TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-0417
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 4
TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
!
FO
IN
366-0221-15-WIRD-TG/N1
B
A
R
O
V
Hersteller: Rimstock Plc
R
U
Z
West Bromwich, B71 1BY
N
IO
Art: Sonderrad 9 J X 20 H2
S
R
Typ: EX-090 9x20
E
V
E
S
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
LE
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
E
IN
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
E
bestätigen zu lassen. -R
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
19
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
§
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
H
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
C
A
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
N
G
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
N
U
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
G
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
A
R
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
T
IN
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
E
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
R
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
U
Z
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
T
H
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
IC
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
-N
Mitführen von Dokumenten:
IG
LT
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Ü
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
G
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
N
U
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
T
N
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
E
M
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
U
K
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2 Radtyp: EX-090 9x20
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
EX-005 10,5x20 in der Größe 10 1/2 J x 20 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
!
FO
I. Übersicht
IN
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
B
A
kreis och preß- Rad- Abroll ab
R
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
O
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
V
108563335 ET 35 ZR 73.1-63.3mm 108/5 63,3 35 680 2251 03/15
R
U
108563345 ET 45 ZR 73.1-63.3mm 108/5 63,3 45 680 2251 03/15
Z
108573145 ET 45 ohne 108/5 73,1 45 680 2251 03/15
N
IO
112566630 EX-09030K1 ohne 112/5 66,6 30 750 2251 03/15
S
112566645 EX-09045K1 ohne 112/5 66,6 45 750 2306 03/15
R
112566645 / EX-09045K1 ohne 112/5 66,6 45 760 2275 03/15
E
V
Fest
E
S
112566645 / EX-090455112 SR138 73.1-66.6mm 112/5 66,6 45 750 2306 03/15
LE
Ring
E
112566645 / EX-090455112 SR138 73.1-66.6mm 112/5 66,6 45 760 2275 03/15
IN
Ring
E
112573120 ET 20 ohne -R 112/5 73,1 20 768 2275 03/15
112573130 ET 30 ohne 112/5 73,1 30 750 2251 03/15
19
112573130 ET 30 ohne 112/5 73,1 30 750 2251 03/15
§
1143573135 ET 35 ohne 114,3/5 73,1 35 730 2275 03/15
H
1143573145 ET 45 ohne 114,3/5 73,1 45 760 2275 03/15
C
1205725130 ET 30 SRXXX 120/5 72,5 30 750 2275 03/15
A
N
74.1-72.6mm
G
120572635 ET 35 ohne 120/5 72,6 35 730 2275 03/15
N
120574120 ET 20 ohne 120/5 74,1 20 750 2147 03/15
U
G
120574130 ET 30 ohne 120/5 74,1 30 750 2275 03/15
A
R
I.1. Beschreibung der Sonderräder
T
IN
Hersteller : Rimstock Plc
E
:
R
U
: West Bromwich, B71 1BY
Z
T
Handelsmarke : DYNAMICS
H
IC
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
-N
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
IG
Masse des Rades : ca. 12,6 kg
LT
I.2. Radanschluß
Ü
G
N
siehe Anlage
U
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
T
N
E
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
M
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 112573120:
U
K
O
: Außenseite : Innenseite
D
Hersteller : -- : RIM
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2 Radtyp: EX-090 9x20
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Radausführung : -- : ET 45
Radgröße : -- : 9 J X 20 H2
!
FO
Einpreßtiefe : -- : ET45
IN
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
B
: z.B. 03.15
A
R
Herkunftsmerkmal : -- : ENGLAND
O
V
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
R
U
Weitere Kennzeichnung : DYNAMICS : --
Z
N
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
IO
S
I.4. Verwendungsbereich
R
E
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
V
E
S
II. Sonderradprüfung
LE
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0221-15-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
E
14.07.2015.
IN
E
III. Anbau- und Verwendungsprüfung: -R
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
19
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
§
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
H
C
Bedingungen gewährleistet.
A
N
III.2. Fahrversuche:
G
N
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
U
nicht vor.
G
A
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
R
T
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
IN
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
E
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
R
U
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Z
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
T
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
H
IC
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
-N
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IG
LT
IV. Zusammenfassung:
Ü
G
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
N
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
U
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
T
N
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
E
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 49 02 0340807 )
M
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
U
K
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
O
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
D
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2 Radtyp: EX-090 9x20
Antragsteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
!
FO
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
IN
V. Unterlagen und Anlagen:
B
A
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
R
O
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
V
R
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
U
age Hinweise
Z
N
1 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112566630 30 15.04.2016 liegt bei
IO
MERCEDES-AMG,
S
MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH
R
E
2 DAIMLER (D), MERCEDES-AMG 112566645; 112566645 / 45 15.04.2016
V
Fest
E
S
3 DAIMLER (D), MERCEDES-AMG 112566645 / Ring; 45 15.04.2016
LE
112566645 / Ring
E
5 BMW, BMW AG 120572635 35 15.04.2016
IN
4 BMW, BMW AG 1205725130 30 15.04.2016
E
V.2. Allgemeine Hinweise:
-R
19
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
§
V.3. Technische Unterlagen:
H
C
siehe Anlage: Technische Unterlagen
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
Cinibulk
IC
-N
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
IG
Wien, 15.04.2016
LT
FEH
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
!
FO
IN
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
B
mit Änderung
A
Radzeichnung EX--090305112 09.07.2015
R
O
V
R
U
Z
N
IO
S
R
E
V
E
S
LE
E
IN
E
-R
19
§
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
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IC
-N
IG
LT
Ü
G
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M
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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
!
FO
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
IN
Allgemeine Reifenhinweise
B
A
R
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
O
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
V
R
U
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
Z
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
N
IO
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
S
R
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
E
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
V
E
S
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
LE
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
E
Sturzwinkels zu beachten.
IN
E
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
-R
bestätigen zu lassen.
19
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
§
Reifenfülldruck zu beachten ist.
H
C
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
A
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
N
unberührt.
G
N
Ersatzrad
U
G
A
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
R
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
T
IN
Allgemeine Radhinweise
E
R
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
U
Z
T
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IG
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D
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
!
FO
IN
B
A
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V
E
S
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E
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19
§
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TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH
!
FO
Raddaten:
IN
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
B
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
A
R
O
Technische Daten, Kurzfassung
V
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
R
och werkstoff Rad- Abroll ab
U
Z
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
N
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
IO
112566630 EX-09030K1 ohne 66,6 750 2251 03/15
S
R
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
E
V
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
E
ersetzt werden.
S
LE
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
E
IN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
E
Zubehör : Nabenkappe CAP H110 -R
19
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; 4G; 4G1
145 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
§
165 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
H
C
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
A
180 Nm für Typ : 4H erhöhtes Anzugsmoment
N
200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes
G
Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment
N
U
G
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R
T
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 21B; 22B; 22F; 24C; AUDI A4 bis MJ2015;
IN
B81 e13*2007/46*1084*.. 24D; 5GA; 51J Nicht A4 Allroad
E
100 - 200 265/30R20 94 21B; 22B; 22F; 24C; Quattro; AUDI S4;
R
24D; 54F Kombi; Allradantrieb;
U
Z
100 - 245 255/30R20 92 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
T
24D; 54F 12A; 51A; 573; 71C;
H
IC
71K; 721; 725; 729;
-N
73C; 74A; 74P
B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 51J AUDI A5; AUDI S5;
IG
255/30R20 92 22I; 22M; 51J; 54F Coupe; 2-türig;
LT
265/30R20 51G Allradantrieb;
Ü
265/30R20 94 22I; 22M; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
G
N
12A; 51A; 573; 71C;
U
71K; 721; 725; 729;
T
73C; 74A; 74P
N
E
B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 21P; AUDI A5; Cabrio; 2-
M
5GA; 51J türig; Allradantrieb;
U
105 - 245 255/30R20 92 21P; 51J; 54F Frontantrieb;
K
O
265/30R20 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
D
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 21B; 22B; 22F; 24C; AUDI A4 bis MJ2015;
!
FO
24D; 5GA; 51J Limousine;
255/30R20 92 21B; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb;
IN
24D; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
B
A
265/30R20 94 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
R
24D; 54F 721; 725; 729; 73C;
O
74A; 74P
V
R
B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 51J AUDI A5; Coupe; 2-
U
255/30R20 92 22I; 22M; 51J; 54F türig; Frontantrieb;
Z
265/30R20 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
N
IO
265/30R20 94 22I; 22M; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
S
721; 725; 729; 73C;
R
74A; 74P
E
V
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/30R20 94 21B; 22B; 22F; 24C; AUDI A4 bis MJ2015;
E
S
24D; 54F AUDI S4; Limousine;
LE
100 - 245 245/30R20 90Y 21B; 22B; 22F; 24C; Allradantrieb;
E
24D; 5GA; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
IN
255/30R20 92 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 573; 71C;
E
-R24D; 54F 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
19
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 Nur A4 Allroad
B81 255/30R20 92
§
e13*2007/46*1084*.. Quattro;
H
255/35R20 93 10B; 11G; 11H; 11K;
C
12A; 51A; 573; 71C;
A
N
71K; 721; 725; 729;
G
73C; 74A; 74P
N
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 21P; AUDI A5 Sportback; 4-
U
e13*2007/46*1084*..
G
B81 5GA; 51J türig; Allradantrieb;
A
100 - 245 255/30R20 92 21P; 51J; 54F Frontantrieb;
R
T
265/30R20 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
IN
12A; 51A; 573; 71C;
E
71K; 721; 725; 729;
R
73C; 74A; 74P
U
Z
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W 21B; 22B; 22F; 24C; AUDI A4 bis MJ2015;
T
B81 e13*2007/46*1084*.. 24D; 5GA; 51J Kombi; Frontantrieb;
H
IC
255/30R20 92 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
-N
24D; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
265/30R20 94 21B; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 729; 73C;
IG
24D; 54F 74A; 74P
LT
B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 248; 26P; 27I; 5GA AUDI A4 (B9) ab
Ü
B81 e13*2007/46*1084*.. 245/30R20 95Y 245; 248; 26B; 26N; MJ2016; Kombi;
G
27B Limousine;
N
U
255/30R20 92Y 24J; 244; 247; 26B; Frontantrieb;
T
26N; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
N
12A; 51A; 71C; 71K;
E
M
721; 725; 73C; 74A;
U
74P
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 28
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 26P; 270; 5GM Nur A7 Sportback;
!
FO
4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 93 26P; 270; 5HA Coupe; 4-türig;
IN
140 - 245 245/35R20 95 26P Allradantrieb;
255/35R20 97 26P; 270 Frontantrieb;
B
A
265/30R20 94 26B; 270 10B; 11G; 11H; 11K;
R
265/35R20 95 26B; 270 12A; 51A; 573; 71C;
O
V
71K; 721; 725; 729;
R
73C; 74A; 74P
U
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 27B; 51J Nur A6 allroad
Z
N
4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 97 24J; 248; 26P; 27B; quattro;
IO
27H 10B; 11G; 11H; 11K;
S
255/40R20 97 24J; 248; 26P; 27B; 12A; 51A; 573; 71C;
R
E
27H 71K; 721; 725; 73C;
V
265/35R20 99 24J; 248; 26P; 27B; 74A; 74P; 75I
E
S
27H
LE
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 24J; 248; 26B; 260; Nur A6; nicht A6
E
4G1 e13*2007/46*1147*.. 272; 5HI; 67J allroad quattro;
IN
100 - 245 235/35R20 92Y 26P; 5GM; 57E; 67J; Kombi; Stufenheck;
E
67X
-R Allradantrieb;
245/35R20 95Y 245; 248; 26P; 271 Frontantrieb;
19
255/30R20 92 nicht Kombi; 24J; 248; 10B; 11G; 11H; 11K;
§
26B; 260; 271; 5GM 12A; 51A; 573; 71C;
H
255/35R20 97 24J; 248; 26B; 260; 271 71K; 721; 725; 73C;
C
74A; 74P
A
N
265/35R20 95Y 24J; 248; 26B; 260; 272
G
275/30R20 97 244; 247; 273; 57F;
N
67X; 68U
U
G
180 - 245 265/30R20 94Y nicht Kombi; 24J; 248;
A
26B; 260; 272; 5HI; 67J
R
T
IN
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, AUDI A8,AUDI S8
E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R
U
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 21P; 52J erhöhtes
Z
Anzugsmoment
T
H
255/40R20 101 21P 180 Nm; erhöhtes
IC
265/40R20 21P; 22I; 260; 51G Anzugsmoment 145
-N
Nm;
kurzer Radstand;
IG
langer Radstand;
LT
Allradantrieb;
Ü
10B; 11G; 11H; 11K;
G
N
12A; 51A; 573; 71C;
U
71K; 721; 725; 729;
T
73C; 74A; 74P; 740;
N
E
75I
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Seite: 4 von 28
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 24N; 24O erhöhtes
!
FO
Anzugsmoment
8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O 200 Nm; erhöhtes
IN
275/40R20 102 24C; 24D Anzugsmoment 165
B
A
Nm;
R
230 - 260 245/45R20 99Y 24N; 24O 10B; 11G; 11H; 11K;
O
V
12A; 51A; 573; 71C;
R
71K; 721; 725; 73C;
U
74A; 74P; 740
Z
N
IO
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID
S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R
8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 24N; 24O erhöhtes
E
V
Anzugsmoment
E
S
100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O 200 Nm; erhöhtes
LE
275/40R20 102 24C; 24D Anzugsmoment 165
E
Nm;
IN
230 - 260 245/45R20 99Y 24N; 24O 10B; 11G; 11H; 11K;
E
-R 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
19
74A; 74P; 740
§
H
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A
N
8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 24N; 24O erhöhtes
G
Anzugsmoment
N
100 - 260 255/45R20 101 24N; 24O 200 Nm; erhöhtes
U
G
275/40R20 102 24C; 24D Anzugsmoment 165
A
Nm;
R
T
230 - 260 245/45R20 99Y 24N; 24O 10B; 11G; 11H; 11K;
IN
12A; 51A; 573; 71C;
E
71K; 721; 725; 73C;
R
74A; 74P; 740
U
Z
T
H
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
IC
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
-N
ersetzt werden.
IG
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
LT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Ü
G
Zubehör : Nabenkappe CAP H110
N
U
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
T
N
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
E
M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 99 52J nur AUDI RS 6 AVANT;
K
O
255/40R20 101 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
D
265/35R20 99 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
275/35R20 102 52J 721; 725; 73C; 74A;
74P; PDH
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 28
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
!
FO
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
IN
MERCEDES-BENZ
B
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
A
R
O
Zubehör : Nabenkappe CAP H110
V
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 207; 211; 212; 218; 230; 231;
R
U
245G; 245G AMG
Z
130 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
N
150 Nm für Typ : 215; 220; 221; 222
IO
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
S
R
E
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
S
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 24J; 244; 26B; 26J; Sportfahrwerk; GLA;
LE
27B; 27F nicht Offroad-
E
245/40R20 95 24J; 244; 26B; 26J; Fahrwerk; Fahrdynamik-
IN
27B; 27F Paket; Allradantrieb;
E
255/35R20 97 24J; 244; 247; 26B;
-R Frontantrieb;
26J; 27B; 27F 10B; 11G; 11H; 11K;
19
255/40R20 97 24J; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
§
26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A;
H
74P
C
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 24J; 244; 247; 26P; nicht Sportfahrwerk;
A
N
27H; 27I GLA; nicht
G
245/40R20 95 24J; 244; 247; 26P; Fahrdynamik Paket;
N
27H; 27I Offroad-Fahrwerk;
U
G
255/35R20 97 24C; 244; 247; 26P; Allradantrieb;
A
27B; 27H Frontantrieb;
R
T
255/40R20 97 24C; 244; 247; 26P; 10B; 11G; 11H; 11K;
IN
27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
E
721; 725; 73C; 74A;
R
74P
U
Z
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 242; 244; 245; 247; nicht Sportfahrwerk;
T
26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht
H
IC
245/40R20 95 242; 244; 245; 247; Fahrdynamik Paket;
-N
26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad-
255/35R20 97 24C; 244; 247; 26B; Fahrwerk;
IG
26J; 27B; 27F Allradantrieb;
LT
255/40R20 97 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb;
Ü
26J; 27B; 27F 10B; 11G; 11H; 11K;
G
12A; 51A; 71C; 71K;
N
U
721; 725; 73C; 74A;
T
74P
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Seite: 6 von 28
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 24J; 244; 26B; 26J; Sportfahrwerk; GLA;
!
FO
27B; 27F nicht Offroad-
245/40R20 95 24J; 244; 26B; 26J; Fahrwerk; Fahrdynamik-
IN
27B; 27F Paket; Allradantrieb;
B
A
255/35R20 97 24J; 244; 247; 26B; Frontantrieb;
R
26J; 27B; 27F 10B; 11G; 11H; 11K;
O
V
255/40R20 97 24J; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
R
26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A;
U
74P
Z
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 24J; 244; 247; 26P; nicht Sportfahrwerk;
N
IO
27H; 27I GLA; nicht
S
245/40R20 95 24J; 244; 247; 26P; Fahrdynamik Paket;
R
27H; 27I Offroad-Fahrwerk;
E
V
255/35R20 97 24C; 244; 247; 26P; Allradantrieb;
E
S
27B; 27H Frontantrieb;
LE
255/40R20 97 24C; 244; 247; 26P; 10B; 11G; 11H; 11K;
27B; 27H
E
12A; 51A; 71C; 71K;
IN
721; 725; 73C; 74A;
E
-R 74P
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 242; 244; 245; 247; nicht Sportfahrwerk;
19
26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht
245/40R20 95 242; 244; 245; 247; Fahrdynamik Paket;
§
H
26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad-
C
255/35R20 97 24C; 244; 247; 26B; Fahrwerk;
A
N
26J; 27B; 27F Allradantrieb;
G
255/40R20 97 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb;
N
26J; 27B; 27F 10B; 11G; 11H; 11K;
U
12A; 51A; 71C; 71K;
G
A
721; 725; 73C; 74A;
R
74P
T
IN
E
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
Z
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 21B; 21L; 22B; 22F; Nur Baureihe 204; Nur
T
22L; 24C; 24D; 5FE; 4-MATIC; Limousine;
H
54A; 56G; 69M 10B; 11G; 11H; 11K;
IC
12A; 51A; 71C; 71K;
-N
721; 725; 729; 73C;
IG
74A; 74P
LT
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 265/30R20 94Y 24C; 24D; 26B; 26J; Nur Baureihe 205;
e1*2001/116*0457*..
Ü
204 K 27B; 27F neue C-Klasse;
G
Kombilimousine; Coupe;
N
Limousine;
U
Allradantrieb;
T
N
Heckantrieb;
E
10B; 11G; 11H; 11K;
M
U
12A; 51A; 71C; 71K;
K
721; 725; 73C; 74A;
O
D
74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 235/30R20 88Y 21B; 21L; 22B; 22F; Nur Baureihe 204;
!
FO
22L; 24C; 24D; 5FE; Limousine;
54A; 56G; 69M Heckantrieb;
IN
10B; 11G; 11H; 11K;
B
12A; 51A; 71C; 71K;
A
R
721; 725; 73C; 74A;
O
74P
V
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/30R20 95Y 24C; 26B; 26J; 57E; Nur Baureihe 205;
R
U
58E; 58F neue C-Klasse;
Z
Kombilimousine; Coupe;
N
Limousine;
IO
Allradantrieb;
S
R
Heckantrieb;
E
10B; 11G; 11H; 11K;
V
E
12A; 51A; 71C; 71K;
S
LE
721; 725; 73C; 74A;
74P
E
IN
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 24C; 24M; 26B; 26J; bis
27B; 27F; 5FE; 56G; e1*2001/116*0431*36;
E
-R
69M
Coupe; Heckantrieb;
19
10B; 11G; 11H; 11K;
§
12A; 51A; 71C; 71K;
H
721; 725; 729; 73C;
C
A
74A; 74P
N
G
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
N
U
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/35R20 95Y 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K;
A
R
24J; 24M; 68U; 68V 12A; 51A; 71C; 71K;
T
255/35R20 97W 21B; 21J; 21L; 22F; 721; 725; 729; 73C;
IN
22L; 24D; 24J; 367 74A; 74P
E
R
U
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T
H
218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/30R20 90 21P; 260; 5GA; 51J Coupe; 4-türig;
IC
120 - 300 255/30R20 92Y 21B; 22I; 260 Allradantrieb;
-N
Heckantrieb;
IG
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
LT
721; 725; 729; 73C;
Ü
G
74A; 74P
N
U
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
T
N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 225 245/30R20 90Y 24J; 57E; 68Z Heckantrieb;
M
U
e1*98/14*0183*.. 10B; 11G; 11H; 11K;
K
12A; 51A; 71C; 71K;
O
721; 725; 729; 73C;
D
74A; 74P; 76A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Seite: 8 von 28
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/30R20 90Y 21B; 24C; 57E; 68Z bis
!
FO
e1*2001/116*0501*23;
Stufenheck;
IN
Heckantrieb;
B
10B; 11G; 11H; 11K;
A
R
12A; 51A; 71C; 71K;
O
721; 725; 729; 73C;
V
74A; 74P; 76A
R
U
Z
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
N
IO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 21B; 21J; 22B; 24J; Coupe; Heckantrieb;
R
244; 247; 5FE; 56G 10B; 11G; 11H; 11K;
E
V
12A; 51A; 71C; 71K;
E
721; 725; 729; 73C;
S
LE
74A; 74P
E
IN
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
-R
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100 21P; 22I; 24C; 24D GLK; Allradantrieb;
19
245/40R20 95W 21P; 22B; 24C; 24D Heckantrieb;
255/35R20 97 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
§
H
255/40R20 101 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
C
575 721; 725; 73C; 74A;
A
74P
N
G
204 X e1*2001/116*0480*.. 120 - 180 235/45R20 96 GLC; Allradantrieb;
N
245/45R20 99 10B; 11G; 11H; 11K;
U
G
255/40R20 97 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
A
255/45R20 101 24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
R
T
265/40R20 100 24J; 248 74P
IN
E
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
Z
221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 245; 51G; 575 ab Mj.2014 (Baureihe
T
217); Coupe;
H
IC
Allradantrieb;
-N
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
IG
721; 725; 73C; 74A;
LT
74P
Ü
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 24J; 5HR; 51J bis Mj.2013 (Baureihe
G
245/40R20 95Y 24J; 5HR; 51J 221); Allradantrieb;
N
U
150 - 380 255/35R20 97Y 21P; 24J Heckantrieb;
T
10B; 11G; 11H; 11K;
N
12A; 51A; 530; 573;
E
M
71C; 71K; 721; 725;
U
729; 73C; 74A; 74P
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 28
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/40R20 24J; 26P; 51G; 57E; ab Mj.2013 (Baureihe
!
FO
222 e1*2007/46*0960*.. 575 222); nicht AMG Sport-
255/35R20 24J; 26P; 51G; 57E; Paket; Limousine;
IN
575 Allradantrieb;
B
A
255/40R20 97Y XFS; 24J; 26P; 57E Heckantrieb;
R
10B; 11G; 11H; 11K;
O
12A; 51A; 6AA; 71C;
V
R
71K; 721; 725; 73C;
U
74A; 74P; 76A
Z
N
IO
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/35R20 95Y 21B; 22B; 22L; 24C; Nicht für Fz. m.
E
V
24D; 367; 5HR; 51J; Länge 6158 mm; nicht
E
68U; 68V für gepanzerte Fz;
S
LE
255/35R20 97W 21B; 21L; 22B; 22L; Heckantrieb;
24C; 24D; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
E
IN
12A; 51A; 71C; 71K;
E
-R 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
19
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/35R20 95Y 21B; 22B; 22L; 24J; Nicht für Fz. m.
24M; 5HR; 51J Länge 6158 mm; nicht
§
255/35R20 97Y 21B; 22B; 22L; 24J; für gepanzerte Fz;
H
C
24M Nur 4-MATIC;
A
10B; 11G; 11H; 11K;
N
12A; 51A; 71C; 71K;
G
N
721; 725; 729; 73C;
U
74A; 74P
G
A
R
Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC
T
IN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E
172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 22M; 24J; 26B; 261; Cabrio; Heckantrieb;
R
270; 54A; 56G 10B; 11G; 11H; 11K;
U
12A; 51A; 71C; 71K;
Z
721; 725; 729; 73C;
T
H
74A; 74P
IC
-N
Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
IG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LT
230 e1*98/14*0169*.. 225 245/30R20 90 ab e1*98/14*0169*19;
Ü
231 e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R20 92 26P Cabrio; Heckantrieb;
G
10B; 11G; 11H; 11K;
N
12A; 51A; 71C; 71K;
U
721; 725; 729; 73C;
T
N
74A; 74P
E
M
230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 245/30R20 90Y 57E; 68Z SL 55 AMG; SL 600;
U
nur bis
K
e1*98/14*0169*06;
O
D
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 530; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 245/30R20 90Y 57E; 68Z bis e1*98/14*0169*18;
!
FO
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 530; 71C;
IN
71K; 721; 725; 73C;
B
74A; 74P; 76A
A
R
O
V
Auflagen
R
U
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Z
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
N
IO
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
S
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
R
E
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
V
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
E
S
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
LE
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
E
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
IN
E
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
-R
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
19
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§
H
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
C
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
A
N
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
G
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
N
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
U
lassen.
G
A
R
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
T
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
IN
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
E
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
R
U
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Z
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
T
H
IC
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
-N
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
IG
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
LT
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Ü
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
G
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
N
U
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
T
herzustellen.
N
E
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
M
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
U
K
O
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
D
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
!
FO
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
IN
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
B
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
A
R
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
O
des Reifens) herzustellen.
V
R
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
U
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Z
N
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
IO
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
S
R
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
E
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
V
E
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
S
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
LE
abgedeckt sein.
E
IN
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
E
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
-R
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
19
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
H
C
A
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
N
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
G
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
N
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
U
G
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
A
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
R
T
IN
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
E
R
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
U
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Z
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
T
H
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
IC
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
-N
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
IG
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
LT
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
Ü
genannten Bereich abgedeckt sein.
G
N
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
U
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
T
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
N
E
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
M
genannten Bereich abgedeckt sein.
U
K
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
O
D
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
!
FO
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
IN
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
B
A
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
R
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
O
V
abgedeckt sein.
R
U
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Z
Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
N
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
IO
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
S
R
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
E
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
V
E
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
S
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
LE
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
E
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
IN
lassen.
E
-R
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
19
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
§
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
H
C
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
A
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
N
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
G
N
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
U
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
G
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
A
R
lassen.
T
IN
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
E
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
R
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
U
Z
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
T
H
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
IC
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
-N
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
IG
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
LT
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Ü
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
G
N
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
U
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
T
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
N
E
M
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
U
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
K
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
O
D
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
!
FO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
IN
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
B
A
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
R
O
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
V
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
R
U
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Z
N
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
IO
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
S
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
R
E
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
V
E
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
S
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
LE
E
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
IN
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
E
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
-R
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
19
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
H
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
C
A
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
N
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
G
N
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
U
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
G
A
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
R
T
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
IN
E
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
R
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
U
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Z
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
T
H
IC
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
-N
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
IG
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
LT
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Ü
G
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
N
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
U
T
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
N
konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
E
M
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
U
K
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
O
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
D
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
!
FO
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
IN
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
B
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
A
R
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
O
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
V
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
R
U
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
Z
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
N
IO
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
S
R
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
E
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
V
E
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
S
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
LE
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
E
IN
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
E
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
-R
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
H
C
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
A
N
58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
G
Reifengröße:
N
Vorderachse: 245/30R20
U
G
Hinterachse: 295/25R20
A
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
R
T
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
IN
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
E
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
R
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
U
Z
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
T
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
H
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
IC
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
-N
58F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
IG
Reifengröße:
LT
Vorderachse: 245/30R20
Ü
Hinterachse: 285/25R20
G
N
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
U
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
T
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
N
E
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
M
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
U
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
K
O
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
D
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
!
FO
Achslast von 1260kg.
IN
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
B
Achslast von 1300kg.
A
R
O
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
V
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
R
10% nach ETRTO zulässig.
U
Z
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
N
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
IO
10% nach ETRTO zulässig.
S
R
E
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
V
Reifengröße:
E
S
Vorderachse: 235/35R20
LE
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
E
IN
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
E
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
-R
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
19
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
H
C
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
A
N
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
G
Reifengröße:
N
Vorderachse: 235/35R20
U
G
Hinterachse: 275/30R20
A
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
R
T
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
IN
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
E
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
R
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
U
Z
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
T
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
H
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
IC
-N
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
IG
Vorderachse: 245/35R20
LT
Hinterachse: 275/30R20
Ü
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
G
N
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
U
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
T
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
N
E
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
M
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
U
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
K
O
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
D
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
!
FO
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
IN
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
B
A
Vorderachse: 245/30R20
R
Hinterachse: 285/25R20
O
V
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
R
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
U
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Z
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
N
IO
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
S
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
R
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
E
V
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
E
S
69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
LE
Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
E
ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
IN
E
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
-R
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
19
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
H
C
A
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
N
werden.
G
N
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
U
Tiefbetts angebracht werden.
G
A
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
R
T
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
IN
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
E
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
R
Ventilherstellers zu beachten.
U
Z
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
T
H
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
IC
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
-N
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
IG
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
LT
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Ü
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
G
N
U
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
T
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
N
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
E
M
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
U
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
K
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
O
D
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
!
FO
beachten.
IN
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
B
A
R
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
O
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
V
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
R
U
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
Z
N
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
IO
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
S
R
E
XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
V
Reifengröße:
E
S
Vorderachse: 255/40R20
LE
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
E
IN
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
E
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
-R
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
19
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
H
C
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
!
FO
Fahrzeug:
IN
B
Hersteller: AUDI
A
Fahrzeugtyp: 4G
R
O
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
V
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
R
U
Z
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
N
IO
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
S
R
E
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
V
von [mm] bis [mm]
E
S
26B x = 230 y = 250 VA
LE
26P x = 180 y = 200 VA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
-R
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
19
von [mm] bis [mm] um [mm]
§
26J x = 230 y = 250 28 VA
H
26N x = 230 y = 250 8 VA
C
27F x = 270 y = 350 27 HA
A
N
27H x = 270 y = 350 8 HA
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 28
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
IN
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
B
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
A
R
O
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26B x = 400 y = 200 VA
E
26P x = 350 y = 150 VA
V
E
S
LE
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
IN
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
E
26J x = 400 y = 200 -R 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
19
27F x = 270 y = 400 30 HA
§
27H x = 270 y = 400 8 HA
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 28
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
IN
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
B
Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7
A
R
O
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26B x = 450 y = 270 VA
E
26P x = 400 y = 220 VA
V
E
27B x = 325 y = 390 HA
S
LE
27I x = 275 y = 340 HA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
26N x = 450 y = 270 7 VA
§
27H x = 325 y = 390 8 HA
H
C
27F x = 325 y = 390 18 HA
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 28
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: B8
IN
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*..
B
Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4
A
R
O
Variante(n):
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26P x = 250 y = 200 VA
E
26B x = 300 y = 250 VA
V
E
27I x = 250 y = 300 HA
S
LE
27B x = 300 y = 350 HA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
26N x = 300 y = 250 8 VA
§
26J x = 300 y = 250 25 VA
H
C
27H x = 300 y = 350 8 HA
A
27F x = 300 y = 350 25 HA
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 28
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
IN
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
B
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
A
R
O
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26P x = 280 y = 240 VA
E
27B x = 300 y = 280 HA
V
E
27I x = 250 y = 200 HA
S
LE
26B x = 350 y = 340 VA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
26J x = 350 y = 340 11 VA
§
26N x = 350 y = 340 8 VA
H
C
27F x = 300 y = 280 20 HA
A
27H x = 300 y = 280 8 HA
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 28
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
IN
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
B
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
A
R
O
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26P x = 280 y = 240 VA
E
27B x = 300 y = 280 HA
V
E
27I x = 250 y = 200 HA
S
LE
26B x = 350 y = 340 VA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
26J x = 350 y = 340 25 VA
§
26N x = 350 y = 340 8 VA
H
C
27F x = 300 y = 280 30 HA
A
27H x = 300 y = 280 8 HA
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 28
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
IN
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
B
Handelsbez.: C-KLASSE
A
R
O
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26B x = 245 y = 350 VA
E
26P x = 195 y = 300 VA
V
E
27B x = 340 y = 260 HA
S
LE
27I x = 290 y = 210 HA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
26N x = 245 y = 350 8 VA
§
26J x = 245 y = 350 17 VA
H
C
27H x = 340 y = 260 8 HA
A
27F x = 340 y = 260 28 HA
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 28
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
IN
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
B
Handelsbez.: S-Klasse
A
R
O
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26B x = 320 y = 350 VA
E
26P x = 270 y = 300 VA
V
E
27B x = 150 y = 380 HA
S
LE
27I x = 100 y = 330 HA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
26N x = 320 y = 350 18 VA
§
26J x = 320 y = 350 18 VA
H
C
27H x = 150 y = 380 9 HA
A
27F x = 150 y = 380 9 HA
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 28
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
IN
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
B
Handelsbez.: C-KLASSE
A
R
O
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26B x = 300 y = 350 VA
E
26P x = 240 y = 285 VA
V
E
27B x = 300 y = 350 HA
S
LE
27I x = 250 y = 300 HA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
26J x = 300 y = 350 30 VA
§
26N x = 300 y = 350 8 VA
H
C
27F x = 300 y = 350 30 HA
A
27H x = 300 y = 350 8 HA
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 28
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 172
IN
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*..
B
Handelsbez.: SLK / SLC
A
R
O
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26P x = 250 y = 250 VA
E
26B x = 300 y = 300 VA
V
E
S
LE
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
IN
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
E
26N x = 300 y = 300 -R 8 VA
26J x = 300 y = 300 18 VA
19
27H x = 280 y = 300 8 HA
§
27F x = 280 y = 300 30 HA
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: 1 Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 28
Fahrzeug:
!
FO
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: 231
IN
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*..
B
Handelsbez.: SL-Klasse
A
R
O
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb
V
R
U
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Z
N
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
IO
von [mm] bis [mm]
S
R
26B x = 380 y = 360 VA
E
27I x = 300 y = 330 HA
V
E
27B x = 350 y = 380 HA
S
LE
26P x = 330 y = 310 VA
E
IN
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
E
Auflagen Im Bereich -R Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
19
26N x = 380 y = 360 8 VA
§
26J x = 380 y = 360 13,5 VA
H
C
27H x = 350 y = 380 8 HA
A
27F x = 350 y = 380 23,5 HA
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0221-15-WIRD-TG/N1
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: EX-090 9x20
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 15.04.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
!
FO
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
IN
B
Vorderachse
A
R
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
O
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
V
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
R
U
Z
N
IO
S
R
E
V
E
S
LE
E
IN
E
-R
19
§
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
Hinterachse
E
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
R
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
U
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: EX-090 9x20
des Herstellers / Importeurs: Rimstock Plc West Bromwich, B71 1BY Datum: 15.04.2016
!
FO
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
IN
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
B
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
A
R
Fahrzeug-Ident-Nr.:
O
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
V
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
R
U
wurden berücksichtigt.
Z
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
N
IO
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
S
R
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
E
V
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
E
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
S
LE
E
IN
Fahrzeugbeschreibung
E
B - 2.1 2.2 L -
-R 9 -
P.2
/- T -
P.4
19
J 4 18 - 19 -
§
E 3 20 - G -
H
D.1 - 12 - 13 - Q -
C
A
V.7 - F.1 - F.2 -
N
G
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
N
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
U
G
- U.1 - U.2 - U.3 -
A
R
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
T
IN
2 - 15.1 -
E
15.2 -
R
5
U
15.3 -
Z
V.9 - R - 11 -
T
H
14 K -
IC
P.3 - 6 - 17 - 16 -
-N
10 - 14.1 P.1 - 21 -
IG
-
LT
-
Ü
G
22 -
N
U
-
T
-
N
E
M
U
K
O
D