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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-0829-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MAM6-7517
Hersteller                     Mays GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Mays GmbH
                               Eisenbahnstraße 78
                               67227 Frankenthal


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MAM6
Typ                            MAM6-7517
Radgröße                       7,5Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              MAM6-7517/ohne Ring                 4/108/57,1         38        560    1935

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              -
Radtyp und Ausführung          MAM6-7517
Radgröße                       7,5Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           TAM-038
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 030829) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           03-0829-A04-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MAM6-7517
Hersteller                       Mays GmbH

                                                                                     Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Kabriolet          66-128       205/45R17                                        A02 A04 A05
89                      66-128       215/45R17       T87                              A06 A08 A09
E251/1,                 66-128       225/45R17       K41 K45 K46 K49                  A12 A14 A19
e1*92/53*0002*..                                                                      S01
e1*98/14*0002*..
Audi 100 Quattro        65-101       205/50R17       G01 K41 K44 K45                  A02 A04 A05
44Q                     65-101       215/45R17       K44 K49 K50                      A06 A08 A09
D403, /1                65-101       225/45R17       G01 K41 K44 K45 K49 K50 L03      A12 A14 A19
                                                                                      S01
Audi 100/200            51-101       205/50R17       G01 K41 K44 K45                  A02 A04 A05
44                      51-101       215/45R17       K44 K49 K50                      A06 A08 A09
C727, /1                51-101       225/45R17       G01 K41 K44 K45 K49 K50 L03      A12 A14 A19
                                                                                      V17 S01
Audi 80, 90             37-125       205/40R17                                        A02 A04 A05
89                      37-125       215/40R17                                        A06 A08 A09
E251, /1                                                                              A12 A14 A19
Limousine                                                                             K56 S01
Audi 80, 90             66-125       205/40R17                                        A02 A04 A05
89Q                     66-125       215/40R17                                        A06 A08 A09
E399, /1                                                                              A12 A14 A19
Limousine Quattro                                                                     K56 S01
Audi 80, 90 Coupé       98-128       205/45R17       T88                              A02 A04 A05
89Q                     98-128       215/45R17       T87 T88                          A06 A08 A09
E399,/1                                                                               A12 A14 A19
                                                                                      S01
Audi 80, Quattro        52-128       205/45R17                                        A02 A04 A05
B4                      52-128       215/45R17       T87 T88                          A06 A08 A09
F889, /1                                                                              A12 A14 A19
                                                                                      S01
Audi Coupé              82-85        205/40R17                                        A02 A04 A05
89                      82-85        215/40R17                                        A06 A08 A09
E251, /1                                                                              A12 A14 A19
3-Gang Automatik                                                                      S01
Audi Coupé              82-128       205/45R17       T88                              A02 A04 A05
89                      82-128       215/45R17       T87                              A06 A08 A09
E251, /1                                                                              A12 A14 A19
nur Schaltgetriebe u.                                                                 S01
4-Gang Automatik

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-0829-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MAM6-7517
Hersteller                     Mays GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           03-0829-A04-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MAM6-7517
Hersteller                       Mays GmbH

                                                                                            Seite 4 von 5

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L03      Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T87      Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88      Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    205/40R17       225/35R17
Nr. 2    205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3    215/40R17       245/35R17
Nr. 4    215/45R17       225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6    225/45R17       245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7    225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr. 8    225/55R17       245/50R17, 255/50R17
Nr. 9    235/40R17       265/35R17, 275/35R17
Nr. 10   235/45R17       255/40R17, 265/40R17
Nr. 11   235/50R17       255/45R17
Nr. 12   235/55R17       255/50R17
Nr. 13   245/40R17       255/40R17, 275/35R17
Nr .14   245/45R17       265/40R17, 275/40R17
Nr. 15   255/45R17       285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderradausführungen werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt:
100/5 und 112/5; 100/4 und 108/4




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         03-0829-A04-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ MAM6-7517
Hersteller                     Mays GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 19. August 2004




Tufan                                                                 00068000.DOC




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