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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-8052-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 20 H2 Typ 01968
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 5

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          LEGGERA HLT
Typ                             01968
Radgröße                        8J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
203          01968203 / L-Ø 66,46                5/112/66,46        45          700   2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               O.Z. Racing
Radtyp und Ausführung           01968 203
Radgröße                        8J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET 45
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                   Bund                 Anzugsmoment        Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                             (Nm)
S02   Schraube M14x1,5          Kugel D=24mm         120                 36,5                81710414
S03   Schraube M14x1,5          Kugel D=24mm         130                 36,5                81710414
S04   Schraube M14x1,5          Kugel D=24mm         150                 36,5                81710414

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 148052-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                            14-8052-A02-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8J x 20 H2 Typ 01968
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/35R20    R37 T90                                0A1 A02 A04
B8, B81                 88-200         245/30R20    T90                                    A05 A06 A08
e1*2001/116*0430*..;                                                                       A09 A12 A16
e13*2007/46*1084*..                                                                        A21 Car Lim
                                                                                           S02
Audi A6 / A6 Avant      100-180        245/35R20    T95 140                                0A1 A02 A04
4G, 4G1                                                                                    A05 A06 A08
e1*2007/46*0436*..;                                                                        A09 A12 A16
e13*2007/46*1147*..                                                                        A21 A57 B90
                                                                                           Car Lim NA1
                                                                                           S02
Audi S4                 245            245/30R20    T90                                    0A1 A02 A04
B8, B81                                                                                    A05 A06 A08
e1*2001/116*0430*..;                                                                       A09 A12 A16
e13*2007/46*1084*..                                                                        A21 Lim S02
C-Klasse                115-135        225/35R20    T90                                    0A1 A02 A04
204                     115-135        245/30R20    T90                                    A05 A06 A08
e1*2001/116*                                                                               A09 A12 A16
0431*29-..                                                                                 A21 A58 F39
(FIN: WDD205...)                                                                           Lim S03
C-Klasse                115-225        235/30R20    Cpe G01 R70 T88                        0A1 A02 A04
204                     88-215         235/30R20    G01 Lim R70 T88                        A05 A06 A08
e1*2001/116*0431*..                                                                        A09 A12 A16
- Limousine/Coupe                                                                          A21 S03
- incl. Facelift 2011
GLA-Klasse              100-155        235/35R20                                           0A1 A02 A04
245G                    100-155        235/40R20                                           A05 A06 A08
e1*2001/116*            100-155        245/35R20                                           A09 A12 A16
0470*06-..              100-155        245/40R20    G01                                    A21 A57 Flh
                                                                                           S03
GLK-Klasse              100-225        235/45R20    135                                    0A1 A02 A04
204X                    100-225        245/40R20    137                                    A05 A06 A08
e1*2001/116*0480*..     100-225        245/45R20    133                                    A09 A12 A16
                                                                                           A21 S04

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

133      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-8052-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 20 H2 Typ 01968
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 5

137      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1370 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

140      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1400 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)



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Nummer                          14-8052-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 20 H2 Typ 01968
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 5

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Group ab
Juli 2014 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11. August 2014 in Lambsheim statt.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-8052-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 20 H2 Typ 01968
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 11. August 2014




Pohl                                                                                  00215569.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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