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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                              17-0373-A00-V01

TGA-Art                             13.1
Prüfgegenstand                      PKW-Sonderräder
                                    9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
                                    und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer                 mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                               Seite 1 von 6

Hersteller                          mbDESIGN GmbH & Co.KG
                                    Im Steinigen Graben 18
                                    63571 Gelnhausen
                                    QM Nr.: 01 06 004

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad

                                    Achse 1                           Achse 2
Modell                              -                                 -
Typ                                 KV1 20                            KV1 20 DC A
Radgröße                            9 J x 20 EH2+                     9 J x 20 EH2+
Zentrierart                         Mittenzentrierung                 Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/                       Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/                tiefe     last      (mm)
                                           Mittenloch-ø                    (mm)      (kg)
                                           (mm)
5B         KV1 20 5B 9Jx20EH2+ /           5/112/66,5                      30[1]        810    2135
           Distanzring MB551126675
5B         KV1 20 DCA 5B / Distanzring     5/112/66,6                      29[2]        810    2135
           MB551126675
[1] Sonderrad mit ET35 in Verbindung mit Distanzscheibe MB551126675
[2] Sonderrad mit ET34 in Verbindung mit Distanzscheibe MB551126675

Kennzeichnungen                     Achse 1                           Achse 2
Herstellerzeichen                   MB                                MB
Radtyp und Ausführung               KV1 20 ... (s.o.)                 KV1 20DCA ... (s.o.)
Radgröße                            9 J x 20 EH2+                     9 J x 20 EH2+
Einpresstiefe                       ET ... (s.o.)                     ET ... (s.o.)
Giessereikennzeichen                -                                 -
Herkunftsmerkmal                    DESIGNED IN GERMANY               GERMANY
Herstelldatum                       Monat und Jahr                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel       Bund             Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,5                 Kegel 60°        120                      30

Prüfungen

Die Gutachten Nr.2017-TB-PSA-0012-1 und 2017-TB-PSA-0013-1 über die Sonderradprüfungen
liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                          Audi

Spurverbreiterung                   innerhalb 2%


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        17-0373-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
                              und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer           mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                  Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung      kW-        Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ            Bereich                    Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A5                 100-200    245/30R20       R03 T90                         A12 A14 A26
B8, B81                 100-200    245/30R20       R02 T90                         Cbo Cpe Flh
e1*2001/116*0430*..;    100-200    255/30R20       R02 T88 T92                     S02
e13*2007/46*1084*..     100-200    255/30R20       R03 T88 T92
- Coupé, Cabrio         100-200    265/30R20       R02
- Sportback             100-200    265/30R20       R03
(FIN: WAUZZZ8T...,
WAUZZZ8F...,)
Audi A5                 110-200    225/35R20       R02 T89 T90                     A12 A14 A26
B8, B81                 110-200    225/35R20       R03 T89 T90                     A57 Cbo Cpe
e1*2001/116*            110-200    245/30R20       R02 T90                         Flh V00 V20
0430*43-..,             110-200    245/30R20       R03 T90                         S02
e13*2007/46*            110-200    255/30R20       R02 T88 T92
1084*27-..              110-200    255/30R20       K2b R03 T88 T92
- Coupé, Cabrio         110-200    265/30R20       K1a R02
- Sportback             110-200    265/30R20       K2b R03
(FIN: WAUZZZF5...)
Audi A6 / A6 Avant      100-245    245/35R20       K1a R02 T95                     A12 A14 A26
4G, 4G1                 100-245    245/35R20       K2b K8b R03 T95                 A57 BnK Car
e1*2007/46*0436*..;     100-245    255/35R20       K1c K3a R02 T93 T97             Lim NA1 S02
e13*2007/46*1147*..     100-245    255/35R20       K2b K8b R03 T93 T97
- incl. Facelift 2014   100-245    265/35R20       K1c K3a K5d R02 T95
                        100-245    265/35R20       K2c K8n R03 T95
Audi A7 Sportback       140-245    245/35R20       R02 T91 T95                     A12 A14 A26
4G, 4G1                 140-245    245/35R20       R03 T91 T95                     A57 BnK S02
e1*2007/46*0436*..;     140-245    255/35R20       R02 T93 T97
e13*2007/46*1147*..     140-245    255/35R20       R03 T93 T97
- incl. Facelift 2014   140-245    265/35R20       R02
                        140-245    265/35R20       K2b R03
                        140-245    275/30R20       K1a R02 T93 T97
                        140-245    275/30R20       K2b R03 T93 T97
                        140-245    275/35R20       K1a R02
                        140-245    275/35R20       K2b R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0373-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
                               und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                        Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A26     Es sind nur schlauchlose Reifen und die vom Radhersteller mitgelieferten Metallventile
zulässig.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0373-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
                                und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer             mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                         Seite 4 von 6

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0373-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
                                und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer             mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                         Seite 5 von 6

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20              275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20              275/40R20
Nr. 9    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20              285/40R20
Nr. 13   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20              295/40R20
Nr. 17   265/50R20              295/45R20
Nr. 18   275/35R20              305/30R20
Nr. 19   275/40R20              305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/50R20              305/45R20
Nr. 21   295/35R20              335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         17-0373-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20
                               und 9 J x 20 EH2+ Typ KV1 20 DC A
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                       Seite 6 von 6

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Bad Bramstedt ab März 2015 und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Bad Bramstedt beim Prüflabor Süd im
März 2015 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juli 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2013.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. Juli 2017




Schmidt                                                                               00274619.DOC




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