Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 AUDI Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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Fahrzeughersteller : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
8x18 5 112 35 RS61 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 690 2150 04/09
571
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5; C 4; D 11
120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89 21P; 22H; 22M; 24J; Cabrio;
24M; 51J Frontantrieb;
225/40R18 88W 21B; 22F; 22L; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
5FE 12A; 51A; 71A; 723;
75 - 147 215/40R18 89Y 21P; 22H; 22M; 24J; 73C; 74A; 74P
24M; 51J
225/40R18 92 21B; 22F; 22L; 24C; 24D
235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 24C; 24D;
54A
245/35R18 92 22F; 22L; 24D; 57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*. 66 - 85 215/40R18 85 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 5EG Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 110 215/40R18 89 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
225/40R18 88W 21B; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71A;
24M; 5FE 723; 73C; 74A; 74P
245/35R18 88W Frontantrieb; 22F; 22L;
22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T
66 - 147 215/40R18 89Y 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M;
5FE
225/40R18 88Y 21B; 22L; 22Q; 24C;
24M; 5FE
245/35R18 88Y Frontantrieb; 22F; 22L;
22Q; 24D; 5FE; 57F; 68T
66 - 195 225/40R18 92 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M
235/40R18 91 21B; 22F; 22L; 22Q; 24C;
24D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 AUDI Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 195 225/40R18 92Y 21B; 22B; 24C; 24M Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 225/40R18-88Y 21B; 22B; 24C; 24M; 5FE Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 121 225/40R18 88W 21B; 22B; 22F; 24C; Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 24M; 5FE Frontantrieb;
55 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M; 5FE 12A; 51A; 71A; 723;
225/40R18 92Y 21B; 22B; 22F; 24C; 24M 73C; 74A; 74P
245/35R18 88Y 22B; 22F; 24M; 5FE; 57F;
68T
245/35R18 92Y 22B; 22F; 24M; 57F; 68T
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 132 225/40R18 21B; 22B; 24C; 24M; Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 5FE; 631 Allradantrieb;
245/35R18 21B; 22B; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
5FE; 631 12A; 51A; 71A; 723;
142 225/40R18-88Y 21B; 22B; 24C; 24M; 5FE 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 162 235/40R18 91 21P; 22H; 24J; 24M Cabrio;
e1*98/14*0177*..
96 - 188 225/40R18 92 21P; 22H; 24J; 24M; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 95 21P; 22H; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/40R18 21P; 22H; 24J; 24M; 51G Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; ab
235/40R18 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0151*10;
245/40R18 93 24J; 24M; 54A Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P
8E e1*2001/116*0151*.., 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; nur bis
e1*98/14*0151*..
235/40R18 91 24J; 24M e1*2001/116*0151*09;
245/40R18 93 24J; 24M; 54A Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen
Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 21B; 22F; 24J; 5FE; 51J
ab
75 - 188 225/40R18 92 21B; 22F; 24J; 51J
e1*2001/116*0151*10;
235/40R18 91 21B; 22F; 24J; 24M
Kombi; Limousine;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 21B; 22F; 24J; 5FE; 51J nur bis
e1*98/14*0151*..
74 - 162 225/40R18 92 21B; 22F; 24J; 51J e1*2001/116*0151*09;
235/40R18 91 21B; 22F; 24J; 24M Kombi; Limousine;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92 21B; 24J nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
235/40R18 91 21B; 24J; 24M nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung mit
215/55R16; schmale
Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
AF6
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/40R18 92 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*98/14*0051*17;
e1*98/14*0051*..
235/40R18 91 21B; 22B; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P
4B e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/40R18 92 21B; 24J nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
235/40R18 91 21B; 22B; 24J; 24M nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
Serienbereifung
ohne 215/55R16;
breite Achsen;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
AF5
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 AUDI Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.., 169 235/40R18-91 21B; 21J; 22F; 24J; 24M; nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 367 nicht für
gepanzerte Fz; nur
bis
e1*98/14*0051*16;
AUDI A6 2.7 Biturbo;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P
4B e1*96/27*0051*.., 169 235/40R18-91 21B; 21J; 22F; 24J; 24M; nur bis
e1*98/14*0051*.. 367 e1*98/14*0051*16;
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 225/40R18 21B; 21J; 22F; 24J; 24M; nur bis
e1*98/14*0051*.. 51W; 53S e1*98/14*0051*16;
235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22F; 24C; Kombi; Limousine;
24D; 367 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P
4B e1*96/27*0051*.., 110 - 142 225/40R18 21B; 21J; 22F; 24J; 24M; nicht Allroad;
e1*98/14*0051*.. 51W; 53S nicht für
235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22F; 24C; gepanzerte Fz; nur
24D; 367 bis
e1*98/14*0051*16;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R18 97 Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*..
4F1 e13*2007/46*1080*.. 245/45R18 96 21P 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R18 99 21P; 22I; 54A 12A; 51A; 573; 71A;
155 - 257 245/40R18 93Y 5HA 723; 729; 73C; 74A;
74P; 76O
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 22H; 24M; 5GG Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*..
4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18 22H; 24J; 24M; 51G Front- u.
Allradantrieb;
Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 AUDI Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 309 245/45R18 22B; 24M; 51G nicht für
e1*98/14*0005*.. 245/45R18 96Y 22B; 24M gepanzerte Fz;
255/45R18 99 21B; 22B; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 71A;
723; 729; 73C; 74A;
74P
4E e1*2001/116*0198*. 154 - 257 235/50R18 97Y nicht für Fz. m.
245/45R18 96Y 5IE Keramikbremse;
nicht für
gepanzerte Fz;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/40R18 91 22M; 22P; 24J; 24M; 52J Cabrio; Coupe;
245/40R18 93 22H; 22M; 22P; 24J; Allradantrieb;
24M; 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 76T;
76Z
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 225/40R18 92 22M; 24J; 24M Cabrio; Coupe;
e1*2001/116*0374*.. M+S
235/40R18 91 22M; 22P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 22H; 22M; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P; 76T
Verkaufsbezeichnung: AUDI V8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D 11 F127 180 - 206 235/40R18 95Y 21B; 22B Pkw geschlossen;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619 169 235/40R18 95Y 21B; 22B; 22F; 24J; 24M Allradantrieb; Nur
bis 1120 kg zul.
Achslast;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
C4 F619/1 169 - 206 235/40R18 95Y 21B; 22B; 22F; 24J; 24M Allradantrieb; bis
Nachtrag 2;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 AUDI Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619/1 169 - 213 235/40R18 95Y 21B; 22B; 22F; 24J; 24M Allradantrieb; ab
Nachtrag 3;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71A; 723;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0287-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 1 AUDI Radtyp: RS61 8x18
Hersteller: REIFEN GO! GmbH Stand: 31.08.2011
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22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51W) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten, dieser vorgeschriebene
Reifenfülldruck darf nicht größer sein als der vom Fahrzeughersteller genannte Reifenfülldruck.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine
weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
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