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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-8096-A01-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Hersteller                        O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Cortina
Typ                               01883
Radgröße                          9,5 J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
002          01883 002 / ohne Ring                  5/112/66,6         33        950    2310

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             01883 002
Radgröße                          9,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET 33
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     120                   36,5
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     150                   40
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     150                   36,5
S05       Schraube M14x1,5             Kugel D=24     140                   38

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 118096-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           11-8096-A01-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A5                100-200        255/30R20   T88 T92                         A02 A04 A05
B8, B81                100-200        265/30R20                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;                                                              A12 A16 A21
e13*2007/46*1084*..                                                               Cbo Cpe Flh
- Coupé, Cabrio                                                                   S02
- Sportback
Audi A6 / A6 Avant     120-230        245/35R20   K1a K2b T95                     A02 A04 A05
4G, 4G1                120-230        255/35R20   K1a K1b K2b K8b T93 T97         A06 A08 A09
e1*2007/46*0436*..;    120-230        265/35R20   K1c K2c K3a K5d K8n T95         A12 A16 A21
e13*2007/46*1147*..    120-230        275/30R20   K1c K2c K3a K5d K8n T93 T97     A57 Car Lim
                       120-230        275/35R20   K1c K2c K3a K5d K8n             S02
Audi A7 Sportback      150-230        245/35R20   T95                             A02 A04 A05
4G, 4G1                150-230        255/35R20   T93 T97                         A06 A08 A09
e1*2007/46*0436*..;    150-230        265/35R20                                   A12 A16 A21
e1*2007/46*0544*..;    150-230        275/30R20   T93 T97                         A57 S02
e13*2007/46*1147*..    150-230        275/35R20
Audi A8                150-273        245/40R20   T99                             A02 A04 A05
4H                     150-273        255/40R20                                   A06 A08 A09
e1*2007/46*0284*..     150-273        265/40R20                                   A12 A16 A21
e1*2007/46*0398*..     150-273        275/35R20   K1a K2b                         A57 NBF S02
Audi Q5                100-199        255/45R20   K1a K1b K2b                     A02 A04 A05
8R, 8R1, 8R2                                                                      A06 A08 A09
e1*2001/116*0473*..;                                                              A12 A16 A21
e1*2001/116*0497*..,                                                              S05
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
Audi Q5                100-199        255/45R20                                   A02 A04 A05
8R, 8R1, 8R2                                                                      A06 A08 A09
e1*2001/116*0473*..;                                                              A12 A16 A21
e1*2001/116*0497*..;                                                              KMV S05
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi S5                245, 260       255/30R20   T92                             A02 A04 A05
B8, B81                245, 260       265/30R20   T94                             A06 A08 A09
e1*2001/116*0430*..,                                                              A12 A16 A21
e1*2001/116*0447*..;                                                              A56 Cbo Cpe
e13*2007/46*1084*..                                                               Flh S02
- Coupé, Cabrio
- Sportback
CL 63, CL 65 -AMG      386-463        255/35R20   K1c K41 K45 R02                 A02 A04 A05
216, 216AMG            386-463        275/35R20   R03                             A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*..,   386-463        285/30R20   K2b K42 R03 T95 T99             A12 A16 A21
e1*2001/116*0426*..                                                               Cpe RDK
                                                                                  VS0 S04




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           11-8096-A01-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CL-Klasse              285            245/35R20    K1a K1b K41 R37 T91 T95               A02 A04 A05
216                    285,320        255/35R20    R03 T97                               A06 A08 A09
e1*2001/116*0372*..    285,320        265/30R20    K1c K41 K45 T94                       A12 A16 A21
                       285,320        265/35R20    K1c K41 K45 T95 T99                   Cpe RDK V00
                       285,320        275/30R20    R03 T97                               VS0 S04
                       285-380        255/35R20    K1c K41 K45 R02
                       285-380        275/35R20    R03
                       285-380        285/30R20    K2b K42 R03 T95 T99
ML 63 AMG              375            295/40R20    R70                                   A02 A04 A05
164, 164 AMG                                                                             A06 A08 A09
e1*2001/116*0315*..,                                                                     A12 A16 A21
e1*2001/116*0403*..                                                                      KMV S03
S 63, S 65 AMG         386-463        255/35R20    K1c K41 K45 R02 T97                   A02 A04 A05
221, 221AMG            386-463        275/35R20    K2a K2b K42 K56 R03                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*..,   386-463        285/30R20    K2c K42 K56 R03                       A12 A16 A21
e1*2001/116*0396*..                                                                      A58 RDK VS0
                                                                                         S04
S-Klasse               150-285        245/35R20    K1a K1b K41 R37 T95                   A02 A04 A05
221                    150-320        255/35R20    K2b K42 R03 R37 T97                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0335*..    150-320        265/30R20    K1c K2b K41 K42 K45 K56 T94           A12 A16 A21
                       150-320        265/35R20    K1c K2b K41 K42 K45 K56 T95           RDK V00 VS0
                       150-320        275/30R20    K2a K2b K42 K56 R03 T97               S04
                       150-380        255/35R20    K1c K41 K45 R02 T93 T97
                       150-380        275/35R20    K2a K2b K42 K56 R03
                       150-380        285/30R20    K2c K42 K56 R03 T95 T99

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-8096-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 7

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Nummer                          11-8096-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.


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Nummer                          11-8096-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-8096-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 7 von 7

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

VS0    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 245/35R20        275/30R20
Nr. 2 255/35R20        275/35R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l
im November 2011 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 6. Januar 2012 in Lambsheim
statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2011.

Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer
Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter
der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt.

Lambsheim, 6. Januar 2012




Pohl                                                                   00174647.DOC




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