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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            55-079310-A11-VTGA01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Fertiger/Zulieferer               ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH
                                  Bruchstraße 34
                                  67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Radial
Typ                               RD 706
Radgröße                          7Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
48.B7        RD 706.48.B7 / Z15                    5/112/66,6          48         735    2100
             Ø 70,0 x Ø 66,5

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 ATS
Radtyp und Ausführung             RD 706 ( s.o.)
Radgröße                          7Jx16H2
Einpresstiefe                     ET ( s.o.)
Giessereikennzeichen              UW
Herkunftsmerkmal                  Made in Poland
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Schraube M14x1,5       Kegel 60°    120                       30                 Multipack:
                                                                                         44
S02     Schraube M12x1,5       Kegel 60°    110                       26                 Multipack:
                                                                                         43
S03     Schraube M14x1,5       Kegel 60°    130                       30                 Multipack:
                                                                                         44
S04     Schraube M14x1,5       Kegel 60°    180                       30                 Multipack:
                                                                                         44
S05     Schraube M14x1,5       Kegel 60°    160                       30                 Multipack:
                                                                                         44

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55079310-A00-V02 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi, Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            55-079310-A11-VTGA01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Fertiger/Zulieferer               ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-118         205/60R16   A13 R09                        A02 A04 A05
B8, B81                 88-118         215/55R16   A33 R37                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;    88-118         225/55R16   A90                            A19 A99 Car
e13*2007/46*1084*..     88-125         205/60R16   A13 M+S                        Lim S01
                        88-125         215/55R16   A33 M+S
                        88-195         225/55R16   A90 M+S
A-Klasse                103            195/50R16   M+S R35                        A02 A04 A05
168                     44-103         205/45R16   K1a R35                        A06 A08 A09
e1*96/79*0073*..        44-75          195/45R16   R37                            A12 A19 A60
nur mit ESP             55-92          195/50R16   K1a R09 R35                    A99 B03 DBA
                                                                                  S02
A-Klasse                60-142         195/55R16   A33                            A02 A04 A05
169                     60-142         205/50R16   A12 K1a K2b K42                A06 A08 A09
e1*2001/116*0288*..     60-142         205/55R16   A12 G01 K1a K2b K42            A19 A99 V16
                        60-142         225/45R16   A12 K1a K2b K42                S03
B-Klasse                70,85          195/55R16   A11 R37                        A02 A04 A05
245                     70,85          195/60R16   A11 R37                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0314*..     70,85          205/50R16   A33 R37                        A19 A99 B03
                        70-142         195/55R16   A11 M+S                        S03
                        70-142         205/50R16   A33 M+S
                        70-142         205/55R16   A33
B-Klasse                80, 90         195/55R16   A33 R37 T87 T91                A02 A04 A05
246                     80, 90         195/60R16   A33 R37                        A06 A08 A09
e1*2007/46*0751*..      80, 90         205/50R16   A91 R37 T87 T91                A19 A99 V16
                        80, 90         205/55R16   A91                            X82 S03
                        80, 90         215/55R16   A12 K2b
                        80, 90         225/50R16   A12 K2b
C-Klasse                88,100,115     195/60R16   A10                            A02 A04 A05
204                     88-215         205/55R16   A10                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0431*..     88-215         225/50R16   A30                            A19 A99 B03
- Limousine/Coupe                                                                 Cpe Lim V16
- incl. Facelift 2011                                                             S03
C-Klasse T-Modell       88-170         205/55R16   A10 T91 T94                    A02 A04 A05
204K                    88-170         225/50R16   A30 T92 T93                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0457*..                                                               A19 A58 A99
- incl. Facelift 2011                                                             B03 Car V16
                                                                                  S03
E-Klasse                150            205/60R16   A10 T91 T92                    A02 A04 A05
212                     150            215/55R16   A10 T93 T97                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0501*..     150            225/55R16   A10 T93 T94 T95                A19 A58 A99
- mit Luftfederung                                                                B03 F38 Lim
                                                                                  V16 S03
E-Klasse                100-150        205/60R16   A10 T91 T92                    A02 A04 A05
212, 212G               100-150        215/55R16   A10                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0501*..;    100-150        225/55R16   A10                            A19 A58 A99
e1*2007/46*0484*..                                                                B03 F39 Lim
                                                                                  V16 S03




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-079310-A11-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
V-Klasse               72-128         215/60R16     K2c K56 R35 T94 T95 T99                A02 A04 A05
638/2                  72-128         225/55R16     K2c K44 K56 T94 T95 T99                A06 A08 A09
e9*95/54, 98/14,                                                                           A12 A19 A99
2001/116*0020*..                                                                           K42 S05
Vito                   58-105         215/60R16     K2c K56 R35 T95 T99                    A02 A04 A05
638                    58-105         225/55R16     K2c K44 K56 T95 T99                    A06 A08 A09
e9*93/81,98/14,                                                                            A12 A19 A99
2001/116*0005*..                                                                           K42 S05
Vito                   60-105         215/60R16     K2c K56 R35 T95 T99                    A02 A04 A05
638/1                  60-105         225/55R16     K2c K44 K56 T95 T99                    A06 A08 A09
K 393                                                                                      A12 A19 A99
                                                                                           K42 S05
Vito/Viano             65-165         215/60R16     A11 T99 147                            A02 A04 A05
639, -/2, -/4, -/5     65-165         215/65R16     A30 T02 T98 147                        A06 A08 A09
e9*2001/116*0048*..,   65-165         215/65R16C    A11 147                                A19 A99 B03
e1*2007/46*0457*..,    65-165         225/60R16     A12 T02 T98 147                        S04
e1*2007/46*0458*..,    65-165         225/60R16C    A12 147
e1*2007/46*0459*..,    65-165         245/55R16     A12 K1a K1b K2b K41 147
L275, L720             65-190         215/60R16     A11 M+S T99 147
- incl. MJ 2011        65-190         215/65R16     A30 M+S T02 T98 147
                       65-190         215/65R16C    A11 M+S 147
                       65-190         225/60R16     A12 M+S T02 T98 147
                       65-190         225/60R16C    A12 M+S 147

Auflagen und Hinweise

147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.



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Nummer                         55-079310-A11-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Fertiger/Zulieferer            ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.



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Nummer                          55-079310-A11-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
informieren.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.


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Nummer                          55-079310-A11-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Nummer                          55-079310-A11-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Fertiger/Zulieferer             ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1..


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im August 2010 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 22. November 2011 in Lambsheim statt.




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TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RD 706
Fertiger/Zulieferer            ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2010.

Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer
Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter
der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt.

Lambsheim, 22. November 2011




Blauth                                                               00173223.DOC




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