Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Distanzscheibe (kg) (mm) datum
112545666DS15 136 9x19 112x5 S22-024 15mm 66,6 Aluminium 725 2400 04/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 43 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
180 Nm für Typ : 4H erhoeht
200 Nm für Typ : 8R erhoeht ; 8R1 erhoeht ; 8R2 erhoeht
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 21B; 22B; 22H; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 5GG; 51J Nicht A4 Allroad
265/35R19 94 21B; 22B; 22F; 24C; Quattro; AUDI S4;
24D; 54F Kombi; Allradantrieb;
100 - 245 245/35R19 93 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
255/35R19 92 21B; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 729; 73C;
24D; 54F 74A; 74W
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5; AUDI S5;
125 - 260 245/35R19 93 51J Coupe; 2-türig;
255/35R19 22I; 22M; 51G Allradantrieb;
255/35R19 92 22I; 22M; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
265/35R19 94 22I; 22M; 54F 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W; 765
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 235/35R19 91Y 5GG; 51J AUDI A5; Cabrio; 2-
105 - 245 245/35R19 93 21P; 51J türig; Allradantrieb;
255/35R19 92 21P; 54F Frontantrieb;
265/35R19 94 21B; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W; 765
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 21B; 22B; 22H; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 51J Limousine;
245/35R19 93 21B; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb;
24D; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R19 92 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 54F 725; 729; 73C; 74A;
265/35R19 94 21B; 22B; 22F; 24C; 74W
24D; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5 Sportback; 4-
B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 21P; 51J türig; Allradantrieb;
255/35R19 92 21P; 54F Frontantrieb;
265/35R19 94 21B; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W; 765
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 21B; 22B; 22H; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
24M; 51J AUDI S4; Limousine;
265/35R19 94 21B; 22B; 22F; 24C; Allradantrieb;
24D; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 245 245/35R19 93 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 573; 71K;
24D; 51J 721; 725; 729; 73C;
255/35R19 92 21B; 22B; 22F; 24C; 74A; 74W
24D; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91 21B; 22B; 22H; 24J; AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 24M; 51J Kombi; Frontantrieb;
245/35R19 93 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R19 92 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 729; 73C; 74A;
24D; 54F 74W
265/35R19 94 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 54F
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/40R19 94 Nur A4 Allroad
B81 e13*2007/46*1084*.. 255/35R19 92 Quattro bis MJ2015;
255/40R19 96 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 235/35R19 91 51J AUDI A5; Coupe; 2-
245/35R19 93 51J türig; Frontantrieb;
255/35R19 22I; 22M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R19 92 22I; 22M; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
265/35R19 94 22I; 22M; 54F 725; 729; 73C; 74A;
74W; 765
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98 27I; 51J Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/40R19 100 24J; 248; 26P; 27B quattro;
255/45R19 100 24J; 248; 26P; 27B 10B; 11G; 11H; 11K;
265/40R19 98 24J; 248; 26P; 27B; 12A; 51A; 573; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74A;
74W; 75I; 765
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 245; 248; 26P; 271; 5HI Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. allroad quattro;
265/35R19 94 24J; 248; 26B; 260; Kombi; Stufenheck;
272; 5HI; 67H Allradantrieb;
275/35R19 96 244; 247; 273; 57F; Frontantrieb;
68S 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 245 235/40R19 92Y 26P; 5GM; 57E; 67H 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R19 96 26P; 270; 52J 721; 725; 73C; 74A;
235/45R19 95 26P; 57E; 67K 74W
235/45R19 95 26P; 270; 52J
245/40R19 98 245; 248; 26P; 271
255/35R19 96 24J; 248; 26B; 260; 271
255/40R19 96 24J; 248; 26B; 260; 271
265/35R19 98 24J; 248; 26B; 260;
272; 67H
265/40R19 98 24J; 248; 26B; 260;
272; 67K
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 92 26P; 5GM; 52J Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/40R19 96 26P; 52J Coupe; 4-türig;
235/45R19 95 26P; 52J Allradantrieb;
245/40R19 94 26P Frontantrieb;
255/35R19 96 26P; 270 10B; 11G; 11H; 11K;
255/40R19 96 26P; 270 12A; 51A; 573; 71K;
265/35R19 94 26B; 270 721; 725; 729; 73C;
265/40R19 98 26B; 270 74A; 74W
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, AUDI A8,AUDI S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 235/50R19 103 21P; 52J; 56G erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R19 98 21P; 52J 180 Nm; kurzer
255/45R19 104 21P Radstand; langer
275/40R19 101 21B; 22I; 260; 270 Radstand;
275/45R19 104 21B; 22I; 260; 270; 54A Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W; 740; 75I;
765
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/50R19 103 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 275/45R19 104 24C; 24D 200 Nm;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74W; 740
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 255/50R19 103 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
275/45R19 104 24C; 24D 200 Nm;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74W; 740
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 255/50R19 103 24C; 24D erhöhtes
Anzugsmoment
275/45R19 104 24C; 24D 200 Nm;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74W; 740
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 43 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 171; 210 K; 210; 203 K; 203; 209; 203 CL; 202; H0; 170
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 43 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 211; 211K; 230; 172; 140; 204 K; 204; 231; 140 C; 212; 220;
215; 204 X; 212K; 221; 211; 207; 218
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 209; 210;
210 K
130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212; 212K; 218;
230; 231
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220; 221
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 145 235/35R19 87W 22B; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
G363 265/30R19 89W 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 68X 725; 73C; 74A; 74W;
76B
202 e1*93/81*0034*.. 55 - 145 235/35R19 87W 22B; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
265/30R19 89W 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 68X 725; 73C; 74A; 74W;
76B
203 e1*98/14*0139*.. 75 - 160 235/35R19 22B; 22L; 24M; 53S; Heckantrieb;
54A 10B; 11G; 11H; 11K;
265/30R19 22B; 22D; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 53S; 54A; 56G; 725; 73C; 74A; 74W;
57F; 68X 76B; 977
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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Seite: 5 von 27
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 e1*98/14*0139*.. 125 - 160 235/35R19 22B; 22L; 24M; 53S; Nur 4-MATIC;
54A 10B; 11G; 11H; 11K;
125 - 200 235/35R19 91 22B; 22L; 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W;
76B; 977
203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 235/35R19 22B; 22L; 24M; 53S; Nur C 32 AMG; Nur C
54A 30 CDI AMG;
265/30R19 22B; 22D; 22F; 22L; Heckantrieb;
24D; 53S; 54A; 56G; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 68X 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W;
76B; 977
203 CL e1*98/14*0159*.. 170 235/35R19 91Y 22B; 22L; 24M; 54A Nur C 30 CDI AMG; Nur
265/30R19 89Y 22B; 22D; 22F; 22L; bis e1*98/14*0159*18;
24D; 54A; 57F; 68X Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W;
76B; 977
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 235/35R19 87W 22B; 22L; 24M; 54A Nicht C 30 CDI AMG;
75 - 160 235/35R19 87Y 22B; 22L; 24M; 54A Nur bis
265/30R19 89W 22B; 22D; 22F; 22L; e1*98/14*0159*18;
24D; 54A; 57F; 68X Heckantrieb;
75 - 200 235/35R19 91 22B; 22L; 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
265/30R19 93 22B; 22D; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 54A; 57F; 68X 725; 73C; 74A; 74W;
76B; 977
203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 160 235/35R19 22B; 22L; 24M; 53S; Nur 4-MATIC;
54A 10B; 11G; 11H; 11K;
125 - 200 235/35R19 91 22B; 22L; 24M; 53S; 12A; 51A; 71K; 721;
54A 725; 73C; 74A; 74W;
76B; 977
203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 235/35R19 22B; 22L; 24M; 53S; Nur C 32 AMG; Nur C
54A 30 CDI AMG;
265/30R19 22B; 22D; 22F; 22L; Heckantrieb;
24D; 53S; 54A; 56G; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 68X 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W;
76B; 977
203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 160 235/35R19 22B; 22H; 22K; 24M; Heckantrieb;
53S; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
265/30R19 22B; 22D; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 53S; 54A; 56G; 725; 73C; 74A; 74W;
57F; 68X 76B; 977
75 - 200 235/35R19 91 22B; 22H; 22K; 24M;
54A
265/30R19 93 22B; 22D; 22F; 22L;
24D; 54A; 56G; 57F;
68X
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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Seite: 6 von 27
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 24C; 24M; 26B; 26J; bis
27B; 27F; 5FE e1*2001/116*0431*36;
235/35R19 91 24C; 24M; 26B; 26J; Coupe; Heckantrieb;
27B; 27F 10B; 11G; 11H; 11K;
255/30R19 91 24D; 27B; 27F; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
673 725; 729; 73C; 74A;
265/30R19 93 24D; 27B; 27F; 57F; 74W
670; 68X
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 21B; 22B; 24C; 24D; Nur Baureihe 204; Nur
5FE 4-MATIC; Limousine;
235/35R19 91 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
120 - 225 235/35R19 91Y 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 21B; 22B; 24C; 24D; Nur Baureihe 204;
5FE Limousine;
235/35R19 91Y 21B; 22B; 24C; 24D Heckantrieb;
255/30R19 91Y 22B; 24D; 57F; 671; 10B; 11G; 11H; 11K;
673 12A; 51A; 71K; 721;
265/30R19 93Y 22B; 24D; 57F; 670; 725; 73C; 74A; 74W
68X
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 21B; 22B; 22F; 22L; Nur 4-MATIC; bis
24C; 24D e1*2001/116*0457*24;
Kombi;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 21B; 24C; 57E; 670; bis
673 e1*2001/116*0457*24;
235/35R19 91Y 21B; 22B; 22F; 22L; Kombi; Heckantrieb;
24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
255/30R19 91Y 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 671; 673 725; 73C; 74A; 74W
265/30R19 93Y 22B; 22F; 22L; 24D;
57F; 670; 68X
Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 200 235/35R19 87Y 22M; 54A Ab e1*98/14*0159*19;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W;
76B; 977
Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 255/30R19 91 22B; 585 Cabrio; Coupe;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W; 76B; 977
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 98 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K;
24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/40R19 96 21B; 21J; 21L; 22F; 725; 729; 73C; 74A;
22L; 24D; 24J; 367 74W
275/35R19 96 22F; 22L; 24D; 57F;
68S
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93Y 26P; 5HA; 51J Kombilimousine;
120 - 300 255/35R19 96W 245; 26N; 26P; 27I Allradantrieb;
275/30R19 96W 248; 27H; 27I; 57F; Heckantrieb;
68R 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/35R19 93 21P; 51J Coupe; 4-türig;
120 - 300 255/30R19 91Y 21P; 22I; 260; 5GG Allradantrieb;
255/35R19 92Y 21P; 22I; 260 Heckantrieb;
275/30R19 92Y 22I; 248; 270; 57F; 68R 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 137 265/30R19 89W 22B; 22F; 24D; 5FR; nicht für gepanzerte
56G; 57F; 68X Fz; Heckantrieb;
55 - 165 265/30R19 93W 22B; 22F; 24D; 56G; 10B; 11G; 11H; 11K;
57F; 68X 12A; 51A; 71K; 721;
55 - 205 265/30R19 22B; 22F; 24D; 53S; 725; 729; 73C; 74A;
56G; 57F; 68X 74W; 76B
210 e1*93/81*0022*.. 55 - 137 265/30R19 89W 22B; 22F; 24D; 5FR; nicht für gepanzerte
56G; 57F; 68X Fz; Heckantrieb;
55 - 165 265/30R19 22B; 22F; 24D; 53S; 10B; 11G; 11H; 11K;
56G; 57F; 68X 12A; 51A; 71K; 721;
265/30R19 93W 22B; 22F; 24D; 56G; 725; 729; 73C; 74A;
57F; 68X 74W; 76B
210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 265/30R19 93W 22B; 22F; 24D; 5HA; Heckantrieb;
56G; 57F; 68X 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 205 265/30R19 22B; 22F; 24D; 53S; 12A; 51A; 71K; 721;
56G; 57F; 68X 725; 729; 73C; 74A;
74W; 76B
210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 265/30R19 93W 22B; 22F; 24D; 5HA; Heckantrieb;
56G; 57F; 68X 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 165 265/30R19 22B; 22F; 24D; 53S; 12A; 51A; 71K; 721;
56G; 57F; 68X 725; 729; 73C; 74A;
74W; 76B
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 275/30R19 92W 22B; 24D; 57F; 68R Heckantrieb;
e1*98/14*0183*.. 75 - 170 265/30R19 93W 22B; 24M; 57F; 68X 10B; 11G; 11H; 11K;
75 - 225 265/30R19 93Y 22B; 24M; 57F; 68X 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 285 275/30R19 92Y 22B; 24D; 57F; 68R 725; 729; 73C; 74A;
74W; 76B; 970
211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 285 245/35R19 93Y 21P; 24J; 24M Nur 4-MATIC;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
211 e1*2001/116*0183*.., 350 275/30R19 92Y 22B; 24D; 57F; 68R Nur E 55 AMG;
e1*98/14*0183*.. Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W; 76B; 970
211K e1*2001/116*0213*.. 350 275/30R19 96 22B; 24D; 57F; 68R Nur E 55 AMG;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W; 76B; 970
211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 165 265/30R19 22B; 24M; 53S; 57F; Heckantrieb;
68X 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 285 275/30R19 96 22B; 24D; 57F; 68R 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W; 76B; 970
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 21B; 22I; 24C; 244; 247 bis
e1*2001/116*0501*23;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 21B; 24J; 248; 51J bis
100 - 245 235/35R19 91Y 21B; 24J; 57E; 68X e1*2001/116*0501*23;
245/35R19 93Y 21B; 22I; 24C; 244; 247 Stufenheck;
Heckantrieb;
265/30R19 93Y 22B; 244; 247; 57F; 10B; 11G; 11H; 11K;
68X 12A; 51A; 71K; 721;
275/30R19 96 22B; 24D; 57F; 68R 725; 729; 73C; 74A;
74W
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 21B; 241; 246; 260; Kombi; Heckantrieb;
57E; 572; 67C; 68R 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R19 96 21B; 24C; 260; 57E; 12A; 51A; 71K; 721;
57O; 675 725; 729; 73C; 74A;
275/30R19 96Y 22I; 244; 247; 270; 5IE; 74W; 75I
57F; 68R
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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Seite: 9 von 27
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 255/35R19 96Y 21B; 24C; 24M; 260; Kombi; Allradantrieb;
5IE 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W; 75I
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 22B; 22H; 244; 247; Cabrio; Heckantrieb;
57F; 673 10B; 11G; 11H; 11K;
265/30R19 93Y 22B; 22F; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
670; 68X 725; 729; 73C; 74A;
120 - 245 235/35R19 91Y 21B; 21N; 22B; 24J; 74W
244; 247
225 - 245 255/30R19 91Y 22B; 22H; 244; 247;
57F; 575
265/30R19 93Y 22B; 22F; 24D; 57F;
68X
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 22B; 22H; 244; 247; Coupe; Heckantrieb;
57F; 673 10B; 11G; 11H; 11K;
265/30R19 93Y 22B; 22F; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
670; 68X 725; 729; 73C; 74A;
120 - 245 235/35R19 91Y 21B; 21N; 22B; 24J; 74W
244; 247
225 - 245 255/30R19 91Y 22B; 22H; 244; 247;
57F; 575
265/30R19 93Y 22B; 22F; 24D; 57F;
68X
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 95W 21P; 22I; 24C; 24D GLK; Allradantrieb;
235/50R19 99 21B; 22B; 24C; 24D; Heckantrieb;
56G 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R19 98 21P; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
255/40R19 96 21B; 22B; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74W;
255/45R19 100 21B; 22B; 24C; 24D; 765
575
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/40R19 100 21B; 21L; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
F690 22G 12A; 51A; 71K; 721;
255/40R19 96Y 21B; 21L; 22B; 22F; 725; 73C; 74A; 74W
22G
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/40R19 100 21B; 21L; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
G165 22G 12A; 51A; 71K; 721;
255/40R19 96Y 21B; 21L; 22B; 22F; 725; 73C; 74A; 74W
22G
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y 21P; 24J bis Mj.2013 (Baureihe
150 - 380 255/40R19 96Y 21P; 24J 221); Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 530; 573;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74W; 75I
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 21B; 22B; 24C; 24D; Nicht für Fz. m.
5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
275/35R19 96 22B; 22F; 22L; 24D; für gepanzerte Fz;
57F; 68S Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y 21B; 22B; 22L; 24J; Nicht für Fz. m.
24M; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht
255/40R19 96Y 21B; 22B; 22L; 24J; für gepanzerte Fz;
24M Nur 4-MATIC;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
Verkaufsbezeichnung: SLK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
170 e1*95/54*0039*.. 100 - 160 235/35R19 87 22B; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W;
977
171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 235/35R19 91 22H; 22M; 24N; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
255/30R19 91 22F; 22L; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
671; 673 725; 73C; 74A; 74W;
265/30R19 89 22F; 22L; 24M; 54A; 76B; 977
57F; 68X
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 22M; 24J; 26B; 260; Cabrio; Heckantrieb;
270 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R19 91 22M; 24J; 26B; 261; 12A; 51A; 71K; 721;
270 725; 729; 73C; 74A;
255/30R19 91 22L; 248; 271; 57F; 673 74W
265/30R19 89 22L; 24M; 272; 57F;
68X
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
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Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 245/35R19 93 57E; 572 bis e1*98/14*0169*18;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 530; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74W; 76A
230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 255/35R19 92 57E; 675 SL 55 AMG; SL 600;
nur bis
e1*98/14*0169*06;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 530; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74W; 76A
231 e1*2007/46*0803*.. 225 245/35R19 93 ab e1*98/14*0169*19;
225 - 320 255/35R19 26P; 51G Cabrio; Heckantrieb;
275/30R19 92 57F; 68R 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1180kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
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Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R19
Hinterachse: 265/40R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
"0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
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Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 218
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 330 VA
26P x = 200 y = 280 VA
27B x = 280 y = 310 HA
27I x = 230 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 330 20 VA
26N x = 250 y = 330 8 VA
27F x = 250 y = 330 25 HA
27H x = 250 y = 330 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
Handelsbez.: SLK / SLC
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 300 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
27H x = 280 y = 300 8 HA
27F x = 280 y = 300 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0116-13-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 8 Radtyp: 136 1990
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 25.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 27
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
Handelsbez.: SL-Klasse
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 360 VA
27I x = 300 y = 330 HA
27B x = 350 y = 380 HA
26P x = 330 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 380 y = 360 8 VA
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
27H x = 350 y = 380 8 HA
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.