TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-0923-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ KT9-9018
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning
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Hersteller Keskin Tuning
Landzungenstraße 5-7
68159 Mannheim
QA 05 113 9114
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell KT9
Typ KT9-9018
Radgröße 9Jx18H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
V2 KT9-9018 V2/N24 Ø72,6xØ66,6 5/112/66,6 25 800 2100
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen KESKIN GERMANY
Radtyp und Ausführung KT9-9018 (s.o.)
Radgröße 9Jx18H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen LZ
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 30
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 070923 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
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Nummer 07-0923-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx18H2 Typ KT9-9018
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 Allroad 100-176 235/45R18 A02 A04 A05
B8 100-176 245/45R18 K1a K1b K2b K6m A08 A09 A12
e1*2001/116* 100-176 255/40R18 K1a K1b K2b K6m Car KMV X80
0430*10-.. 100-176 255/45R18 K1a K1b K2b K6m S01
100-176 265/40R18 K1c K2b K6g K6n K8b
Audi A5 100-195 235/40R18 R37 T91 T93 A02 A04 A05
B8 100-195 245/40R18 A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*.. 100-195 255/40R18 K1a K2b Cbo Cpe Flh
- Coupé, Cabrio 100-195 265/35R18 K1c K2b K41 K44 K45 K46 V18 S01
- Sportback 100-195 275/35R18 K1c K2b K41 K44 K45 K46
Audi S5 245, 260 245/40R18 T93 T97 A02 A04 A05
B8 245, 260 255/40R18 K1a K2b A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*.., 245, 260 265/35R18 K1a K1b K2b K41 K44 K45 K46 A56 Cbo Cpe
T93 T97
e1*2001/116*0447*.. 245, 260 275/35R18 K1c K2b K41 K44 K45 K46 S01
- Coupé, Cabrio 260 235/40R18 M+S R37
CLS-Klasse 155-285 245/40R18 A10 R37 A02 A04 A05
219 155-285 255/40R18 A12 A08 A09 A12
e1*2001/116*0295*.. RDK S03
E-Klasse 75-215 235/40R18 K1c K41 R37 T91 T93 A02 A04 A05
211 75-285 245/40R18 K1c K41 T93 A08 A09 A12
e1*98/14*0183*.., 75-285 265/35R18 K2c K44 R03 T93 K42 Lim V18
e1*2001/116*0183*.. 75-285 275/35R18 K2c K44 R03 S03
E-Klasse Kombi 100-215 235/40R18 K1c K41 R37 T93 T95 A02 A04 A05
211K 100-285 245/40R18 K1c K41 T93 T97 A08 A09 A12
e1*2001/116*0213*.. 100-285 265/35R18 K2c K44 R03 T97 Car K42 V18
100-285 275/35R18 K2c K44 R03 T95 T99 S03
SL 140-290 235/40R18 K41 R37 R70 T91 T93 A02 A04 A05
129 140-290 235/40R18 R37 R70 T91 T93 Z18 A08 A09 A12
F142, 140-290 245/40R18 K41 K42 R21 R21 V18 S02
e1*96/27*0058*.. 140-290 245/40R18 R35 Z18
140-290 265/35R18 K42 R03 R21
140-290 265/35R18 R03 R21 Z18
140-290 275/35R18 K42 R03
140-290 275/35R18 R03 R35 Z18
SL 280, 350, 500 170-285 255/40R18 K1c A02 A04 A05
230 A08 A09 A12
e1*98/14*0169*.. RDK S03
SL 600 368,380 255/40R18 K1c A02 A04 A05
230 A08 A09 A12
e1*98/14*0169*.. RDK S03
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm hinter bis 300mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/45R18 225/40R18
Nr. 2 215/35R18 245/30R18, 255/30R18
Nr. 3 215/40R18 245/35R18
Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18
Nr. 5 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8 225/50R18 245/45R18
Nr. 9 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18
Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18
Nr. 12 245/35R18 255/35R18, 265/35R18
Nr. 13 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15 245/50R18 275/45R18
Nr. 16 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 17 255/45R18 275/40R18, 285/40R18
Nr. 18 255/50R18 285/45R18
Nr. 19 255/55R18 285/50R18
Nr. 20 265/35R18 315/30R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X80 Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad, Typ B8) mit serienmäßigen Reifengrößen
225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z18 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland Malaysia in Juni
2007durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 01.12.2009 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderräder sind ww. lackiert oder galvanisch verchromt. Die Sonderräder werden mit
Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: V1 112/5+120/5; V2 100/5+112/5; V3 112/5+120/5
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2007.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 1.Dezember 2009
Tufan 00144494.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim