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							Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 61 AUDI                                                   Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.10.2012
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Fahrzeughersteller                        : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                       Zentrierart           : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-  zul.      zul.     gültig
                                                                    loch   werkstoff      Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                  last      umf.     Fertig
                    Rad                       Distanzscheibe                              (kg)      (mm)     datum
8x18 5 112 40       T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                 66,6   Aluminium    715     2254     07/09
666DS
8x18 5 112 40       T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                 66,6   Aluminium     750    2150 07/09
666DS


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18             51G; 52J                    AUDI A4; Limousine;
                                          235/40R18 91          51J                         Frontantrieb;
                                          235/45R18 94          51J; 54F                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/40R18 93          22I                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 743;
                                                                                            76O
B8              e1*2001/116*0430*..    100 - 245 225/45R18      51G; 52J                    AUDI A4; Nicht A4
B81             e13*2007/46*1084*..              235/40R18 91   5GG; 51J                    Allroad Quattro;
                                                 235/45R18 94   51J; 54F                    AUDI S4; Kombi;
                                                 245/40R18 93   22I                         Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                            743; 76O
B8              e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/45R18       51G; 52J                    AUDI A4; Kombi;
B81             e13*2007/46*1084*..             235/40R18 91    51J                         Frontantrieb;
                                                235/45R18 94    51J; 54F                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                245/40R18 93    22I                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 743;
                                                                                            76O
B8              e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/40R18 91   51J                         AUDI A4; AUDI S4;
                                                 235/45R18 94   51J; 54F                    Limousine;
                                       100 - 245 225/45R18      51G; 52J                    Allradantrieb;
                                                 245/40R18 93   22I                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                            743; 76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 61 AUDI                                                  Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A7,A6,S7,S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94          57E; 67G                   Nur A6; nicht A6
                                          235/45R18 94          5HI; 52J                   allroad quattro;
                                100 - 230 225/50R18 95                                     Kombi; Stufenheck;
                                          235/45R18 98          52J                        Allradantrieb;
                                          235/45R18 98          57E; 67G                   Frontantrieb;
                                          235/50R18 97                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/45R18 96                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                          255/45R18 99          68H                        723; 73C; 74A; 743;
                                                                                           76O; 76S; AFY
4G             e1*2007/46*0436*..    150 - 220 235/45R18 94     52J                        Nur A7; Coupe; 4-
                                               235/50R18 97                                türig;
                                               245/45R18 96                                Allradantrieb;
                                               255/45R18 99                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           743; 76O; AFY

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.., 100 - 199 235/60R18           51G                        erhöhtes
               e13*2007/46*1083*..
                                                                                           Anzugsmoment 200
                                                                                           Nm;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 740;
                                                                                           743; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 61 AUDI                                                   Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.10.2012
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/45R18
                     Hinterachse:                        265/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 61 AUDI                                                  Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter
     Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes
     Gutachten vorliegt.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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