TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-1185
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 4
TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
!
FO
IN
366-0346-15-WIRD-TG
B
A
R
O
V
Hersteller: Rimstock Plc
R
U
Z
West Bromwich, B71 1BY
N
IO
Art: Sonderrad 10 1/2 J X 20 H2
S
R
Typ: EX-005 10,5x20
E
V
E
S
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
LE
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
E
IN
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
E
bestätigen zu lassen. -R
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
19
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
§
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
H
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
C
A
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
N
G
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
N
U
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
G
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
A
R
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
T
IN
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
E
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
R
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
U
Z
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
T
H
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
IC
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
-N
Mitführen von Dokumenten:
IG
LT
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Ü
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
G
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
N
U
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
T
N
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
E
M
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
U
K
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 1/2 J X 20 H2 Radtyp: EX-005 10,5x20
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Für Räder der Radausführungen die nur an der Hinterachse zulässig sind, ist an der Vorderachse der Radtyp
EX-090 9x20 in der Größe 9 J x 20 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
!
FO
I. Übersicht
IN
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
B
A
kreis och preß- Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
O
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
V
108563320 EX-00520 5108 ohne 108/5 63,3 20 775 2200 03/15
R
U
108563330 EX-00520 5108 ohne 108/5 63,3 30 775 2200 03/15
Z
108563345 EX-00545 5108 ZR 73.1-63.3mm 108/5 63,3 45 775 2200 03/15
N
IO
108573145 EX-00545 5108 ohne 108/5 73,1 45 775 2200 03/15
S
112566520 EX-00520 5112 ohne 112/5 66,5 20 775 2200 03/15
R
112566530 EX-00530K1 ohne 112/5 66,5 30 775 2200 03/15
E
V
112566645 EX-00545 5112 ohne 112/5 66,6 45 775 2200 03/15
E
S
1143573120 EX-00520 5114 ohne 114,3/5 73,1 20 775 2200 03/15
LE
1143573130 EX-00530 5114 ohne 114,3/5 73,1 30 775 2200 03/15
E
1143573135 EX-00535 5114 ohne 114,3/5 73,1 35 775 2200 03/15
IN
1143573145 EX-00535 5114 ohne 114,3/5 73,1 45 775 2200 03/15
E
12056730 EX-00520 5120 ohne -R 120/5 67 30 775 2200 03/15
120572520 EX-00520 5120 ohne 120/5 72,5 20 775 2200 03/15
19
120572530 EX-00520 5120 ohne 120/5 72,5 30 769 2220 03/15
§
120572530 EX-00520 5120 ohne 120/5 72,5 30 775 2200 03/15
H
120572640 EX-00545 5120 DS5mm, 74.1-72.6 120/5 72,6 40 775 2200 03/15
C
A
12057420 EX-00520 5120 ohne 120/5 74 20 775 2200 03/15
N
12057430 EX-00520 5120 ohne 120/5 74 30 775 2200 03/15
G
120574145 EX-00545 5120 ohne 120/5 74,1 45 775 2200 03/15
N
U
G
I.1. Beschreibung der Sonderräder
A
R
Hersteller : Rimstock Plc
T
:
IN
: West Bromwich, B71 1BY
E
R
Handelsmarke : DYNAMICS
U
Z
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
T
H
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
IC
-N
Masse des Rades : ca. 10,2 kg
IG
I.2. Radanschluß
LT
siehe Anlage
Ü
G
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
N
U
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
T
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112566530:
N
E
M
: Außenseite : Innenseite
U
K
Hersteller : -- : RIM
O
D
Handelsmarke : DYNAMICS : --
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 1/2 J X 20 H2 Radtyp: EX-005 10,5x20
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Radtyp : -- : EX-005 10,5x20
Radausführung : -- : EX-00530 5114
!
FO
Radgröße : -- : 10.5 J X 20 H2
IN
Einpreßtiefe : -- : ET30
B
A
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
R
: z.B. 03.15
O
V
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN UK
R
U
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Z
N
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
IO
S
I.4. Verwendungsbereich
R
E
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
V
E
S
II. Sonderradprüfung
LE
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0346-15-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
E
11.11.2015.
IN
E
III. Anbau- und Verwendungsprüfung: -R
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
19
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
§
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
H
C
Bedingungen gewährleistet.
A
N
III.2. Fahrversuche:
G
N
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
U
nicht vor.
G
A
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
R
T
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
IN
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
E
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
R
U
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Z
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
T
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
H
IC
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
-N
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IG
LT
IV. Zusammenfassung:
Ü
G
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
N
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
U
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
T
N
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
E
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 49 02 0340807 )
M
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
U
K
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
O
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
D
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 1/2 J X 20 H2 Radtyp: EX-005 10,5x20
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
!
FO
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
IN
V. Unterlagen und Anlagen:
B
A
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
R
O
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
V
R
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
U
age Hinweise
Z
N
1 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112566530 30 11.11.2015 liegt bei
IO
MERCEDES-BENZ
S
2 BMW, BMW AG 120572530; 120572530 30 11.11.2015
R
E
3 BMW, BMW AG 120572640 40 11.11.2015
V
E
V.2. Allgemeine Hinweise:
S
LE
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
E
IN
V.3. Technische Unterlagen:
E
siehe Anlage: Technische Unterlagen -R
19
§
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
Cinibulk
E
R
Sachverständiger
U
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Z
Wien, 11.11.2015
T
H
FEH
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
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T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
!
FO
IN
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
B
mit Änderung
A
Radbeschreibung Technical Description 29.10.2015
R
O
Radzeichnung EX--005355108 09.09.2015
V
Radzeichnung EX--005205114 05.02.2013
R
U
Radzeichnung EX--005305114 09.09.2015
Z
Radzeichnung EX--005355114 09.09.2015
N
Radzeichnung EX--005455120 09.09.2015
IO
Technischer Bericht 366-0346-15-WIRD-TB 08.10.2015
S
R
E
V
E
S
LE
E
IN
E
-R
19
§
H
C
A
N
G
N
U
G
A
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T
IN
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IC
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IG
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Ü
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K
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D
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
!
FO
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
IN
Allgemeine Reifenhinweise
B
A
R
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
O
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
V
R
U
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
Z
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
N
IO
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
S
R
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
E
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
V
E
S
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
LE
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
E
Sturzwinkels zu beachten.
IN
E
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
-R
bestätigen zu lassen.
19
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
§
Reifenfülldruck zu beachten ist.
H
C
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
A
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
N
unberührt.
G
N
Ersatzrad
U
G
A
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
R
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
T
IN
Allgemeine Radhinweise
E
R
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
U
Z
T
H
IC
-N
IG
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Ü
G
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T
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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
!
FO
IN
B
A
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O
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E
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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
!
FO
Radgröße nach Norm : 10 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
IN
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
B
A
Technische Daten, Kurzfassung
R
O
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
V
och werkstoff Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
U
Z
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
N
112566530 EX-00530K1 ohne 66,5 775 2200 03/15
IO
S
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
R
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
E
V
ersetzt werden.
E
S
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
LE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
E
IN
Zubehör : Nabenkappe CAP H110
E
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
-R
19
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
§
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H
4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 265/35R20 95Y 244; 247; 274; 5HR; Nur S6; nicht A6
C
e13*2007/46*1147*..
A
4G1 530 allroad quattro;
N
Kombi; Stufenheck;
G
Allradantrieb;
N
Frontantrieb;
U
G
10B; 11G; 11H; 11K;
A
12A; 51A; 573; 71C;
R
T
71K; 721; 725; 73C;
IN
74A; 76B
E
4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 265/35R20 95Y 248; 272; 5HR; 530 Nur S7 Sportback; 4-
R
4G1 e13*2007/46*1147*.. türig; Allradantrieb;
U
Z
10B; 11G; 11H; 11K;
T
12A; 51A; 573; 71C;
H
71K; 721; 725; 729;
IC
73C; 74A; 76B
-N
IG
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
LT
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
Ü
G
ersetzt werden.
N
U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
T
N
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
E
M
Zubehör : Nabenkappe CAP H110
U
K
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204; 211; 212; 218; 230; 231
O
150 Nm für Typ : 221
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 270 285/25R20 93 24D; 27B; 27F; 57F; Nur Baureihe 205;
!
FO
58F neue C-Klasse;
Kombilimousine; Coupe;
IN
Limousine;
B
Allradantrieb;
A
R
10B; 11G; 11H; 11K;
O
12A; 51A; 576; 71C;
V
71K; 721; 725; 73C;
R
U
74A; 74P; 76B
Z
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 285/25R20 93 24D; 27B; 27F; 57F; Nur Baureihe 205;
N
68Z neue C-Klasse;
IO
Kombilimousine; Coupe;
S
R
Limousine;
E
Allradantrieb;
V
E
Heckantrieb;
S
LE
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
E
721; 725; 73C; 74A;
IN
76B
E
-R
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
19
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 295/25R20 95 244; 247; 27B; 27F; Coupe; 4-türig;
H
57F; 68I Allradantrieb;
C
A
Heckantrieb;
N
10B; 11G; 11H; 11K;
G
12A; 51A; 71C; 71K;
N
U
721; 725; 729; 73C;
G
74A; 76B
A
R
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 295/25R20 95Y 244; 247; 27B; 27F; Kombilimousine;
T
57F; 68I Allradantrieb;
IN
Heckantrieb;
E
10B; 11G; 11H; 11K;
R
U
12A; 51A; 71C; 71K;
Z
721; 725; 729; 73C;
T
74A; 76B
H
IC
-N
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IG
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 285/25R20 93W 22B; 22F; 24D; 57F; Heckantrieb;
LT
e1*98/14*0183*.. 68Z 10B; 11G; 11H; 11K;
Ü
75 - 285 285/25R20 93Y 22B; 22F; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
G
N
68Z 721; 725; 729; 73C;
U
74A; 74P; 76B
T
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 285/25R20 93Y 22B; 24D; 57F; 68Z bis
N
E
e1*2001/116*0501*23;
M
Stufenheck;
U
K
Heckantrieb;
O
10B; 11G; 11H; 11K;
D
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76B
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 335 275/35R20 98 24Q; 247; 27B; 27H; ab Mj.2014 (Baureihe
!
FO
27V; 57F; 575 217); Coupe;
285/35R20 100 XFS; 244; 247; 27B; Allradantrieb;
IN
27H; 27V; 57F 10B; 11G; 11H; 11K;
B
12A; 51A; 71C; 71K;
A
R
721; 725; 73C; 74A;
O
76B
V
R
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 380 275/35R20 22B; 24M; 51G; 57F; bis Mj.2013 (Baureihe
U
575 221); Heckantrieb;
Z
10B; 11G; 11H; 11K;
N
IO
12A; 51A; 530; 71C;
71K; 721; 725; 729;
S
R
73C; 74A; 76B
E
V
221 e1*2001/116*0335*.. 430 285/35R20 100 244; 247; 27B; 27H; ab Mj.2014 (Baureihe
E
27V; 57F; 575 217); Coupe;
S
LE
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
E
IN
12A; 51A; 71C; 71K;
E
721; 725; 73C; 74A;
-R 76B; 97H
19
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
§
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H
C
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 275/25R20 91 22L; 24D; 274; 56G; Cabrio; Heckantrieb;
A
57F; 679 10B; 11G; 11H; 11K;
N
285/25R20 93 22L; 24D; 275; 54A; 12A; 51A; 71C; 71K;
G
N
57F; 577 721; 725; 729; 73C;
U
74A; 76B
G
A
R
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
T
IN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 285/25R20 93 24M; 27B; 27H; 57F; ab e1*98/14*0169*19;
R
231 e1*2007/46*0803*.. 68Z Cabrio; Heckantrieb;
U
295/25R20 95 244; 247; 27B; 27F; 10B; 11G; 11H; 11K;
Z
57F; 68I 12A; 51A; 71C; 71K;
T
H
721; 725; 729; 73C;
IC
74A; 74P; 76B
-N
230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 285/25R20 93Y 22B; 22H; 24M; 57F; bis e1*98/14*0169*18;
IG
68Z 10B; 11G; 11H; 11K;
LT
12A; 51A; 530; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
Ü
G
74A; 74P; 76B
N
230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 285/25R20 93Y 22B; 22H; 24M; 57F; SL 55 AMG; SL 600;
U
68Z nur bis
T
N
e1*98/14*0169*06;
E
10B; 11G; 11H; 11K;
M
U
12A; 51A; 530; 71C;
K
71K; 721; 725; 73C;
O
74A; 74P; 76B
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Seite: 4 von 12
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
!
FO
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
IN
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
B
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
A
R
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
O
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
V
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
R
U
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Z
N
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
IO
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
S
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
R
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
E
V
E
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
S
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
LE
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
E
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
IN
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
E
lassen. -R
19
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
H
C
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
A
N
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
G
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
N
U
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
G
A
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
R
T
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
IN
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
E
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
R
des Reifens) herzustellen.
U
Z
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
T
H
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
IC
-N
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
IG
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
LT
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
Ü
abgedeckt sein.
G
N
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
U
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
T
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
N
E
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
M
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
U
K
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
O
D
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 12
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
!
FO
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
IN
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
B
A
genannten Bereich abgedeckt sein.
R
O
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
V
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
R
U
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Z
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
N
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
IO
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
S
R
abgedeckt sein.
E
V
24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der
E
S
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
LE
50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
E
IN
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
E
-R
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
19
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
H
C
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
A
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
N
G
275) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
N
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 33,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
U
G
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
A
R
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
T
IN
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
E
R
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
U
Z
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
T
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
H
IC
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
-N
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
IG
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
LT
Ü
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
G
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
N
U
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
T
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
N
E
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
M
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
U
K
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
O
D
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
!
FO
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
IN
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
B
A
berücksichtigen.
R
O
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
V
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
R
U
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Z
N
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
IO
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
S
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
R
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
E
V
E
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
S
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
LE
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
E
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
IN
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
E
-R
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
§
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
H
C
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
A
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
N
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
G
N
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
U
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
G
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
A
R
T
577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
IN
Reifengröße:
E
Vorderachse: 235/30R20
R
Hinterachse: 285/25R20
U
Z
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
T
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
H
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
IC
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
-N
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
IG
LT
58F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Ü
Reifengröße:
G
Vorderachse: 245/30R20
N
U
Hinterachse: 285/25R20
T
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
N
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
E
M
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
U
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
K
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
O
D
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
!
FO
679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
IN
Reifengröße:
Vorderachse: 235/30R20
B
A
Hinterachse: 275/25R20
R
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
O
V
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
R
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
U
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Z
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
N
IO
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
S
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
R
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
E
V
E
68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
S
Reifengröße:
LE
Vorderachse: 245/30R20
E
Hinterachse: 295/25R20
IN
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
E
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. -R
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
19
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
H
C
Reifengröße:
A
Vorderachse: 245/30R20
N
Hinterachse: 285/25R20
G
N
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
U
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
G
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
A
R
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
T
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
IN
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
E
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
R
U
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Z
T
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
H
werden.
IC
-N
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
IG
LT
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
Ü
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
G
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
N
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
U
Ventilherstellers zu beachten.
T
N
E
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
M
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
U
K
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
O
D
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
!
FO
beachten.
IN
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
B
A
R
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
O
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
V
R
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
U
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Z
N
Vorderachse.
IO
XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
S
R
Reifengröße:
E
Vorderachse: 255/40R20
V
E
Hinterachse: 285/35R20
S
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
LE
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
E
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
IN
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
E
-R
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
19
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
!
FO
Fahrzeug:
IN
B
Hersteller: DAIMLER
A
Fahrzeugtyp: 204
R
O
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
V
Handelsbez.: C-KLASSE
R
U
Z
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
N
IO
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
S
R
E
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
V
von [mm] bis [mm]
E
S
26B x = 300 y = 350 VA
LE
26P x = 240 y = 285 VA
E
27B x = 300 y = 350 HA
IN
27I x = 250 y = 300 HA
E
-R
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
19
§
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
H
von [mm] bis [mm] um [mm]
C
26J x = 300 y = 350 30 VA
A
N
26N x = 300 y = 350 8 VA
G
27F x = 300 y = 350 30 HA
N
27H x = 300 y = 350 8 HA
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Seite: 10 von 12
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
IN
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
B
Handelsbez.: CLS-KLASSE
A
R
O
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26B x = 250 y = 330 VA
E
26P x = 200 y = 280 VA
V
E
27B x = 280 y = 310 HA
S
LE
27I x = 230 y = 260 HA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
26J x = 250 y = 330 20 VA
§
26N x = 250 y = 330 8 VA
H
C
27F x = 250 y = 330 25 HA
A
27H x = 250 y = 330 8 HA
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
IN
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
B
Handelsbez.: S-Klasse
A
R
O
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
27U x = 240 y = 400 HA
E
27V x = 240 y = 400 HA
V
E
26B x = 300 y = 350 VA
S
LE
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
E
IN
27I x = 260 y = 350 HA
E
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: -R
19
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§
von [mm] bis [mm] um [mm]
H
C
26J x = 300 y = 350 19 VA
A
26N x = 300 y = 350 8 VA
N
27F x = 300 y = 400 28 HA
G
N
27H x = 300 y = 400 8 HA
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
IN
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
B
Handelsbez.: SL-Klasse
A
R
O
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26B x = 380 y = 360 VA
E
27I x = 300 y = 330 HA
V
E
27B x = 350 y = 380 HA
S
LE
26P x = 330 y = 310 VA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
26N x = 380 y = 360 8 VA
§
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
H
C
27H x = 350 y = 380 8 HA
A
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0346-15-WIRD-TG
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: EX-005 10,5x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 11.11.2015
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Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
!
FO
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
IN
B
Vorderachse
A
R
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
O
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
V
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
R
U
Z
N
IO
S
R
E
V
E
S
LE
E
IN
E
-R
19
§
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
Hinterachse
E
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
R
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
U
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: EX-005 10,5x20
des Herstellers / Importeurs: Rimstock Plc West Bromwich, B71 1BY Datum: 11.11.2015
!
FO
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
IN
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
B
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
A
R
Fahrzeug-Ident-Nr.:
O
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
V
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
R
U
wurden berücksichtigt.
Z
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
N
IO
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
S
R
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
E
V
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
E
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
S
LE
E
IN
Fahrzeugbeschreibung
E
B - 2.1 2.2 L -
-R 9 -
P.2
/- T -
P.4
19
J 4 18 - 19 -
§
E 3 20 - G -
H
D.1 - 12 - 13 - Q -
C
A
V.7 - F.1 - F.2 -
N
G
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
N
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
U
G
- U.1 - U.2 - U.3 -
A
R
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
T
IN
2 - 15.1 -
E
15.2 -
R
5
U
15.3 -
Z
V.9 - R - 11 -
T
H
14 K -
IC
P.3 - 6 - 17 - 16 -
-N
10 - 14.1 P.1 - 21 -
IG
-
LT
-
Ü
G
22 -
N
U
-
T
-
N
E
M
U
K
O
D