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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0574-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx20EH2+ Typ PXA.8520 und
                                9,5Jx20EH2+ Typ PXA.9520
Fertiger/Zulieferer             ProLine Wheels GmbH

                                                                                     Seite 1 von 4

Hersteller                      ProLine Wheels GmbH
                                Besselstraße 28
                                68219 Mannheim
                                QM-Nr.:49 02 0010801

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          PXA.                          PXA.
Typ                             PXA.8520                      PXA.9520
Radgröße                        8,5Jx20EH2+                   9,5Jx20EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/            Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/     tiefe     last    (mm)
                                              Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                              (mm)
1             PXA.8520 W8 / ohne Ring         5/112/66,6           25          760   2250
2             PXA.9520 W8 / ohne Ring         5/112/66,6           35          800   2250

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               ProLine                       ProLine
Radtyp und Ausführung           PXA.8520                      PXA.9520
Radgröße                        8,5Jx20EH2+                   9,5Jx20EH2+
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            MA ww. SAW                    MA ww. SAW
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 28
S03     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                 30
S04     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                 30

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-115714-A00-V01 und 55-114414-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             15-0574-A00-V01
TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderräder
                                   8,5Jx20EH2+ Typ PXA.8520 und
                                   9,5Jx20EH2+ Typ PXA.9520
Fertiger/Zulieferer                ProLine Wheels GmbH

                                                                                      Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A5                 100-200        255/30R20      R02 T88 T92                      A06 A12 A16
B8, B81                 100-200        255/30R20      R03 T88 T92                      A18 Cbo Cpe
e1*2001/116*0430*..                                                                    Flh S03
;
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
Audi Q5                 100-200        255/45R20      R02                              A06 A12 A16
8R, 8R1, 8R2            100-200        255/45R20      R03                              A18 KMV
e1*2001/116*0473*..                                                                    S04
;
e1*2001/116*0497*..
;
e13*2007/46*1083*..
;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi S5                 245, 260       255/30R20      R02 T92                          A06 A12 A16
B8, B81                 245, 260       255/30R20      R03 T92                          A18 A56 Cbo
e1*2001/116*0430*..                                                                    Cpe Flh S03
,
e1*2001/116*0447*..
;
e13*2007/46*1084*..
- Coupé, Cabrio
- Sportback
SL                      225, 320       255/30R20      R02                              A06 A12 A16
231                     225, 320       255/30R20      R03 T88 T92                      A18 X36 S02
e1*2007/46*0803*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0574-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx20EH2+ Typ PXA.8520 und
                               9,5Jx20EH2+ Typ PXA.9520
Fertiger/Zulieferer            ProLine Wheels GmbH

                                                                                   Seite 3 von 4
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0574-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx20EH2+ Typ PXA.8520 und
                                9,5Jx20EH2+ Typ PXA.9520
Fertiger/Zulieferer             ProLine Wheels GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4
S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet
werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

Hinweise zu den Sonderrädern

Die KBA-Nummer ist auf dem lackierten Rad mittels eines Klebeschildes vom Hersteller aufgebracht.
Ein entsprechender Prüfbericht über die Eignung des Klebeschildes liegt vor.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden in Wuxi, China TÜV
Rheinland Automotive Testing Co., Ltd. ab November 2014 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juli 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2014.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Juli 2015




Haasis                                                                          00232782.DOC



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