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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-1150-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8Jx17H2 Typ KT7-8017 und 9Jx17H2 Typ KT7-9017
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Keskin Tuning
                                Landzungenstraße 5-7
                                68159 Mannheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          KT7                              KT7
Typ                             KT7-8017                         KT7-9017
Radgröße                        8Jx17H2                          9Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
X3             KT7-8017 X3/N05 Ø63,4xØ57,1          4/108/57,1         35        580    1935
X3             KT7-9017 X3/N05 Ø63,4xØ57,1          4/108/57,1         30        580    1935

Kennzeichnungen                 Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN GERMANY                   KESKIN GERMANY
Radtyp und Ausführung           KT7-8017 (s.o.)                  KT7-9017 (s.o.)
Radgröße                        8Jx17H2                          9Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                        ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            LZ                               LZ
Herkunftsmerkmal                -                                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110                    28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.050626 und Nr.050627 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                           05-1150-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8Jx17H2 Typ KT7-8017 und 9Jx17H2 Typ KT7-9017
Hersteller                       Keskin Tuning

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Kabriolet          6-128        215/40R17         R70 T83 T85 T87                   A02 A04 A05
89                      6-128        225/45R17         K43 R70                           A06 A08 A09
E251/1,/2               6-128        235/40R17         K43                               A12 A14 A21
e1*92/53*0002*..        6-128        245/35R17         R03                               F11 K44 K49
e1*98/14*0002*..                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         V17 S01
Audi 80, 90 Coupé       98-128       215/40R17         R70 T83 T85 T87                   A02 A04 A05
89Q                     98-128       245/35R17         R03 T87                           A06 A08 A09
E399,/1                                                                                  A12 A14 A21
                                                                                         F11 K44 K49
                                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         V17 S01
Audi 80, Quattro        52-128       215/40R17         R70 T83 T85 T87                   A02 A04 A05
B4                      52-128       225/45R17         K41 L02 R70                       A06 A08 A09
F889, /1                52-128       235/40R17         K41 L02 L13                       A12 A14 A21
                        52-128       245/35R17         R03 T87                           F11 K44 K49
                                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         V17 S01
Audi Coupé              83-85        215/40R17         R70 T83 T85 T87                   A02 A04 A05
89                      83-85        245/35R17         R03 T87                           A06 A08 A09
E251, /1                                                                                 A12 A14 A21
3-Gang Automatik                                                                         F11 K44 K49
                                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         V17 S01
Audi Coupé              82-128       215/40R17         R70 T83 T85 T87                   A02 A04 A05
89                      82-128       245/35R17         R03 T87                           A06 A08 A09
E251, /1                                                                                 A12 A14 A21
nur Schaltgetriebe u.                                                                    F11 K44 K49
4-Gang Automatik                                                                         K50 K56 M01
                                                                                         V17 S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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Nummer                         05-1150-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8Jx17H2 Typ KT7-8017 und 9Jx17H2 Typ KT7-9017
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                       Seite 3 von 5

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

F11     An Achse 2 ist auf ausreichenden Abstand zwischen dem Sonderrad und den Fahrwerksteilen
zu achten.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L13     Auf ausreichenden Abstand zum Spurstangengelenk (5 mm) ist zu achten.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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Nummer                           05-1150-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8Jx17H2 Typ KT7-8017 und 9Jx17H2 Typ KT7-9017
Hersteller                       Keskin Tuning

                                                                                             Seite 4 von 5

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T83      Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T85      Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T87      Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1    205/40R17               225/35R17
Nr. 2    205/50R17               225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3    215/40R17               245/35R17
Nr. 4    215/45R17               225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/50R17               235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6    225/45R17               245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7    225/50R17               245/45R17, 255/45R17
Nr. 8    225/55R17               245/50R17, 255/50R17
Nr. 9    235/40R17               265/35R17, 275/35R17
Nr. 10   235/45R17               255/40R17, 265/40R17
Nr. 11   235/50R17               255/45R17
Nr. 12   235/55R17               255/50R17
Nr. 13   245/40R17               255/40R17, 275/35R17
Nr .14   245/45R17               265/40R17, 275/40R17
Nr. 15   255/45R17               285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




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Nummer                         05-1150-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8Jx17H2 Typ KT7-8017 und 9Jx17H2 Typ KT7-9017
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 22.Juli 2005




Tufan                                                                        00083098.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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