TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-0925-A20-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ KT9-8019
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH
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Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
Carl-Benzstraße 22-24
67227 Frankenthal
QM-NR. 49020390809
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell KT9
Typ KT9-8019
Radgröße 8Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
V1 KT9-8019 V1/N11 Ø76,9xØ66,6 5/112/66,6 20 800 2100
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen KESKIN GERMANY
Radtyp und Ausführung KT9-8019 (s.o.)
Radgröße 8Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen LZ
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 070925-A00-V02 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-0925-A20-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ KT9-8019
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 Allroad 100-180 225/40R19 A33 T93 0A1 A02 A04
B8, B81 100-180 225/45R19 A33 T92 T96 A05 A06 A08
e1*2001/116* 100-180 235/40R19 A12 T92 T96 A09 A14 A18
0430*10-..; 100-180 245/35R19 A12 T93 Car KMV X80
e13*2007/46*1084*.. 100-180 245/40R19 A12 S01
Audi A5 100-195 225/40R19 R37 T89 T93 0A1 A02 A04
B8, B81 100-195 235/35R19 R37 T87 T91 A05 A06 A08
e1*2001/116*0430*..; 100-195 245/35R19 T89 T93 A09 A12 A14
e13*2007/46*1084*.. 100-200 245/35R19 M+S T89 T93 A18 Cbo Cpe
- Coupé, Cabrio Flh S01
- Sportback
Audi A7 Sportback 150-230 235/45R19 A13 0A1 A02 A04
4G, 4G1 150-230 245/40R19 A33 A05 A06 A08
e1*2007/46*0436*..; A09 A14 A18
e13*2007/46*1147*.. A57 S01
Audi A8 150-309 235/50R19 0A1 A02 A04
4H 150-309 245/45R19 A05 A06 A08
e1*2007/46*0284*.. 150-309 255/45R19 A09 A12 A14
e1*2007/46*0398*.. A18 A57 NBF
S01
Audi RS5 331 235/40R19 A90 M+S 0A1 A02 A04
B8 331 245/35R19 A12 M+S A05 A06 A08
e1*2001/116*0447*01- A09 A14 A18
- Coupé, Cabrio A56 B86 Cbo
Cpe S01
Audi S5 245, 260 245/35R19 M+S T89 T93 0A1 A02 A04
B8, B81 260 235/35R19 M+S R37 T91 A05 A06 A08
e1*2001/116*0430*.., A09 A12 A14
e1*2001/116*0447*..; A18 A56 Cbo
e13*2007/46*1084*.. Cpe Flh S01
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi S7 Sportback 309 235/45R19 A13 M+S 0A1 A02 A04
4G, 4G1 309 245/40R19 A33 M+S T98 A05 A06 A08
e1*2007/46*0436*..; A09 A14 A18
e13*2007/46*1147*.. A56 B94 BmK
S01
Audi S8 382 235/50R19 M+S 0A1 A02 A04
4H 382 245/45R19 M+S A05 A06 A08
e1*2007/46*0284*.. 382 255/45R19 M+S A09 A12 A14
A18 A56 B94
BmK NBF
S01
CLS-Klasse 150 245/35R19 K1a K5c K5k T93 0A1 A02 A04
218 A05 A06 A08
e1*2007/46*0485*.. A09 A12 A14
A18 A58 B03
Lim S03
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-0925-A20-V01
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ KT9-8019
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SL 140-290 235/35R19 K41 R37 T91 0A1 A02 A04
129 140-290 245/35R19 K41 T89 T93 A05 A06 A08
F142, A09 A12 A14
e1*96/27*0058*.. A18 K42 K45
R21 S02
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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Nummer 07-0925-A20-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ KT9-8019
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B86 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.
B94 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm
an Achse 1.
BmK Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-0925-A20-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ KT9-8019
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K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-0925-A20-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ KT9-8019
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH
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T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X80 Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland Malaysia, ab Juni 2007
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 14. März 2014 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderräder sind ww. lackiert oder galvanisch verchromt. Die Sonderräder werden mit
Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: V1 112/5+120/5; V2 100/5+112/5; V3
112/5+120/5; V8 108+114,3
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 07-0925-A20-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ KT9-8019
Fertiger/Zulieferer Keskin Tuning Europa GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2007.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 14. März 2014
Tufan 00207912.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim