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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0726-A00-V03

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10 J x 22 H2 und 11 J x 22 H2 Typ 21077
Fertiger/Zulieferer             O.Z. SpA

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                      O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                        Achse 2
Modell                          Botticelli                     Botticelli
Typ                             21077                          21077
Radgröße                        10 J x 22 H2                   11 J x 22 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung              Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                  Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
001           21077001 / ohne Ring                5/130/71,5         48         950   2330
002           21077002 / ohne Ring                5/130/71,5         48         950   2330

Kennzeichnungen                 Achse 1                        Achse 2
Herstellerzeichen               OZ                             OZ
Radtyp und Ausführung           21077 001                      21077 002
Radgröße                        10 J x 22 H2                   11 J x 22 H2
Einpresstiefe                   E 48                           E 48
Giessereikennzeichen            -                              -
Herkunftsmerkmal                Made in Italy                  Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28     160                   36
S02     Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28     180                   36

Prüfungen

Die Gutachten Nr.078070 und Nr.078077 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Porsche
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            07-0726-A00-V03

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  10 J x 22 H2 und 11 J x 22 H2 Typ 21077
Fertiger/Zulieferer               O.Z. SpA

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 155-257        265/35R22        K1a K1b R02 T02               A02 A04 A05
4L                      155-257        285/35R22        K1c R02                       A06 A07 A08
e1*2001/116*0350*..,    155-257        285/35R22        K2b R03 T02 T06 190           A09 A12 A14
e1*2001/116*0367*..;    155-257        295/30R22        K1c R02                       A26 KOV P42
e13*2007/46*1081*..     155-257        295/30R22        K2b R03 T03 X77 190           R21 RDK V22
- ohne Radhaus-         155-257        305/30R22        K1c K41 R02                   S01
  Verbreiterungen       155-257        305/30R22        K2c K90 R03 T01 T05 190
                        155-257        315/30R22        K2c K90 R03 R70 T07 190
Audi Q7                 155-257        265/35R22        R02 T02                       A02 A04 A05
4L                      155-257        285/35R22        R02                           A06 A07 A08
e1*2001/116*0350*..,    155-257        285/35R22        R03 T02 T06 190               A09 A12 A14
e1*2001/116*0367*..;    155-257        295/30R22        R02                           A26 KMV P42
e13*2007/46*1081*..     155-257        295/30R22        R03 T03 X77 190               R21 RDK V22
- mit Radhaus-          155-257        305/30R22        R02                           S01
  Verbreiterungen       155-257        305/30R22        K2b K90 R03 T01 T05 190
                        155-257        315/30R22        K2b K90 R03 R70 T07 190
Porsche Cayenne         155-368        265/35R22        K1b R02 T02                   A02 A04 A05
92A, -N, -H, -HN        155-368        275/35R22        K1c R02 T04                   A06 A07 A08
e13*2007/46*1085*..;    155-368        295/30R22        K1c R02 T03 T99               A09 A12 A14
e13*2007/46*1106*...,   155-368        295/30R22        K2c R03 T03 T99               A26 A56 BnK
e13*2007/46*1107*...,   155-368        305/30R22        K2c R03 T01 T05               V22 S01
e13*2007/46*1108*...    155-368        315/30R22        K2c R03
Porsche Cayenne         176-397        265/35R22        K1c R02 R37                   A02 A04 A05
9PA                     176-397        305/30R22        K2c R03 T01 T05               A06 A07 A08
e13*2001/116*0089*.     176-404        295/30R22        K1c R02                       A09 A12 A14
                        176-404        295/30R22        K2c R03 T03                   A26 R21 RDK
                        176-404        315/30R22        K2c R03                       V22 S01
Porsche Panamera        220-397        265/30R22        K1c K3s K5d K5i R02           A02 A04 A05
970                     220-397        295/25R22        K2c K8x R03                   A06 A07 A08
e13*2007/46*0970*..     220-397        305/25R22        K2c K8x R03                   A09 A12 A14
                                                                                      A26 A57 BnK
                                                                                      Lim R21 RDK
                                                                                      V22 S01
VW Touareg              155-331        265/35R22        K1c R02                       A02 A04 A05
7L                      155-331        295/30R22        K2c R03 T03                   A06 A07 A08
e1*2001/116*0203*..     155-331        295/30R22        K1c R02 T03                   A09 A12 A14
                        155-331        305/30R22        K2c R03                       A26 R21 V22
                        155-331        315/30R22        K2c R03                       S01
VW Touareg              176-250        265/35R22        K1a K1b R02 T02 T98           A02 A04 A05
7P, 7p, 7PH, 7pH        176-250        275/35R22        K1c R02                       A06 A07 A08
e1*2007/46*0376*..;     176-250        295/30R22        K1c R02 T03 T99               A09 A12 A14
DE*2007/46*0400*..,     176-250        295/30R22        K2c R03 T03 T99               A26 A56 V22
e1*2007/46*0403*..;     176-250        305/30R22        K2c R03 T01 T05               S02
DE*2007/46*0404*..      176-250        315/30R22        K2c R03




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0726-A00-V03

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10 J x 22 H2 und 11 J x 22 H2 Typ 21077
Fertiger/Zulieferer             O.Z. SpA

                                                                                          Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A26     Es sind nur schlauchlose Reifen und die vom Radhersteller mitgelieferten Metallventile
zulässig.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57   Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0726-A00-V03

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               10 J x 22 H2 und 11 J x 22 H2 Typ 21077
Fertiger/Zulieferer            O.Z. SpA

                                                                                         Seite 4 von 7

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200mm vor
Radmitte) um 5mm aufzuweiten.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0726-A00-V03

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                10 J x 22 H2 und 11 J x 22 H2 Typ 21077
Fertiger/Zulieferer             O.Z. SpA

                                                                                           Seite 5 von 7

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05     Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            07-0726-A00-V03

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  10 J x 22 H2 und 11 J x 22 H2 Typ 21077
Fertiger/Zulieferer               O.Z. SpA

                                                                                           Seite 6 von 7

T06     Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse            Hinterachse

Nr.   1    245/30R22              285/25R22, 295/25R22
Nr.   2    255/30R22              295/25R22
Nr.   3    265/30R22              295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
Nr.   4    265/35R22              295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr.   5    265/40R22              305/35R22
Nr.   6    275/35R22              315/30R22
Nr.   7    285/30R22              335/25R22
Nr.   8    295/30R22              315/30R22, 335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X77        Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Hinweise zu den Sonderrädern

entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l.
im Juni 2007 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 12.7.2010 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0726-A00-V03

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               10 J x 22 H2 und 11 J x 22 H2 Typ 21077
Fertiger/Zulieferer            O.Z. SpA

                                                                                          Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

 Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 12.Juli 2010




Pohl                                                                           00153287.DOC




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