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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0006-A12-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN4-8519
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 1 von 8

Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                An der Walkmühle 2
                                46356 Essen
                                QA 05 113 05035

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          TN4
Typ                             TN4-8519
Radgröße                        8,5 J x 19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
5E            TN4-8519 /5E / Ø72,6-Ø66,6            5/112/66,6         40        750    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               TOMASON
Radtyp und Ausführung           TN4-8519 (s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 19 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    30
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    30
S03     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       140                    33
S04     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       160                    33
S05     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    33
S06     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    30

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 070006 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           07-0006-A12-V02

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN4-8519
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                88-195         225/40R19      T89 T93                       A02 A04 A05
B8                     88-195         235/35R19      T87 T88 T91                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..    88-195         245/35R19      T89 T93                       A12 A14 A18
                       88-195         255/35R19      K1a K1b K2b K56               Car Lim V19
                                                                                   S02
Audi Q5                120-199        235/50R19                                    A02 A04 A05
8R                     120-199        235/55R19                                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0473*..,                                                               A12 A14 A18
e1*2001/116*0497*..                                                                S03
Audi Q5                120-199        235/50R19                                    A02 A04 A05
8R                     120-199        235/55R19                                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0473*..,                                                               A12 A14 A18
e1*2001/116*0497*..                                                                KMV S03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
B-Klasse               70-142         215/35R19      K1a K1b K2b K41 K42 T85       A02 A04 A05
245                    70-142         225/35R19      G46 K1c K2b K41 K42 K43 K44   A06 A08 A09
e1*2001/116*0314*..                                  K56 T84 T88                   A12 A14 A18
                                                                                   S01
C 63 AMG               336-373        235/35R19      K42 K56 M+S T91               A02 A04 A05
204, 204K, -/AMG                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0431,                                                                  A12 A14 A18
0457, 0463, 0464*..                                                                Car Lim S01
C-Klasse               100-200        225/35R19      K1a K1b K2b K41 K42 K56 T84   A02 A04 A05
                                                     T88
204                    100-200        235/35R19      K1c K41 R02 T87 T91           A06 A08 A09
e1*2001/116*0431*..    100-200        235/35R19      G01 K2b K42 K56 R03 T87 T91   A12 A14 A18
                       100-200        245/30R19      K1c K2a K2b K41 K42 K43 K44   Lim V19 S01
                                                     K56 T89
                       100-200        255/30R19      K2c K44 K56 R03 T91
C-Klasse Kombi         100-200        225/35R19      K1a K1b K41 R02 T84 T88       A02 A04 A05
204K                   100-200        235/35R19      K1c K41 R02 T87 T91           A06 A08 A09
e1*2001/116*0457*..    100-200        235/35R19      G01 K2b K42 K56 R03 T91       A12 A14 A18
                       100-200        255/30R19      K2c K44 K56 R03 T91           Car V19 S01
                       115,135        245/30R19      K1c K2a K2b K41 K42 K43 K44
                                                     K56 T89
CL-Klasse              220-368        245/40R19      R35                           A02 A04 A05
215                                                                                A06 A08 A09
e1*98/14*0113*..                                                                   A12 A14 A18
                                                                                   B03 R21 S05
GLK                    125-200        235/50R19      K1b                           A02 A04 A05
204X                   125-200        245/45R19                                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0480*..    125-200        255/45R19      K1b                           A12 A14 A18
                                                                                   V19 S06
S-Klasse               110-300        245/40R19      K2b K42 K45 T94 T98           A02 A04 A05
140                    110-300        255/40R19      K2b K42 K45 T00 T96           A06 A08 A09
F690,                                                                              A12 A14 A18
e1*96/27*0056*..                                                                   R21 S05



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           07-0006-A12-V02

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN4-8519
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse               205-290        245/40R19         K2b K42 K45 T94 T98                A02 A04 A05
140C                   205-290        255/40R19         K2b K42 K45                        A06 A08 A09
G165,                                                                                      A12 A14 A18
e1*96/27*0057*..                                                                           R21 S05
S-Klasse               145-368        245/40R19         T94 T98                            A02 A04 A05
220                                                                                        A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..                                                                           A12 A14 A18
                                                                                           A61 B03 NBF
                                                                                           R21 S05
V-Klasse               72-128         245/40R19         G01 K1c K2c K41 K42 K44 K45        A02 A04 A05
                                                        K56 T94 T98
638/2                  72-128         255/35R19         K1c K2c K42 K44 K45 K56 T96        A06 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                                                           A12 A14 A18
2001/116*0020*..                                                                           S04
Vito                   58-105         245/40R19         G01 K1c K2c K41 K42 K44 K45        A02 A04 A05
                                                        K56 T98
638                    58-105         255/35R19         K1c K2c K42 K44 K45 K56 T96        A06 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                            A12 A14 A18
2001/116*0005*..                                                                           S04
Vito                   60-105         245/40R19         G01 K1c K2c K41 K42 K44 K56        A02 A04 A05
                                                        T98
638/1                  60-105         255/35R19         K1c K2c K42 K44 K56 T96            A06 A08 A09
K 393                                                                                      A12 A14 A18
                                                                                           S04
Vito/Viano           65-190           255/40R19         G72 K1c K2c K41 K42 T00 150        A02 A04 A05
639, 639/4, 639/5                                                                          A06 A08 A09
e9*2001/116*0048*..,                                                                       A12 A14 A18
L275, L720                                                                                 S04

Auflagen und Hinweise

150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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Nummer                         07-0006-A12-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN4-8519
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G72     Ist die Reifengröße 225/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0006-A12-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN4-8519
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


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Nummer                          07-0006-A12-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN4-8519
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                           Seite 6 von 8

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0006-A12-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN4-8519
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      225/35R19     255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2      225/40R19     255/35R19
Nr. 3      225/45R19     245/40R19
Nr. 4      235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5      235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 6      235/45R19     255/40R19
Nr. 7      235/50R19     255/45R19
Nr. 8      245/30R19     305/25R19
Nr. 9      245/35R19     265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10     245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 11     245/45R19     275/40R19
Nr. 12     255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 315/25R19
Nr. 13     255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 14     255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 15     265/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland Malaysia in Kuala Lumpur am
01.12.06 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 21.2.2009 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Nummer                        07-0006-A12-V02

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 Typ TN4-8519
Fertiger/Zulieferer           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 21.Februar 2009




Tufan                                                                00132587.DOC




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