Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                        : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
8x18 5 112 35       RS61 8x18 PCD112         Ø73.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    690      2150     04/09
571


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : B5; C 4; D 11
                                            120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen              Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89        21P; 22H; 22M; 24J;             Cabrio;
                                                              24M; 51J                        Frontantrieb;
                                                225/40R18 88W 21B; 22F; 22L; 24C; 24D;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                              5FE                             12A; 51A; 71A; 723;
                                       75 - 147 215/40R18 89Y 21P; 22H; 22M; 24J;             73C; 74A; 74P
                                                              24M; 51J
                                                225/40R18 92 21B; 22F; 22L; 24C; 24D
                                                235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 24C; 24D;
                                                              54A
                                                245/35R18 92 22F; 22L; 24D; 57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*. 66 - 85   215/40R18 85            21B; 22L; 22Q; 24J; 24M;    Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                                  5EG                         Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 110 215/40R18 89            21B; 22L; 22Q; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/40R18 88W           21B; 22L; 22Q; 24C;         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                  24M; 5FE                    723; 73C; 74A; 74P
                                               245/35R18 88W      Frontantrieb; 22F; 22L;
                                                                  22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T
                                       66 - 147 215/40R18 89Y     21B; 22L; 22Q; 24J; 24M;
                                                                  5FE
                                               225/40R18 88Y      21B; 22L; 22Q; 24C;
                                                                  24M; 5FE
                                               245/35R18 88Y      Frontantrieb; 22F; 22L;
                                                                  22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T
                                       66 - 195 225/40R18 92      21B; 22L; 22Q; 24C; 24M
                                                235/40R18 91      21B; 22F; 22L; 22Q; 24C;
                                                                  24D




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  195      225/40R18 92Y 21B; 22B; 24C; 24M       Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..            225/40R18-88Y 21B; 22B; 24C; 24M; 5FE Allradantrieb;
                                                                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                73C; 74A; 74P
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 121 225/40R18 88W 21B; 22B; 22F; 24C;      Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..                          24M; 5FE                 Frontantrieb;
                                55 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 22F; 24C;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                       24M; 5FE                 12A; 51A; 71A; 723;
                                         225/40R18 92Y 21B; 22B; 22F; 24C; 24M 73C; 74A; 74P
                                         245/35R18 88Y 22B; 22F; 24M; 5FE; 57F;
                                                       68T
                                         245/35R18 92Y 22B; 22F; 24M; 57F; 68T
B5           e1*93/81*0013*..,  81 - 132 225/40R18     21B; 22B; 24C; 24M;      Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..                          5FE; 631                 Allradantrieb;
                                         245/35R18     21B; 22B; 24C; 24M;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                       5FE; 631                 12A; 51A; 71A; 723;
                                142      225/40R18-88Y 21B; 22B; 24C; 24M; 5FE 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91           21P; 22H; 24J; 24M          Cabrio;
               e1*98/14*0177*..
                                     96 - 188 225/40R18 92        21P; 22H; 24J; 24M; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 95        21P; 22H; 24J; 24M      12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
8H             e1*2001/116*0177*..   253       235/40R18          21P; 22H; 24J; 24M; 51G Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 253           225/40R18 92       52J                         AUDI S4; ab
                                               235/40R18          24J; 24M; 51G               e1*2001/116*0151*10;
                                               245/40R18 93       24J; 24M; 54A               Kombi; Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
8E             e1*2001/116*0151*.., 253        225/40R18 92       52J                         AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                               235/40R18 91       24J; 24M                    e1*2001/116*0151*09;
                                               245/40R18 93       24J; 24M; 54A               Kombi; Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen
                                                                                   Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W           21B; 22F; 24J; 5FE; 51J
                                                                                   ab
                                 75 - 188 225/40R18 92            21B; 22F; 24J; 51J
                                                                                   e1*2001/116*0151*10;
                                          235/40R18 91            21B; 22F; 24J; 24M
                                                                                   Kombi; Limousine;
                                                                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                   12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                   723; 729; 73C; 74A;
                                                                                   74P
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 21B; 22F; 24J; 5FE; 51J nur bis
               e1*98/14*0151*..
                                     74 - 162 225/40R18 92        21B; 22F; 24J; 51J          e1*2001/116*0151*09;
                                              235/40R18 91        21B; 22F; 24J; 24M          Kombi; Limousine;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
4B           e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92          21B; 24J                    nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                               235/40R18 91       21B; 24J; 24M               nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz; ab
                                                                                              e1*98/14*0051*17;
                                                                                              Serienbereifung mit
                                                                                              215/55R16; schmale
                                                                                              Achsen;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              AF6
4B             e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/40R18 92         21B; 22B; 24J; 24M          ab e1*98/14*0051*17;
               e1*98/14*0051*..
                                               235/40R18 91       21B; 22B; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
4B             e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92        21B; 24J                    nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..
                                               235/40R18 91       21B; 22B; 24J; 24M          nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz; ab
                                                                                              e1*98/14*0051*17;
                                                                                              Serienbereifung
                                                                                              ohne 215/55R16;
                                                                                              breite Achsen;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              AF5




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  169      235/40R18-91             21B; 21J; 22F; 24J; 24M; nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                   367                      nicht für
                                                                                           gepanzerte Fz; nur
                                                                                           bis
                                                                                           e1*98/14*0051*16;
                                                                                           AUDI A6 2.7 Biturbo;
                                                                                           Kombi; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
4B             e1*96/27*0051*..,     169       235/40R18-91       21B; 21J; 22F; 24J; 24M; nur bis
               e1*98/14*0051*..                                   367                      e1*98/14*0051*16;
                                                                                           Kombi; Limousine;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
4B             e1*96/27*0051*..,     81 - 142 225/40R18           21B; 21J; 22F; 24J; 24M; nur bis
               e1*98/14*0051*..                                   51W; 53S                 e1*98/14*0051*16;
                                               235/40R18 91       21B; 21J; 22B; 22F; 24C; Kombi; Limousine;
                                                                  24D; 367                 Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
4B             e1*96/27*0051*..,     110 - 142 225/40R18          21B; 21J; 22F; 24J; 24M; nicht Allroad;
               e1*98/14*0051*..                                   51W; 53S                 nicht für
                                               235/40R18 91       21B; 21J; 22B; 22F; 24C; gepanzerte Fz; nur
                                                                  24D; 367                 bis
                                                                                           e1*98/14*0051*16;
                                                                                           Kombi; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R18 97                                      Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*..             245/45R18 96 21P                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/45R18 99 21P; 22I; 54A                     12A; 51A; 573; 71A;
                                     155 - 257 245/40R18 93Y 5HA                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76O
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 22H; 24M; 5GG                      Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..
4F1            e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18      22H; 24J; 24M; 51G                 Front- u.
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Nicht Allroad
                                                                                              Quattro;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 9

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 309 245/45R18               22B; 24M; 51G               nicht für
             e1*98/14*0005*..             245/45R18 96Y           22B; 24M                    gepanzerte Fz;
                                          255/45R18 99            21B; 22B; 24J; 24M          Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12A; 51A; 71A;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
4E             e1*2001/116*0198*.    154 - 257 235/50R18 97Y                                  nicht für Fz. m.
                                               245/45R18 96Y 5IE                              Keramikbremse;
                                                                                              nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                              76S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200           235/40R18 91       22M; 22P; 24J; 24M; 52J     Cabrio; Coupe;
                                               245/40R18 93       22H; 22M; 22P; 24J;         Allradantrieb;
                                                                  24M; 52J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76T;
                                                                                              76Z
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/40R18 92        22M; 24J; 24M               Cabrio; Coupe;
               e1*2001/116*0374*..            M+S
                                               235/40R18 91       22M; 22P; 24J; 24M      10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/40R18 93       22H; 22M; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76T

Verkaufsbezeichnung:    AUDI V8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
D 11         F127              180 - 206 235/40R18 95Y 21B; 22B                               Pkw geschlossen;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
C4           F619              169       235/40R18 95Y 21B; 22B; 22F; 24J; 24M Allradantrieb; Nur
                                                                               bis 1120 kg zul.
                                                                               Achslast;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                               73C; 74A; 74P
C4           F619/1            169 - 206 235/40R18 95Y 21B; 22B; 22F; 24J; 24M Allradantrieb; bis
                                                                               Nachtrag 2;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                               73C; 74A; 74P


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 9
Verkaufsbezeichnung:    AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
C4           F619/1            169 - 213 235/40R18 95Y 21B; 22B; 22F; 24J; 24M Allradantrieb; ab
                                                                               Nachtrag 3;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71A; 723;
                                                                               73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 9
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51W) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten, dieser vorgeschriebene
     Reifenfülldruck darf nicht größer sein als der vom Fahrzeughersteller genannte Reifenfülldruck.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 8 von 9
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1 AUDI                                                      Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH                                         Stand: 31.08.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 9 von 9
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
     weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen