TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-0648
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0135-11-WIRD-TG/N7
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 8 J X 18 EH2+
Typ: T980 8x18
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: T980 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.03.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T980 18Jx8EH2+ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T980 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
405112666DS S22022-5mm 40 mm
355112666DS S22023-10mm 35 mm
405112571DS S22028-5mm 40 mm
355112571DS S22029-10mm 35 mm
385110581DS S10-218 5mm 33 mm
Die Basisräder 455112666 und 455112571 von den o.g. Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit
ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad von der o.g. Sonderradausführung 385110581 ist mit ET38 gekennzeichnet. Die
Sonderradausführung 385110581DS kommt neu hinzu.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
325100571 T980 8x18 PCD 100 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 610 2150 05/11
405108634 T980 8x18 PCD 108 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 720 2284 05/11
405108634 T980 8x18 PCD 108 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2185 05/11
385110581 T980 8x18 PCD 110 Ø73.1 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2185 05/11
385110581DS T980 8x18 PCD 110 S10-218 5mm 110/5 65,1 33 750 2185 05/11
325112571 T980 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2185 05/11
355112571DS T980 8x18 PCD 112 S22029-10mm 112/5 57,1 35 750 2185 05/11
405112571DS T980 8x18 PCD 112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 750 2185 05/11
455112571 T980 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2185 05/11
325112666 T980 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 725 2254 05/11
325112666 T980 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2185 05/11
355112666DS T980 8x18 PCD 112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 725 2254 05/11
355112666DS T980 8x18 PCD 112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 750 2185 05/11
405112666DS T980 8x18 PCD 112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 725 2254 05/11
405112666DS T980 8x18 PCD 112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2185 05/11
455112666 T980 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2185 05/11
405114641 T980 8x18 PCD 114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 740 2217 05/11
405114641 T980 8x18 PCD 114,3 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2185 05/11
405114671 T980 8x18 PCD 114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 728 2254 05/11
405114671 T980 8x18 PCD 114,3 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2185 05/11
385120671 T980 8x18 PCD 120 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 38 750 2185 05/11
385120726 T980 8x18 PCD 120 ohne 120/5 72,6 38 750 2185 05/11
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke : Barracuda STARZZ
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: T980 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.03.2013
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Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 11,2 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 405112571DS:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : T980 8x18
Radausführung : -- : T980 8x18 PCD 112
Radgröße : -- : 8 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 05.11
Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen bis auf das Maß Q (Abstand Tiefbett vom äußeren
Felgenhorn) der E.T.R.T.O.-Norm. Gegen das geänderte Maß Q bestehen keine technischen Bedenken, da
ausreichende Montageversuche mit verschiedenen Reifengrößen positiv durchgeführt wurden.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV AUSTRIA mit Nr.11-TAAP-1519/E3/AB vom 07.10.2011 liegt vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: T980 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.03.2013
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III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
31 AUDI 325100571 32 19.03.2013 liegt bei
30 SEAT 325100571 32 19.03.2013 liegt bei
28 SKODA 325100571 32 19.03.2013 liegt bei
29 VOLKSWAGEN 325100571 32 19.03.2013 liegt bei
33 FORD 405108634; 405108634 40 19.03.2013 liegt bei
35 JAGUAR 405108634; 405108634 40 19.03.2013 liegt bei
32 LAND ROVER (GB) 405108634; 405108634 40 19.03.2013 liegt bei
34 VOLVO 405108634; 405108634 40 19.03.2013 liegt bei
58 FIAT 385110581DS 33 19.03.2013 liegt bei
37 FIAT 385110581 38 19.03.2013 liegt bei
57 OPEL, OPEL / VAUXHALL 385110581DS 33 19.03.2013 liegt bei
36 OPEL, OPEL / VAUXHALL 385110581 38 19.03.2013 liegt bei
59 SAAB 385110581DS 33 19.03.2013 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: T980 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.03.2013
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38 SAAB 385110581 38 19.03.2013 liegt bei
42 AUDI 325112571 32 19.03.2013 liegt bei
3 AUDI 355112571DS 35 19.03.2013 liegt bei
7 AUDI 405112571DS 40 19.03.2013 liegt bei
16 AUDI 455112571 45 19.03.2013 liegt bei
39 QUATTRO GmbH 325112571 32 19.03.2013 liegt bei
2 QUATTRO GmbH 355112571DS 35 19.03.2013 liegt bei
11 QUATTRO GmbH 405112571DS 40 19.03.2013 liegt bei
12 QUATTRO GmbH 455112571 45 19.03.2013 liegt bei
9 FORD 405112571DS 40 19.03.2013 liegt bei
13 FORD 455112571 45 19.03.2013 liegt bei
43 SEAT 325112571 32 19.03.2013 liegt bei
4 SEAT 355112571DS 35 19.03.2013 liegt bei
6 SEAT 405112571DS 40 19.03.2013 liegt bei
15 SEAT 455112571 45 19.03.2013 liegt bei
40 SKODA 325112571 32 19.03.2013 liegt bei
1 SKODA 355112571DS 35 19.03.2013 liegt bei
10 SKODA 405112571DS 40 19.03.2013 liegt bei
17 SKODA 455112571 45 19.03.2013 liegt bei
41 VOLKSWAGEN 325112571 32 19.03.2013 liegt bei
5 VOLKSWAGEN 355112571DS 35 19.03.2013 liegt bei
8 VOLKSWAGEN 405112571DS 40 19.03.2013 liegt bei
14 VOLKSWAGEN 455112571 45 19.03.2013 liegt bei
44 AUDI 325112666; 325112666 32 19.03.2013 liegt bei
19 AUDI 355112666DS; 35 19.03.2013 liegt bei
355112666DS
21 AUDI 405112666DS; 40 19.03.2013 liegt bei
405112666DS
23 AUDI 455112666 45 19.03.2013 liegt bei
46 CHRYSLER (USA) 325112666; 325112666 32 19.03.2013 liegt bei
18 CHRYSLER (USA) 355112666DS; 35 19.03.2013 liegt bei
355112666DS
45 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 325112666; 325112666 32 19.03.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ
20 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 355112666DS; 35 19.03.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ 355112666DS
22 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 405112666DS; 40 19.03.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ 405112666DS
24 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 455112666 45 19.03.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ
47 HONDA 405114641; 405114641 40 19.03.2013 liegt bei
50 CHRYSLER (USA) 405114671; 405114671 40 19.03.2013 liegt bei
48 CITROEN 405114671; 405114671 40 19.03.2013 liegt bei
53 FORD 405114671; 405114671 40 19.03.2013 liegt bei
55 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 405114671; 405114671 40 19.03.2013 liegt bei
51 KIA 405114671; 405114671 40 19.03.2013 liegt bei
52 KIA MOTORS (SK) 405114671; 405114671 40 19.03.2013 liegt bei
49 MAZDA 405114671; 405114671 40 19.03.2013 liegt bei
56 MITSUBISHI 405114671; 405114671 40 19.03.2013 liegt bei
54 PEUGEOT 405114671; 405114671 40 19.03.2013 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: T980 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.03.2013
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26 OPEL 385120671 38 19.03.2013 liegt bei
25 SAAB 385120671 38 19.03.2013 liegt bei
27 BMW, BMW AG 385120726 38 19.03.2013 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 19.03.2013
ENG
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.03.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.03.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7
ANLAGE: 12 QUATTRO Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.03.2013
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Fahrzeughersteller : QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
455112571 T980 8x18 PCD 112 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Aluminium 750 2185 05/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QB6 e1*2001/116*0243*.. 253 235/40R18 51G Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7
ANLAGE: 12 QUATTRO Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.03.2013
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0135-11-WIRD-TG/N7
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T980 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.03.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: T980 8x18
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 19.03.2013
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
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-
22 -
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