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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0750-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM11-8519
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 1 von 10

Hersteller                      Bay-Wheels GmbH
                                Landzungenstraße 5
                                68159 Mannheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MAM11
Typ                             MAM11-8519
Radgröße                        8,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
DB            MAM11-8519 DB/ohne Ring               5/112/66,6         42        690    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               MAM GERMANY
Radtyp und Ausführung           MAM11-8519
Radgröße                        8,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            W
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       130                    28
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    33
S03     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    30
S04     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       160                    33
S05     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    28
S06     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                    28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 090750 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0750-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM11-8519
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                 Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4               88-195        225/40R19      T89 T93                         A02 A04 A05
B8                    88-195        235/35R19      T87 T88 T91                     A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..   88-195        245/35R19      T89 T93                         A12 A14 A19
                      88-195        255/35R19                                      Car Lim V19
                                                                                   S05
Audi S4               245           235/35R19      M+S T91                         A02 A04 A05
B8                    245           245/35R19      T93                             A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..   245           255/35R19      T92 T96                         A12 A14 A19
                                                                                   Car Lim S05
A-Klasse              60-142        215/35R19      K14 K1c K2b K41 K42 K44 K56     A02 A04 A05
169                                                T85                             A06 A08 A09
e1*2001/116*0288*..                                                                A12 A14 A19
                                                                                   S01
B-Klasse              70-142        215/35R19      K1a K1b K2b K41 K42 T85         A02 A04 A05
245                   70-142        225/35R19      G46 K1c K2b K41 K42 K43 K44     A06 A08 A09
e1*2001/116*0314*..                                K56 T84 T88                     A12 A14 A19
                                                                                   S01
C 63 AMG              336-373       235/35R19      K42 K56 M+S T91                 A02 A04 A05
204, 204K, -/AMG                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0431,                                                                  A12 A14 A19
0457, 0463, 0464*..                                                                Car Lim S01
C-Klasse              100-215       225/35R19      T84 T88                         A02 A04 A05
204                   100-215       235/35R19      K1a K1b K41 R02 T87 T91         A06 A08 A09
e1*2001/116*0431*..   100-215       235/35R19      G01 K2b K42 K56 R03 T87 T91     A12 A14 A19
                      100-215       245/30R19      K1c K2b K41 K42 K56 T89         Lim V19 S01
                      100-215       255/30R19      K2a K2b K42 K44 K56 R03 T91
C-Klasse Kombi        100-200       225/35R19      R02 T84 T88                     A02 A04 A05
204K                  100-200       235/35R19      K1a K1b K41 R02 T87 T91         A06 A08 A09
e1*2001/116*0457*..   100-200       235/35R19      G01 K2b K42 K56 R03 T91         A12 A14 A19
                      100-200       255/30R19      K2a K2b K42 K44 K56 R03 T91     Car V19 S01
                      115,135       245/30R19      K1c K2b K41 K42 K56 T89
CL-Klasse             220-368       245/40R19      R35                             A02 A04 A05
215                                                                                A06 A08 A09
e1*98/14*0113*..                                                                   A12 A14 A19
                                                                                   B03 R21 S02
CL-Klasse             285           235/45R19      R37 T95 T99 137                 A02 A04 A05
216                   285           245/40R19      R37 T94 T98 138                 A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*..   285           255/40R19      138                             A10 A14 A19
                      285,380       255/40R19      M+S 138                         B03 Cpe P35
                                                                                   RDK V00
                                                                                   VS9 S03
E-Klasse              75-215        235/35R19      R37 T91                         A02 A04 A05
211                   75-225        245/35R19      T93                             A06 A08 A09
e1*98/14*0183*..,                                                                  A12 A14 A19
e1*2001/116*0183*..                                                                Lim P35 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0750-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM11-8519
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                 Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse              170-215       235/35R19      T91 138                        A02 A04 A05
212                   170-215       255/30R19      R03 T91 138                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0501*..   170-285       245/35R19      K1a K1b T93 138                A12 A14 A19
- mit Luftfederung                                                                A58 F38 Lim
                                                                                  V19 S01
E-Klasse              100-215       235/35R19      T91 138                        A02 A04 A05
212                   100-215       245/35R19      K1a K1b T93 138                A06 A08 A09
e1*2001/116*0501*..   100-215       255/30R19      K1a K1b T91 138                A12 A14 A19
                                                                                  A58 F39 Lim
                                                                                  V19 S01
E-Klasse Coupé        150-215       225/35R19      R37 T88                        A02 A04 A05
207                   150-285       235/35R19      T91                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0502*..   150-285       245/30R19      K1c K2b T89                    A12 A14 A19
                      150-285       255/30R19      K2b K4k R03 T91                A58 Cpe F39
                                                                                  V19 S01
GLK                   120-200       235/50R19      K1b 133                        A02 A04 A05
204X                  120-200       245/45R19                                     A06 A08 A09
e1*2001/116*0480*..   120-200       255/45R19      K1b                            A12 A14 A19
                                                                                  V19 S06
S-Klasse              110-300       245/40R19      138                            A02 A04 A05
140                   110-300       255/40R19      138                            A06 A08 A09
F690,                                                                             A12 A14 A19
e1*96/27*0056*..                                                                  K2b K42 R70
                                                                                  X96 S02
S-Klasse              205-290       245/40R19      138                            A02 A04 A05
140C                  205-290       255/40R19      138                            A06 A08 A09
G165,                                                                             A12 A14 A19
e1*96/27*0057*..                                                                  K2b K42 R70
                                                                                  X96 S02
S-Klasse              145-368       245/40R19      T94 T98 138                    A02 A04 A05
220                                                                               A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..                                                                  A12 A14 A19
                                                                                  A61 B03 NBF
                                                                                  R21 S02
S-Klasse              155-285       245/40R19      A10 R37 T94 T98 138            A02 A04 A05
221                   155-285       255/40R19      A32 138                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*..   155-380       255/40R19      A32 M+S T00 T96 138            A14 A19 P35
                                                                                  RDK S03
S63, S65 AMG         386,450        255/40R19      A32 M+S                        A02 A04 A05
221, 221AMG                                                                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*..,                                                              A14 A19 A58
e1*2001/116*0396*..                                                               RDK S03
V-Klasse             72-128         245/40R19      G01 K41 K42 K44 K45 T94 T98    A02 A04 A05
                                                   138
638/2                 72-128        255/35R19      K42 K44 K45 T96 138            A06 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                                                  A12 A14 A19
2001/116*0020*..                                                                  K1c K2c K56
                                                                                  S04




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Nummer                          09-0750-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM11-8519
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 4 von 10

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Vito               58-105             245/40R19         G01 K41 K42 K44 K45 T98 138        A02 A04 A05
638                58-105             255/35R19         K42 K44 K45 T96 138                A06 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                            A12 A14 A19
2001/116*0005*..                                                                           K1c K2c K56
                                                                                           S04

Auflagen und Hinweise

133      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

137      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1370 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0750-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM11-8519
Fertiger/Zulieferer            Bay-Wheels GmbH

                                                                                      Seite 5 von 10

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0750-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM11-8519
Fertiger/Zulieferer            Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 6 von 10

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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Nummer                          09-0750-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM11-8519
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 7 von 10

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

P35    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0750-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM11-8519
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 8 von 10

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0750-A04-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM11-8519
Fertiger/Zulieferer             Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 9 von 10

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    245/30R19      305/25R19
Nr. 9    245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19      275/40R19
Nr. 12   255/30R19      305/25R19
Nr. 13   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19, 315/25R19
Nr. 14   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19      285/40R19
Nr. 16   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 17   265/30R19      315/25R19
Nr. 18   265/35R19      295/30R19, 305/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VS9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 235/45R19         255/40R19
Nr. 2 245/40R19         275/35R19, 285/35R19
Nr. 3 255/40R19         275/40R19, 285/35R19, 295/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller
die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
mitzuführen.

X96    Auf ausreichend Freigängigkeit der Rad-/Reifenkomination in den Radhäusern an Achse 1
nach vorn (Bereich Kunststoffletgitter und Radhausblech bei max. Lenkeinschlag) ist zu achten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0750-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM11-8519
Fertiger/Zulieferer            Bay-Wheels GmbH

                                                                                     Seite 10 von 10

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya, Malaysia im Mai 2009 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 10.1.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Pulverbeschichtete Sonderräder mit 5 Dreifachspeichen.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 10.Januar 2010




Tufan                                                                 00145112.DOC




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