TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-0991
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0112-13-WIRD-TG
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 8 J X 18 EH2+
Typ: 136 1880
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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Weitere Hinweise
Das Sonderrad wird auch mit 8.0Jx18 EH2+ gekennzeichnet.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit den nachfolgend aufgeführten Distanzscheiben verwendet
werden:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
112548571DS10 S22029-10mm 38 mm
112548571DS5 S22028-5mm 43 mm
112548666DS10 S22023-10mm 38 mm
112548666DS5 S22022-5mm 43 mm
Die genannten Sonderradausführungen mit Distanzscheiben sind mit ET 48 gekennzeichnet.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
100438541 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 625 2150 04/13
100438561 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 625 2150 04/13
100438566 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 625 2150 04/13
100438601 136 8x18 100x4 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 38 625 2150 04/13
108415651 136 8x18 98+108x8 ohne 108/4 65,1 15 625 2150 04/13
100538541 136 8x18 100x5 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 2150 04/13
100538561 136 8x18 100x5 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 625 2150 04/13
100538571 136 8x18 100x5 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 2150 04/13
108540634 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 685 2290 04/13
108540634 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 725 2150 04/13
108540651 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 725 2150 04/13
112548571 136 8x18 112x5 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 725 2150 04/13
112548571DS1 136 8x18 112x5 S22-029 10mm 112/5 57,1 38 725 2150 04/13
0
112548571DS5 136 8x18 112x5 S22-028 5mm 112/5 57,1 43 725 2150 04/13
112548666 136 8x18 112x5 Ø73.1 Ø66.16 112/5 66,6 48 725 2150 04/13
112548666DS1 136 8x18 112x5 S22-023 10mm 112/5 66,6 38 725 2150 04/13
0
112548666DS5 136 8x18 112x5 S22-022 5mm 112/5 66,6 43 725 2150 04/13
1143540601 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 700 2235 04/13
1143540601 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2150 04/13
1143540641 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 700 2235 04/13
1143540641 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2150 04/13
1143540661 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 685 2290 04/13
1143540661 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 725 2150 04/13
1143540671 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 690 2270 04/13
1143540671 136 8x18 108+1143x10 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 725 2150 04/13
120534726 136 8x18 120x5 ohne 120/5 72,6 34 750 2150 04/13
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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Handelsmarke : Barracuda Shoxx
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,9 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 100538561:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : AERO CH
Handelsmarke : -- : Barracuda Shoxx
Radtyp : -- : 136 1880
Radausführung : -- : 136 8x18 100x5
Radgröße : -- : 8 J X 18 EH2+
Einpreßtiefe : -- : ET38
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 04.13
Herkunftsmerkmal : -- :
Gießereikennzeichnung : -- :
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- :
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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Prüfbericht 13-TAAP-1021/CIN 12.04.2013 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
3 HYUNDAI MOTOR (IND) 100438541 38 29.04.2013 liegt bei
2 KIA 100438541 38 29.04.2013 liegt bei
1 MAZDA 100438541 38 29.04.2013 liegt bei
4 TOYOTA 100438541 38 29.04.2013 liegt bei
5 BMW AG 100438561 38 29.04.2013 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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7 GM Korea, GM Daewoo 100438566 38 29.04.2013 liegt bei
6 FIAT 100438566 38 29.04.2013 liegt bei
8 AUTOMOBILES DACIA S.A. 100438601 38 29.04.2013 liegt bei
9 RENAULT 100438601 38 29.04.2013 liegt bei
11 CITROEN 108415651 15 29.04.2013 liegt bei
10 PEUGEOT 108415651 15 29.04.2013 liegt bei
13 FUJI HEAVY IND.(J) 100538541 38 29.04.2013 liegt bei
12 TOYOTA 100538541 38 29.04.2013 liegt bei
14 FUJI HEAVY IND.(J) 100538561 38 29.04.2013 liegt bei
15 ROVER 100538561 38 29.04.2013 liegt bei
16 TOYOTA 100538561 38 29.04.2013 liegt bei
17 AUDI 100538571 38 29.04.2013 liegt bei
19 SEAT 100538571 38 29.04.2013 liegt bei
18 SKODA 100538571 38 29.04.2013 liegt bei
20 VOLKSWAGEN 100538571 38 29.04.2013 liegt bei
21 FORD 108540634; 108540634 40 29.04.2013 liegt bei
23 JAGUAR 108540634; 108540634 40 29.04.2013 liegt bei
24 LAND ROVER (GB) 108540634; 108540634 40 29.04.2013 liegt bei
22 VOLVO 108540634; 108540634 40 29.04.2013 liegt bei
26 PEUGEOT 108540651 40 29.04.2013 liegt bei
25 VOLVO 108540651 40 29.04.2013 liegt bei
27 AUDI 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei
37 AUDI 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei
43 AUDI 112548571 48 29.04.2013 liegt bei
30 QUATTRO GmbH 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei
34 QUATTRO GmbH 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei
31 FORD 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei
36 FORD 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei
42 FORD 112548571 48 29.04.2013 liegt bei
32 SEAT 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei
35 SEAT 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei
40 SEAT 112548571 48 29.04.2013 liegt bei
28 SKODA 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei
33 SKODA 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei
39 SKODA 112548571 48 29.04.2013 liegt bei
29 VOLKSWAGEN 112548571DS10 38 29.04.2013 liegt bei
38 VOLKSWAGEN 112548571DS5 43 29.04.2013 liegt bei
41 VOLKSWAGEN 112548571 48 29.04.2013 liegt bei
45 AUDI 112548666DS10 38 29.04.2013 liegt bei
46 AUDI 112548666DS5 43 29.04.2013 liegt bei
49 AUDI 112548666 48 29.04.2013 liegt bei
44 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112548666DS10 38 29.04.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ
47 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 112548666DS5 43 29.04.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ
48 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 112548666 48 29.04.2013 liegt bei
51 SUZUKI 1143540601; 1143540601 40 29.04.2013 liegt bei
50 TOYOTA 1143540601; 1143540601 40 29.04.2013 liegt bei
52 HONDA 1143540641; 1143540641 40 29.04.2013 liegt bei
53 AUTOMOBILES DACIA S.A. 1143540661; 1143540661 40 29.04.2013 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: 136 1880
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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54 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 1143540661; 1143540661 40 29.04.2013 liegt bei
International S. A.
55 RENAULT 1143540661; 1143540661 40 29.04.2013 liegt bei
61 CHRYSLER (USA) 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei
60 CITROEN 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei
59 FORD 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei
63 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei
58 KIA 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei
62 KIA MOTORS (SK) 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei
56 MAZDA 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei
64 MITSUBISHI 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei
57 PEUGEOT 1143540671; 1143540671 40 29.04.2013 liegt bei
65 BMW, BMW AG 120534726 34 29.04.2013 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 29.04.2013
ENG
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Distanzscheibe 10mm DSAT100.000.22023.B 12.04.2010
Distanzscheibe 10mm DSAT100.000.22029.B 23.11.2010
Distanzscheibe 5mm DSAT100.000.22022.B 23.11.2010
Distanzscheibe 5mm DSAT100.000.22028.B 23.11.2010
Festigkeit Distanzscheibe Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009
Nabenkappe CAP #136 13.08.2013
Prüfbericht 13-TAAP-1021/CIN 12.04.2013
Radbefestigung M12x1,25 29.04.2009
Radbefestigung M12x1,5 29.04.2009
Radbefestigung M14x1,25 29.04.2009
Radbefestigung M14x1,5 29.04.2009
Radbeschreibung RSCHO808 15.10.2012
Radzeichnung WP-136 14.08.2012
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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Fahrzeughersteller : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Distanzscheibe (kg) (mm) datum
112548666DS1 136 8x18 112x5 S22-023 10mm 66,6 Aluminium 725 2150 04/13
0
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Kombi;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J Frontantrieb;
235/45R18 94 21P; 51J; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 21P; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Nicht A4
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 5GG; 51J Allroad Quattro; AUDI
235/45R18 94 21P; 51J; 54F S4; Kombi;
245/40R18 93 21P; 22I Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 51J AUDI A4; AUDI S4;
235/45R18 94 21P; 51J; 54F Limousine;
100 - 245 225/45R18 51G; 52J Allradantrieb;
245/40R18 93 21P; 22I 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4; Limousine;
235/40R18 91 51J Frontantrieb;
235/45R18 94 21P; 51J; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 21P; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74W; 76O
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A7,A6,S7,S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 150 - 230 235/50R18 97 Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 quattro;
245/50R18 100 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R18 99 12A; 51A; 573; 71K;
255/50R18 102 27I 721; 725; 73C; 74A;
74W; 75I; 76O; AFY;
PDB
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 235/45R18 94 5HI; 52J Nur A6; nicht A6
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/45R18 94 57E; 67G allroad quattro;
100 - 230 225/50R18 95 Kombi; Stufenheck;
235/45R18 98 57E; 67G Allradantrieb;
235/45R18 98 52J Frontantrieb;
235/50R18 97 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R18 51G 12A; 51A; 573; 71K;
255/45R18 99 68H 721; 725; 73C; 74A;
74W; 76O; AFY; PDB
4G e1*2007/46*0436*.. 150 - 230 235/45R18 94 52J Nur A7 Sportback;
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/50R18 97 Coupe; 4-türig;
245/45R18 96 Allradantrieb;
255/45R18 99 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74W; 76O; AFY;
PDB
Verkaufsbezeichnung: A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G2 e13*2007/46*1175*.. 155 245/45R18 51G nur Limousine
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74W;
76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
67G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
"0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
PDB) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
(Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
ANLAGE: 45 AUDI Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: AUDI A7,A6,S7,S6
Variante(n): Nur A6 allroad quattro
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 450 y = 270 VA
26P x = 400 y = 220 VA
27B x = 325 y = 390 HA
27I x = 275 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 450 y = 270 7 VA
27H x = 325 y = 390 8 HA
27F x = 325 y = 390 18 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0112-13-WIRD-TG
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: 136 1880
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: 136 1880
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 29.04.2013
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-