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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-8022-A11-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ AC 507
Fertiger/Zulieferer            RVS Srl

                                                                                   Seite 1 von 7

Hersteller                     RVS Srl
                               via per Salvatronda 60
                               I 31033 Castelfranco Veneto TV
                               QM.Nr.:39020150706

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         -
Typ                            AC 507
Radgröße                       7 J x 16 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                              (mm)
69M           AC507 69M / Ø72,25-Ø66,6        5/112/66,6         45         705    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              RVS
Radtyp und Ausführung          AC507 69M
Radgröße                       7 J x 16 H2
Einpresstiefe                  ET 45
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in PRC
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5           Kegel 60°       130                 30
S02     Schraube M12x1,5           Kegel 60°       110                 26
S03     Schraube M14x1,5           Kegel 60°       120                 30
S04     Schraube M14x1,5           Kegel 60°       160                 33

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland unter der Gutachten Nr.
098022 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                          09-8022-A11-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ AC 507
Fertiger/Zulieferer             RVS Srl

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4               88-118         205/60R16      A13 R09                       A02 A04 A05
B8                    88-118         215/55R16      A13 R37                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..   88-118         225/55R16      A33                           A14 A18 Car
                      88-118         235/50R16      A12                           Lim S03
                      88-195         225/55R16      A33 M+S
A-Klasse              103            195/50R16      K1c K2c K42 M+S R35           A02 A04 A05
168                   44-103         205/45R16      K1c K2c K42 R35               A06 A08 A09
e1*96/79*0073*..      44-103         215/40R16      K1c K2c K42 K46 K56           A12 A14 A18
nur mit ESP           44-75          195/45R16      K1c K2c K42 R37               A60 B03 DBA
                      55-103         215/45R16      K1c K2c K42 K46 K56 R66       V16 X92 S02
                      55-92          195/50R16      K1c K2c K42 R09 R35
A-Klasse              60-142         195/55R16      K1a K2b K42                   A02 A04 A05
169                   60-142         205/50R16      K1c K2b K42                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0288*..   60-142         205/55R16      G01 K1c K2b K42               A12 A14 A18
                      60-142         225/45R16      K1c K2b K42                   V16 S01
B-Klasse              70,85          195/55R16      A33 R37                       A02 A04 A05
245                   70,85          195/60R16      A12 R37                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0314*..   70,85          205/50R16      A12 R37                       A14 A18 B03
                      70-142         195/55R16      A33 M+S                       V16 S01
                      70-142         205/50R16      A12 M+S
                      70-142         205/55R16      A12
                      70-142         215/50R16      A12 K42
                      70-142         225/50R16      A12 K1a K1b K2b K41 K42
C-Klasse              100,115        195/60R16      A10                           A02 A04 A05
204                   100-215        205/55R16      A32                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0431*..   100-215        225/50R16      A12                           A14 A18 B03
                                                                                  Lim V16 S01
C-Klasse Kombi        100-170        205/55R16      A32 T91 T94                   A02 A04 A05
204K                  100-170        225/50R16      A12 T92 T93                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0457*..                                                               A14 A18 A58
                                                                                  B03 Car V16
                                                                                  S01
V-Klasse              72-128         215/60R16      K2c K56 R35 T94 T95 T99 141   A02 A04 A05
638/2                 72-128         225/55R16      K2c K44 K56 T94 T95 T99 141   A06 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                                                  A12 A14 A18
2001/116*0020*..                                                                  K42 S04
Vito                  58-105         215/60R16      K2c K56 R35 T95 T99 141       A02 A04 A05
638                   58-105         225/55R16      K2c K44 K56 T95 T99 141       A06 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                   A12 A14 A18
2001/116*0005*..                                                                  K42 S04
Vito                  60-105         215/60R16      K2c K56 R35 T95 T99 141       A02 A04 A05
638/1                 60-105         225/55R16      K2c K44 K56 T95 T99 141       A06 A08 A09
K 393                                                                             A12 A14 A18
                                                                                  K42 S04




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-8022-A11-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ AC 507
Fertiger/Zulieferer             RVS Srl

                                                                                         Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-8022-A11-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ AC 507
Fertiger/Zulieferer            RVS Srl

                                                                                       Seite 4 von 7

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-8022-A11-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ AC 507
Fertiger/Zulieferer             RVS Srl

                                                                                         Seite 5 von 7

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R66      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/50R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-8022-A11-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ AC 507
Fertiger/Zulieferer             RVS Srl

                                                                                          Seite 6 von 7

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      185/50R16     205/45R16
Nr. 2      195/40R16     215/35R16
Nr. 3      195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4      195/50R16     205/45R16
Nr. 5      205/45R16     225/40R16
Nr. 6      205/50R16     225/45R16
Nr. 7      205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8      205/60R16     225/55R16
Nr. 9      215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr. 10     215/50R16     245/45R16
Nr. 11     215/55R16     235/50R16
Nr. 12     225/40R16     245/35R16, 255/35R16
Nr. 13     225/50R16     245/45R16
Nr. 14     225/55R16     245/50R16
Nr. 15     225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X92     Die Verwendung der Sonderräder ist aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse Durchmesser. 276 mm an Achse
1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim Tüv Rheinland Malysia Sdn.
Bhd. im Februar 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 10.3.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-8022-A11-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ AC 507
Fertiger/Zulieferer            RVS Srl

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 10.März 2009


Garrecht                                                                     00133612.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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