TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 13-0304-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH
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Hersteller AD Vimotion GmbH
Kelterstrasse 40
72669 Unterensingen
QM-Nr.: 1510211010
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell OXIGIN 18 OXIGIN 18
Typ OXIGIN 18-9020 OXIGIN 18-10520
Radgröße 9,0 Jx20 H2 10,5 Jx20 H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
M OXIGIN 18-9020 M / ohne Ring 5/130/71,5 43 850 2300
M OXIGIN 18-10520 M / ohne Ring 5/130/71,5 43 850 2300
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen AD VIMOTION AD VIMOTION
Radtyp und Ausführung OXIGIN 18-9020 .. (s.o.) OXIGIN 18-10520 .. (s.o.)
Radgröße 9,0 Jx20 H2 10,5 Jx20 H2
Einpresstiefe ET: .. (s.o.) ET: .. (s.o.)
Giessereikennzeichen JAW JAW
Herkunftsmerkmal - -
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel Ø 160 36
28mm
S02 Serienschraube M14x1,5 Kugel Ø 180 36
28mm
Prüfungen
Die Gutachten Nr.55023313 und Nr.55026413 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Porsche
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 13-0304-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH
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Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Bereich Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7 150-257 265/45R20 R02 A02 A04 A05
4L, 4L1 150-257 265/45R20 R03 R70 T04 T08 170 A06 A07 A08
e1*2001/116*0350*.., 150-257 275/40R20 R02 A09 A12 A14
e1*2001/116*0367*..; 150-257 275/40R20 R03 T02 T06 170 A18 AQ7
e13*2007/46*1081*.. 150-257 275/45R20 R02 KMV
- mit Radhaus- 150-257 275/45R20 R03 170 P42 RDK
Verbreiterungen 150-257 295/40R20 K2b R03 T06 170 V20
150-257 315/35R20 K2b R03 T06 170 S01
Audi Q7 150-257 265/45R20 K1a K1b R02 A02 A04 A05
4L, 4L1 150-257 265/45R20 K2b R03 R70 T04 T08 170 A06 A07 A08
e1*2001/116*0350*.., 150-257 275/40R20 K1a K1b R02 A09 A12 A14
e1*2001/116*0367*..; 150-257 275/40R20 K2b R03 T02 T06 170 A18 AQ7
e13*2007/46*1081*.. 150-257 275/45R20 K1a K1b R02 KOV
- ohne Radhaus- 150-257 275/45R20 K2b R03 170 P42 RDK
Verbreiterungen 150-257 295/40R20 K2b R03 T06 170 V20
150-257 315/35R20 K2c R03 170 S01
Porsche Cayenne 155-397 275/45R20 K1c R02 A02 A04 A05
92A, -N, -H, -HN 155-397 275/45R20 K2c R03 170 A06 A07 A08
e13*2007/46*1085*..; A09 A12 A14
e13*2007/46*1106*..., A18 A56 P41
e13*2007/46*1107*..., R21 RDK
e13*2007/46*1108*... S01
Porsche Panamera 155-405 255/40R20 K1c K3s K5d K5i R02 A02 A04 A05
970, -N, -H, -HN 155-405 285/35R20 K2c K8x R03 A06 A07 A08
e13*2007/46*0970*.., 155-405 295/35R20 K2c K8x R03 A09 A12 A14
e13*2007/46*1143*..; A18 A57 Lim
e13*2007/46*1160*..; R21 RDK
e13*2007/46*1161*.. V20 S01
VW Touareg 150-250 275/45R20 K1c R02 A02 A04 A05
7P, 7p, 7PH, 7pH 150-250 275/45R20 K2b R03 A06 A07 A08
e1*2007/46*0376*..; A09 A12 A14
DE*2007/46*0400*..; A18 A56 S02
e1*2007/46*0400*..;
e1*2007/46*0403*..;
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..
Auflagen und Hinweise
170 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 13-0304-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH
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A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
AQ7 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 350 x 34 mm an Achse
1 und Bremsscheibe 358 x 28 mm an Achse 2.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 13-0304-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K8x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
P41 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 13-0304-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH
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P42 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T08 Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 13-0304-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/45R20 255/40R20
Nr. 4 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 5 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 7 245/45R20 275/40R20
Nr. 8 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 9 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 10 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 11 255/45R20 285/40R20
Nr. 12 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 13 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 14 265/45R20 295/40R20
Nr. 15 275/35R20 305/30R20
Nr. 16 275/40R20 315/35R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bremstedt im Februar 2013 (unter Nummer
2013-FG-PSA-0004) durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 03. April 2013 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Das Sonderrad wird in zwei Ausführungen gefertigt:
Ohne HD: ohne Hinterdrehung an der Speichenanbindung
Mit HD: mit Hinterdrehung an der Speichenanbindung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 13-0304-A00-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
9,0 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-9020
und 10,5 Jx20 H2 Typ OXIGIN 18-10520
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 3. April 2013
Schmidt 00193107.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim