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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-8096-A06-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 6

Hersteller                        O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Cortina
Typ                               01883
Radgröße                          9,5 J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
001          01883 001 / ohne Ring                  5/130/71,5         52        950    2310

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             01883 001
Radgröße                          9,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET 52
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     160                   36
S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     180                   36

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 118096-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Porsche
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-8096-A06-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-257        255/45R20    T01 T05 190                            A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        265/45R20    190                                    A06 A07 A08
e1*2001/116*0350*..,    150-257        275/40R20    K1b K2b T02 T06 190                    A09 A12 A16
e1*2001/116*0367*..;    150-257        275/45R20    K1b K2b 190                            A21 KOV P42
e13*2007/46*1081*..     150-257        285/40R20    K1a K1b K2b 190                        RDK S02
- ohne Radhaus-         150-257        295/40R20    K1a K1b K2b R70 190
  Verbreiterungen
Audi Q7                 150-257        255/45R20    T01 T05 190                            A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        265/45R20    190                                    A06 A07 A08
e1*2001/116*0350*..,    150-257        275/40R20    T02 T06 190                            A09 A12 A16
e1*2001/116*0367*..;    150-257        275/45R20    190                                    A21 KMV P42
e13*2007/46*1081*..     150-257        285/40R20    190                                    RDK S02
- mit Radhaus-          150-257        295/40R20    R70 190
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         155-294        255/45R20    A10 T01                                A02 A04 A05
92A, -N, -H, -HN        155-397        265/45R20    A10                                    A06 A07 A08
e13*2007/46*1085*..;    155-397        275/45R20    A10 K1b K2b                            A09 A16 A21
e13*2007/46*1106*...,                                                                      A56 BnK R21
e13*2007/46*1107*...,                                                                      RDK S02
e13*2007/46*1108*...
Porsche Cayenne         176-250        285/40R20    K1c T04                                A02 A04 A05
9PA                     176-397        265/45R20    K1c R37                                A06 A07 A08
e13*2001/116*0089*.     176-404        275/40R20    K1c T02 T06                            A09 A12 A16
                        176-404        295/40R20    K1c K2b R70                            A21 RDK V20
                                                                                           S02
VW Touareg              155-331        265/45R20    K1c K2b                                A02 A04 A05
7L                      155-331        275/40R20    K1c K2b T02 T06                        A06 A07 A08
e1*2001/116*0203*..     155-331        285/40R20    K1c K2c                                A09 A12 A16
                        155-331        295/40R20    K1c K2c                                A21 V20 S02
VW Touareg              150-250        255/45R20    A13                                    A02 A04 A05
7P, 7p, 7PH, 7pH        150-250        265/45R20    A12                                    A06 A07 A08
e1*2007/46*0376*..;     150-250        275/45R20    A12                                    A09 A16 A21
DE*2007/46*0400*..;                                                                        A56 S03
e1*2007/46*0403*..;
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..

Auflagen und Hinweise

190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-8096-A06-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 6

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-8096-A06-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 6

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-8096-A06-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2    235/45R20      255/40R20
Nr. 3    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 4    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 6    245/45R20      275/40R20
Nr. 7    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 8    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 10   255/45R20      285/40R20
Nr. 11   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 12   265/35R20      295/30R20
Nr. 13   265/45R20      295/40R20
Nr. 14   275/35R20      305/30R20
Nr. 15   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Ponte San Marco beim TÜV Rheinland Italia S.r.l
im November 2011 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 6. Januar 2012 in Lambsheim
statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-8096-A06-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 H2 Typ 01883
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2011.

Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer
Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter
der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt.

Lambsheim, 6. Januar 2012




Pohl                                                                   00174641.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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