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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0991-A20-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                         Seite 1 von 9

Hersteller                      Gewe GmbH
                                Fuchsstr. 85-87
                                67688 Rodenbach
                                49 02 0160905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          AR1
Typ                             AR1-8017
Radgröße                        8,0Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
T6            AR1-8017 T6 / Ø72,5 / Ø66,5           5/112/66,6         45        710    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               -
Radtyp und Ausführung           AR1-8017 (s.o.)
Radgröße                        8,0Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            MA
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       160                    28
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    23
S03     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    28
S04     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    28
S05     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    32

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 080991 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0991-A20-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4               88-125        225/50R17                                     A02 A04 A05
B8                    88-125        235/45R17                                     A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..   88-125        235/50R17                                     A12 A16 A21
                      88-125        245/45R17                                     Car Lim V17
                      88-125        255/45R17                                     Y61 S03
A-Klasse              44-75         205/40R17      K1c K2c K42 K46 K56 R35        A02 A04 A05
168                                                                               A06 A08 A09
e1*96/79*0073*..                                                                  A12 A16 A21
nur mit ESP                                                                       DBA X92
                                                                                  S02
A-Klasse              60-142        205/45R17      K1a K2b K42 R37 R70            A02 A04 A05
169                   60-142        215/45R17      K1c K2b K42                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0288*..                                                               A12 A16 A21
                                                                                  S04
B-Klasse              70-142        205/50R17      K42 R70                        A02 A04 A05
245                   70-142        215/45R17                                     A06 A08 A09
e1*2001/116*0314*..   70-142        225/45R17      K42                            A12 A16 A21
                                                                                  V17 S04
C-Klasse              100-215       205/50R17      R37 R70 T89 T93                A02 A04 A05
204                   100-215       215/45R17      R37 T87 T88 T91                A06 A08 A09
e1*2001/116*0431*..   100-215       225/45R17                                     A12 A16 A21
                      100-215       235/40R17                                     Lim V17 S04
                      100-215       235/45R17
                      100-215       245/40R17      K1a K1b K2b K41 K42 K56
C-Klasse Kombi        100-170       205/50R17      R37 R70 T89 T93                A02 A04 A05
204K                  100-170       215/45R17      R37 T91                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0457*..   100-200       225/45R17      T90 T91 T93                    A12 A16 A21
                      100-200       235/40R17      T90 T94                        Car V17 S04
                      100-200       235/45R17
                      100-200       245/40R17      K1a K1b K2b K41 K42 K56 T91
                                                   T95
E-Klasse              170-215       225/45R17      A10 T90 T91 T93                A02 A04 A05
212                   170-215       235/45R17      A10                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0501*..   170-215       245/45R17      A32 T95 T99                    A16 A21 A58
- mit Luftfederung                                                                F38 Lim Y63
                                                                                  S04
E-Klasse              100-215       225/45R17      A10 T90 T91 T93                A02 A04 A05
212                   100-215       235/45R17      A10                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0501*..   100-215       245/45R17      A32                            A16 A21 A58
                                                                                  F39 Lim S04
E-Klasse Coupé        150-215       215/45R17      A11 R37 T88                    A02 A04 A05
207                   150-215       215/50R17      A32 R37                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0502*..   150-215       225/45R17      A32 R37                        A16 A21 A58
                      150-215       235/40R17      A32 R37                        Cpe F39 V17
                      150-215       235/45R17      A32                            Y63 S04
                      150-215       245/40R17      A11




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           08-0991-A20-V02

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer              Gewe GmbH

                                                                                          Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse           110-300            235/50R17         R37 T00 T96 142                    A02 A04 A05
140                110-300            255/45R17         142                                A06 A08 A09
F690,                                                                                      A12 A16 A21
e1*96/27*0056*..                                                                           B03 R21 V17
                                                                                           S05
S-Klasse               205-290        235/50R17         R37 142                            A02 A04 A05
140C                   205-290        255/45R17         142                                A06 A08 A09
G165,                                                                                      A12 A16 A21
e1*96/27*0057*..                                                                           B03 R21 V17
                                                                                           S05
S-Klasse               145-165        225/55R17         142                                A02 A04 A05
220                    145-165        245/50R17         K42 K56 142                        A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..       145-165        255/45R17         K42 K56 142                        A12 A16 A21
                                                                                           A61 A8b B03
                                                                                           B33 NBF V17
                                                                                           S05
V-Klasse               72-128         225/50R17         K1c K2c K42 K44 K56 T94 T98        A02 A04 A05
                                                        142
638/2                  72-128         235/45R17         K1c K2c K42 K44 K56 T94 T97        A06 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                        142                                A12 A16 A21
2001/116*0020*..                                                                           S01
Vito                   58-105         225/50R17         K1c K2c K42 K44 K56 T98 142        A02 A04 A05
638                    58-105         235/45R17         K1c K2c K42 K44 K56 T97 142        A06 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                            A12 A16 A21
2001/116*0005*..                                                                           S01
Vito                   60-105         225/50R17         K1c K2c K42 K44 K56 T98 142        A02 A04 A05
638/1                  60-105         235/45R17         K1c K2c K42 K44 K56 T97 142        A06 A08 A09
K 393                                                                                      A12 A16 A21
                                                                                           S01


Auflagen und Hinweise

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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Nummer                         08-0991-A20-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                           Seite 4 von 9

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

A8b    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 345
mm an Achse 1.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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Nummer                         08-0991-A20-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Nummer                          08-0991-A20-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                         Seite 6 von 9

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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Nummer                          08-0991-A20-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                           Seite 7 von 9

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 195/40R17         215/35R17
Nr. 2 205/40R17         225/35R17
Nr. 3 205/45R17         235/40R17




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                                                                                         Seite 8 von 9

V17        -Forts.-

Nr. 4      205/50R17    225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5      215/40R17    245/35R17
Nr. 6      215/45R17    225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7      215/50R17    235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8      225/45R17    245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9      225/50R17    245/45R17, 255/45R17
Nr. 10     225/55R17    245/50R17, 255/50R17
Nr. 11     235/40R17    265/35R17, 275/35R17
Nr. 12     235/45R17    255/40R17, 265/40R17
Nr. 13     235/50R17    255/45R17
Nr. 14     235/55R17    255/50R17
Nr. 15     235/60R17    255/55R17
Nr. 16     245/40R17    255/40R17, 275/35R17
Nr. 17     245/45R17    265/40R17, 275/40R17
Nr. 18     255/45R17    285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X92     Die Verwendung der Sonderräder ist aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse Durchmesser. 276 mm an Achse 1.

Y61    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.


Prüfort und Prüfdatum

Die Prüfung des Sonderradtyps wurde beim TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya im August 2008
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 27.10.2009 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




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Nummer                         08-0991-A20-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx17H2 Typ AR1-8017
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 27.Oktober 2009




Haasis                                                                 00143250.DOC




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