45R17 91W 24J; 24M; 5GG bis
1T e1*2001/116*0211*.., 225/45R17 24J; 24M; 51G e1*2007/46*0357*13;
e1*2007/46*0357*.. 225/45R17 91 24J; 24M; 5GG bis
e1*2001/116*0211*35;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 723; 725;
73C; 74A; 74P
1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 110 235/45R17 94 245; 248; 27I ab
e1*2007/46*0357*14;
e1*2007/46*0357*.. ab
e1*2001/116*0211*36;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94 24J; 5HI ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K;
24J; 24M; 367; 5HA 12A; 51A; 56C; 573;
235/45R17 94 22L; 24J; 24M; 367; 71K; 723; 73C; 74A;
5HI 74P
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 225/45R17 94 22B; 24J; 24M; 5HI nur bis
e1*95/54*0023*.., 235/45R17 93 21B; 22B; 24D; 24J; e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 5HA 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R17 91 22B; 24D; 24J; 5GG; 12A; 51A; 56C; 71K;
687 723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW T4 (ab 1996)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
70X02A H325 50 - 103 235/45R17-94 5HJ 10B; 11G; 11H; 11K;
70X02B H298 245/45R17 VEJ; 5JK 12A; 51A; 56C; 71K;
70X02BL H304 723; 73C; 74A; 74P;
70X02BN H300 75I; 76Q
70X02C H297
70X02D H324
70X12A H326
70X12B H306
70X12BL H322
70X12BN H323
70X12C H299
70X12D H327
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer
Niveauregulierungsanlage.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HJ) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1345kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
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67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82I) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 339mm
nicht zulässig.
BE0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348 mm
(Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEA) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
Vorderachse nicht zulässig
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der
Vorderachse nicht zulässig
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VDJ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VEJ) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und durch Begrenzen des
Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
An den vorderen Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder
herzustellen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 400 y = 400 8 HA
27F x = 400 y = 400 30 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8J
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*..
Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 40 y = 140 HA
27V y = 40 y = 140 HA
26B x = 350 y = 290 VA
26P x = 330 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 290 8 VA
26J x = 350 y = 290 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 21 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 400 y = 310 8 HA
27F x = 400 y = 310 25 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0167-08-WIRD-TG/N6
ANLAGE: 7 Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: H 067 8x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 24.03.2016
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: H 067 8x17
des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum:
24.03.2016
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-