TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0373-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer mbDESIGN GmbH & Co.KG
Seite 1 von 6
Hersteller mbDESIGN GmbH & Co.KG
Im Steinigen Graben 18
63571 Gelnhausen
QM Nr.: 01 06 004
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell - -
Typ KV1 20 KV1 20 DC A
Radgröße 9 J x 20 EH2+ 9 J x 20 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
5B KV1 20 5B 9Jx20EH2+ / 5/112/66,5 30[1] 810 2135
Distanzring MB551126675
5B KV1 20 DCA 5B / Distanzring 5/112/66,6 29[2] 810 2135
MB551126675
[1] Sonderrad mit ET35 in Verbindung mit Distanzscheibe MB551126675
[2] Sonderrad mit ET34 in Verbindung mit Distanzscheibe MB551126675
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen MB MB
Radtyp und Ausführung KV1 20 ... (s.o.) KV1 20DCA ... (s.o.)
Radgröße 9 J x 20 EH2+ 9 J x 20 EH2+
Einpresstiefe ET ... (s.o.) ET ... (s.o.)
Giessereikennzeichen - -
Herkunftsmerkmal DESIGNED IN GERMANY GERMANY
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30
Prüfungen
Die Gutachten Nr.2017-TB-PSA-0012-1 und 2017-TB-PSA-0013-1 über die Sonderradprüfungen
liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0373-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer mbDESIGN GmbH & Co.KG
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Bereich Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A5 100-200 245/30R20 R03 T90 A12 A14 A26
B8, B81 100-200 245/30R20 R02 T90 Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..; 100-200 255/30R20 R02 T88 T92 S02
e13*2007/46*1084*.. 100-200 255/30R20 R03 T88 T92
- Coupé, Cabrio 100-200 265/30R20 R02
- Sportback 100-200 265/30R20 R03
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
Audi A5 110-200 225/35R20 R02 T89 T90 A12 A14 A26
B8, B81 110-200 225/35R20 R03 T89 T90 A57 Cbo Cpe
e1*2001/116* 110-200 245/30R20 R02 T90 Flh V00 V20
0430*43-.., 110-200 245/30R20 R03 T90 S02
e13*2007/46* 110-200 255/30R20 R02 T88 T92
1084*27-.. 110-200 255/30R20 K2b R03 T88 T92
- Coupé, Cabrio 110-200 265/30R20 K1a R02
- Sportback 110-200 265/30R20 K2b R03
(FIN: WAUZZZF5...)
Audi A6 / A6 Avant 100-245 245/35R20 K1a R02 T95 A12 A14 A26
4G, 4G1 100-245 245/35R20 K2b K8b R03 T95 A57 BnK Car
e1*2007/46*0436*..; 100-245 255/35R20 K1c K3a R02 T93 T97 Lim NA1 S02
e13*2007/46*1147*.. 100-245 255/35R20 K2b K8b R03 T93 T97
- incl. Facelift 2014 100-245 265/35R20 K1c K3a K5d R02 T95
100-245 265/35R20 K2c K8n R03 T95
Audi A7 Sportback 140-245 245/35R20 R02 T91 T95 A12 A14 A26
4G, 4G1 140-245 245/35R20 R03 T91 T95 A57 BnK S02
e1*2007/46*0436*..; 140-245 255/35R20 R02 T93 T97
e13*2007/46*1147*.. 140-245 255/35R20 R03 T93 T97
- incl. Facelift 2014 140-245 265/35R20 R02
140-245 265/35R20 K2b R03
140-245 275/30R20 K1a R02 T93 T97
140-245 275/30R20 K2b R03 T93 T97
140-245 275/35R20 K1a R02
140-245 275/35R20 K2b R03
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0373-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer mbDESIGN GmbH & Co.KG
Seite 3 von 6
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A26 Es sind nur schlauchlose Reifen und die vom Radhersteller mitgelieferten Metallventile
zulässig.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0373-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer mbDESIGN GmbH & Co.KG
Seite 4 von 6
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0373-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer mbDESIGN GmbH & Co.KG
Seite 5 von 6
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 265/50R20 295/45R20
Nr. 18 275/35R20 305/30R20
Nr. 19 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 20 275/50R20 305/45R20
Nr. 21 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 17-0373-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer mbDESIGN GmbH & Co.KG
Seite 6 von 6
Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Bad Bramstedt ab März 2015 und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Bad Bramstedt beim Prüflabor Süd im
März 2015 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juli 2017 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2013.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 3. Juli 2017
Schmidt 00274619.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim