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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            13-TAAP-0648
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0135-11-WIRD-TG/N7

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 EH2+
Typ:                                    T980 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                               Radtyp: T980 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 19.03.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T980 18Jx8EH2+ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T980 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

405112666DS                              S22022-5mm                                40 mm
355112666DS                              S22023-10mm                              35 mm
405112571DS                              S22028-5mm                                40 mm
355112571DS                              S22029-10mm                              35 mm
385110581DS                              S10-218 5mm                              33 mm

Die Basisräder 455112666 und 455112571 von den o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit
ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad von der o.g. Sonderradausführung 385110581 ist mit ET38 gekennzeichnet. Die
Sonderradausführung 385110581DS kommt neu hinzu.
I.      Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-     Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                  Rad                        Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)      (kg)   (mm)     Datum
325100571         T980 8x18 PCD 100          Ø73.1 Ø57.1              100/5      57,1      32    610   2150     05/11
405108634         T980 8x18 PCD 108          Ø73.1 Ø63.4              108/5      63,4      40    720   2284     05/11
405108634         T980 8x18 PCD 108          Ø73.1 Ø63.4              108/5      63,4      40    750   2185     05/11
385110581         T980 8x18 PCD 110          Ø73.1 Ø65.1              110/5      65,1      38    750   2185     05/11
385110581DS       T980 8x18 PCD 110          S10-218 5mm              110/5      65,1      33    750   2185     05/11
325112571         T980 8x18 PCD 112          Ø73.1 Ø57.1              112/5      57,1      32    750   2185     05/11
355112571DS       T980 8x18 PCD 112          S22029-10mm              112/5      57,1      35    750   2185     05/11
405112571DS       T980 8x18 PCD 112          S22028-5mm               112/5      57,1      40    750   2185     05/11
455112571         T980 8x18 PCD 112          Ø73.1 Ø57.1              112/5      57,1      45    750   2185     05/11
325112666         T980 8x18 PCD 112          Ø73.1 Ø66.6              112/5      66,6      32    725   2254     05/11
325112666         T980 8x18 PCD 112          Ø73.1 Ø66.6              112/5      66,6      32    750   2185     05/11
355112666DS       T980 8x18 PCD 112          S22023-10mm              112/5      66,6      35    725   2254     05/11
355112666DS       T980 8x18 PCD 112          S22023-10mm              112/5      66,6      35    750   2185     05/11
405112666DS       T980 8x18 PCD 112          S22022-5mm               112/5      66,6      40    725   2254     05/11
405112666DS       T980 8x18 PCD 112          S22022-5mm               112/5      66,6      40    750   2185     05/11
455112666         T980 8x18 PCD 112          Ø73.1 Ø66.6              112/5      66,6      45    750   2185     05/11
405114641         T980 8x18 PCD 114,3        Ø73.1 Ø64.1             114,3/5     64,1      40    740   2217     05/11
405114641         T980 8x18 PCD 114,3        Ø73.1 Ø64.1             114,3/5     64,1      40    750   2185     05/11
405114671         T980 8x18 PCD 114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5     67,1      40    728   2254     05/11
405114671         T980 8x18 PCD 114,3        Ø73.1 Ø67.1             114,3/5     67,1      40    750   2185     05/11
385120671         T980 8x18 PCD 120          Ø72.6 Ø67.1              120/5      67,1      38    750   2185     05/11
385120726         T980 8x18 PCD 120          ohne                     120/5      72,6      38    750   2185     05/11
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : Barracuda STARZZ




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                               Radtyp: T980 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 19.03.2013
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                                                                                                       Seite: 3 von 6
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 11,2 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 405112571DS:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T980 8x18
Radausführung                       : --                                     : T980 8x18 PCD 112
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 05.11
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen bis auf das Maß Q (Abstand Tiefbett vom äußeren
Felgenhorn) der E.T.R.T.O.-Norm. Gegen das geänderte Maß Q bestehen keine technischen Bedenken, da
ausreichende Montageversuche mit verschiedenen Reifengrößen positiv durchgeführt wurden.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV AUSTRIA mit Nr.11-TAAP-1519/E3/AB vom 07.10.2011 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                                  Radtyp: T980 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                            Stand: 19.03.2013
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                                                                                                            Seite: 4 von 6
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
 31      AUDI                                         325100571                       32      19.03.2013        liegt bei
 30      SEAT                                         325100571                       32      19.03.2013        liegt bei
 28      SKODA                                        325100571                       32      19.03.2013        liegt bei
 29      VOLKSWAGEN                                   325100571                       32      19.03.2013        liegt bei
 33      FORD                                         405108634; 405108634            40      19.03.2013        liegt bei
 35      JAGUAR                                       405108634; 405108634            40      19.03.2013        liegt bei
 32      LAND ROVER (GB)                              405108634; 405108634            40      19.03.2013        liegt bei
 34      VOLVO                                        405108634; 405108634            40      19.03.2013        liegt bei
 58      FIAT                                         385110581DS                     33      19.03.2013        liegt bei
 37      FIAT                                         385110581                       38      19.03.2013        liegt bei
 57      OPEL, OPEL / VAUXHALL                        385110581DS                     33      19.03.2013        liegt bei
 36      OPEL, OPEL / VAUXHALL                        385110581                       38      19.03.2013        liegt bei
 59      SAAB                                         385110581DS                     33      19.03.2013        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                              Radtyp: T980 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 19.03.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 6
 38   SAAB                                         385110581                      38      19.03.2013        liegt bei
 42   AUDI                                         325112571                      32      19.03.2013        liegt bei
  3   AUDI                                         355112571DS                    35      19.03.2013        liegt bei
  7   AUDI                                         405112571DS                    40      19.03.2013        liegt bei
 16   AUDI                                         455112571                      45      19.03.2013        liegt bei
 39   QUATTRO GmbH                                 325112571                      32      19.03.2013        liegt bei
  2   QUATTRO GmbH                                 355112571DS                    35      19.03.2013        liegt bei
 11   QUATTRO GmbH                                 405112571DS                    40      19.03.2013        liegt bei
 12   QUATTRO GmbH                                 455112571                      45      19.03.2013        liegt bei
  9   FORD                                         405112571DS                    40      19.03.2013        liegt bei
 13   FORD                                         455112571                      45      19.03.2013        liegt bei
 43   SEAT                                         325112571                      32      19.03.2013        liegt bei
  4   SEAT                                         355112571DS                    35      19.03.2013        liegt bei
  6   SEAT                                         405112571DS                    40      19.03.2013        liegt bei
 15   SEAT                                         455112571                      45      19.03.2013        liegt bei
 40   SKODA                                        325112571                      32      19.03.2013        liegt bei
  1   SKODA                                        355112571DS                    35      19.03.2013        liegt bei
 10   SKODA                                        405112571DS                    40      19.03.2013        liegt bei
 17   SKODA                                        455112571                      45      19.03.2013        liegt bei
 41   VOLKSWAGEN                                   325112571                      32      19.03.2013        liegt bei
  5   VOLKSWAGEN                                   355112571DS                    35      19.03.2013        liegt bei
  8   VOLKSWAGEN                                   405112571DS                    40      19.03.2013        liegt bei
 14   VOLKSWAGEN                                   455112571                      45      19.03.2013        liegt bei
 44   AUDI                                         325112666; 325112666           32      19.03.2013        liegt bei
 19   AUDI                                         355112666DS;                   35      19.03.2013        liegt bei
                                                   355112666DS
 21 AUDI                                           405112666DS;                   40      19.03.2013        liegt bei
                                                   405112666DS
 23 AUDI                                           455112666                      45      19.03.2013        liegt bei
 46 CHRYSLER (USA)                                 325112666; 325112666           32      19.03.2013        liegt bei
 18 CHRYSLER (USA)                                 355112666DS;                   35      19.03.2013        liegt bei
                                                   355112666DS
 45 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     325112666; 325112666           32      19.03.2013        liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 20 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     355112666DS;                   35      19.03.2013        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  355112666DS
 22 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     405112666DS;                   40      19.03.2013        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  405112666DS
 24 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     455112666                      45      19.03.2013        liegt bei
    MERCEDES-BENZ
 47 HONDA                                          405114641; 405114641           40      19.03.2013        liegt bei
 50 CHRYSLER (USA)                                 405114671; 405114671           40      19.03.2013        liegt bei
 48 CITROEN                                        405114671; 405114671           40      19.03.2013        liegt bei
 53 FORD                                           405114671; 405114671           40      19.03.2013        liegt bei
 55 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                    405114671; 405114671           40      19.03.2013        liegt bei
 51 KIA                                            405114671; 405114671           40      19.03.2013        liegt bei
 52 KIA MOTORS (SK)                                405114671; 405114671           40      19.03.2013        liegt bei
 49 MAZDA                                          405114671; 405114671           40      19.03.2013        liegt bei
 56 MITSUBISHI                                     405114671; 405114671           40      19.03.2013        liegt bei
 54 PEUGEOT                                        405114671; 405114671           40      19.03.2013        liegt bei




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                                 Radtyp: T980 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 19.03.2013
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                                                                                                          Seite: 6 von 6
 26 OPEL                                             385120671                       38      19.03.2013        liegt bei
 25 SAAB                                             385120671                       38      19.03.2013        liegt bei
 27 BMW, BMW AG                                      385120726                       38      19.03.2013        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 19.03.2013
ENG




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 19.03.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 19.03.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 12 QUATTRO                                               Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 19.03.2013
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Fahrzeughersteller                      : QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                  last       umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)       (mm)      datum
455112571           T980 8x18 PCD 112       Ø73.1 Ø57.1                 57,1   Aluminium    750      2185      05/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
QB6          e1*2001/116*0243*.. 253    235/40R18               51G                       Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7

ANLAGE: 12 QUATTRO                                                Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 19.03.2013
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 19.03.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T980 8x18
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 19.03.2013
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
						
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