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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             16-0517-A01-V01
TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH660
Fertiger/Zulieferer                BBS GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5



Hersteller                         BBS GmbH
                                   Welschdorf 220
                                   77761 Schiltach
                                   01 102 100140


Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Typ                                CH660
Radgröße                           9 J x 20 H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-            CH660 9 J x20 H2 / ohne Ring         5/112/66,6          30          925    2330


Kennzeichnungen

Herstellerzeichen                  BBS MOTORSPORT
Radtyp und Ausführung              CH660 (s.o.)
Radgröße                           9 J x 20 H2
Einpresstiefe                      ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                   Made in Germany
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment        Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                     (Nm)                (mm)
S02 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm 140                 30              Serie
S03 Serien-Schraube M14x1,5          Kugel D = 28 mm 160                 30              Serie

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV SÜD Auto Service GmbH unter der
Gutachten Nr. 16-00088-CP-BWG-00 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Audi

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




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Nummer                          16-0517-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH660
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                    Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q5                   100-200    235/45R20                                       A06 A07 A12
8R, 8R1, 8R2              100-200    245/45R20   K1a                                 A19 A99 S02
e1*2001/116*0473*..;      100-200    255/45R20   K1a K1b K2b
e1*2001/116*0497*..,      100-200    275/40R20   K1c K2b
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                   100-200    235/45R20                                       A06 A07 A12
8R, 8R1, 8R2              100-200    245/45R20                                       A19 A99 KMV
e1*2001/116*0473*..;      100-200    255/45R20                                       S02
e1*2001/116*0497*..;
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q7                   155-245    255/50R20   M+S                                 A06 A07 A12
4L, 4L1                   155-245    265/45R20   M+S                                 A19 A56 A99
e1*2001/116*              155-245    275/45R20   M+S                                 L06 RQ7 S03
0350*20-..; 0367*05-..;   155-245    285/45R20
e13*2007/46*1081*06-..
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q7                   155-245    255/50R20                                       A06 A07 A12
4L, 4L1                   155-245    265/45R20                                       A19 A56 A99
e1*2001/116*              155-245    275/45R20                                       L06 S03
0350*20-..; 0367*05-..;   155-245    285/45R20
e13*2007/46*1081*06-..
Audi SQ5                  230-260    235/45R20   M+S                                 A06 A07 A12
8R, 8R1                   230-260    245/45R20   M+S                                 A19 A99 KMV
e1*2001/116*0473*..;      230-260    255/45R20                                       S02
e13*2007/46*1083*..;      230-260    275/40R20   K1a
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         16-0517-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH660
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5;
8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         16-0517-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH660
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                       Seite 4 von 5

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 (u.a. Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Auto Service GmbH
im Mai 2016 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2016 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Zweiteiliges Leichtmetall - Sonderrad (Radstern und Felgenbett mit 28 Spezialschrauben verbunden).



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         16-0517-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH660
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Juni 2016




Bohlander                                                                     00251184.DOC




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