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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            08-8049-A08-V03
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ 01804
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 8

Hersteller                        O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Ultraleggera HLT
Typ                               01804
Radgröße                          9 J x 19 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
202          01804 202 / L-Ø66.56                   5/112/66,6         42        695    2100
202          01804 202 / L-Ø66.46

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             01804 202
Radgröße                          9 J x 19 H2
Einpresstiefe                     ET 42
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     130                   36,5
S02       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     120                   36,5
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     150                   40
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     150                   36,5

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 088049-A00-V03 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           08-8049-A08-V03
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ 01804
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                88-195         225/40R19   T89 T93                         A02 A04 A05
B8, B81                88-195         235/35R19   T87 T91                         A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;   88-195         245/35R19   T89 T93                         A12 A16 A21
e13*2007/46*1084*..    88-195         255/35R19   K1c K2b K56                     Car Lim V19
                                                                                  S02
Audi A6                120-220        235/45R19                                   A02 A04 A05
4G                     120-220        245/40R19                                   A06 A08 A09
e1*2007/46*0436*..     120-220        255/40R19                                   A12 A16 A21
                       120-220        265/35R19                                   A57 Lim S02
Audi S4                245            245/35R19   T93                             A02 A04 A05
B8, B81                245            255/35R19   K1c K2b K56 T92 T96             A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;                                                              A12 A16 A21
e13*2007/46*1084*..                                                               Car Lim S02
CL 63, CL 65 -AMG      386-463        255/40R19   M+S 139                         A02 A04 A05
216, 216AMG                                                                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*..,                                                              A12 A16 A21
e1*2001/116*0426*..                                                               Cpe RDK S04
CL-Klasse              285            245/40R19   R37 T94 T98 139                 A02 A04 A05
216                    285,320        255/40R19   139                             A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*..    285,320        265/35R19   K1a K1b K41 T94 T98 139         A12 A16 A21
                       285,320        275/35R19   R03 R37 139                     Cpe RDK V00
                       285,320        275/40R19   R03 136                         VS9 S04
                       285-380        255/40R19   M+S 139
E-Klasse               150-215        235/35R19   R37 T91                         A02 A04 A05
212                    150-215        255/30R19   K2b R03 T91                     A06 A08 A09
e1*2001/116*0501*..    150-285        245/35R19   K1a K1b T93                     A12 A16 A21
- mit Luftfederung     150-285        265/30R19   K2b R03 T93                     F38 Lim V00
                       150-285        275/30R19   K2c K4k K6c K6g R03 T92 T96     V19 S01
E-Klasse               100-215        235/35R19   R37 T91                         A02 A04 A05
212                    100-215        245/35R19   K1a K1b T93                     A06 A08 A09
e1*2001/116*0501*..    100-215        255/30R19   K1c K2b K5d T91                 A12 A16 A21
                       100-215        265/30R19   K2b R03 T93                     F39 Lim V00
                       100-215        275/30R19   K2c K4k K6c K6g R03 T92 T96     V19 S01
E-Klasse T-Modell      100-215        235/35R19   R02 T91 139                     A02 A04 A05
212 K                  100-215        245/35R19   K1a K1b R02 T93 139             A06 A08 A09
e1*2007/46*0200*..     100-215        275/30R19   K2c K4k K6c K6g R03 T96 139     A12 A16 A21
                                                                                  A58 Car F42
                                                                                  V00 V19 X77
                                                                                  S01
E-Klasse T-Modell      150-215        235/35R19   K1a K1b R02 R37 T91 139         A02 A04 A05
212 K                  150-285        245/35R19   K1a K1b R02 T93 139             A06 A08 A09
e1*2007/46*0200*..     150-285        275/30R19   K2c K4k K6c K6g R03 T96 139     A12 A16 A21
- mit Luftfederung                                                                A58 Car F38
                                                                                  V00 V19 X77
                                                                                  S01
S 63, S 65 AMG         386-463        255/40R19   M+S                             A02 A04 A05
221, 221AMG                                                                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*..,                                                              A12 A16 A21
e1*2001/116*0396*..                                                               A58 RDK S04



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           08-8049-A08-V03
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ 01804
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse               145-368        245/40R19     T94 T98 139                            A02 A04 A05
220                    145-368        245/40R19     R02 R35 139                            A06 A08 A09
e1*97/27*0099*..       145-368        275/35R19     K2b K42 K56 R03 R35 T96 139            A12 A16 A21
                                                                                           A61 NBF R21
                                                                                           V19 S03
S-Klasse               155-285        245/40R19     R37 T94 T98 139                        A02 A04 A05
221                    155-320        255/40R19     139                                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*..    155-320        275/35R19     R03 139                                A12 A16 A21
                       155-320        275/40R19     R03 136                                RDK V00 VS9
                       155-380        255/40R19     M+S 139                                S04


Auflagen und Hinweise

136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-8049-A08-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ 01804
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 8

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Nummer                         08-8049-A08-V03
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ 01804
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 5 von 8

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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Nummer                          08-8049-A08-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ 01804
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 8

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-8049-A08-V03
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ 01804
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 8

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    245/30R19      305/25R19
Nr. 9    245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19      275/40R19
Nr. 12   255/30R19      305/25R19
Nr. 13   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19      285/40R19
Nr. 16   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 17   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 18   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 19   265/50R19      295/45R19
Nr. 20   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VS9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 235/45R19         255/40R19
Nr. 2 245/40R19         275/35R19, 285/35R19
Nr. 3 255/40R19         255/40R19, 275/40R19, 285/35R19, 295/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l.
im Juli 2008 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 10. Mai 2011 in Lambsheim statt.




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TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ 01804
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2008.

TÜV Rheinland Kraftfahrt, Technologiezentrum Verkehrssicherheit, Typprüfstelle Fahrzeuge /
Fahrzeugteile, akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik
Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00010-96


Köln, 10. Mai 2011




Pohl                                                                   00165641.DOC




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