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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            12-0215-A02-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10 J x 22 H2 Typ TN9-10022
Fertiger/Zulieferer               Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 1 von 6

Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                  An der Walkmühle 2
                                  46356 Essen
                                  QM-Nr. 49 02 0280806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TN9
Typ                               TN9-10022
Radgröße                          10 J x 22 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
PO           TN9-10022 /PO / ohne Ring            5/130/71,5         50        950    2300

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 TOMASON Germany
Radtyp und Ausführung             TN9-10022 (s.o.)
Radgröße                          10 J x 22 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen              TAM
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 160                    36
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 180                    36

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 120215-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Porsche
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            12-0215-A02-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10 J x 22 H2 Typ TN9-10022
Fertiger/Zulieferer               Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-257        265/35R22   K1b K2b T02 X77 190            A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        285/30R22   K1a K1b K2b T01 X77 190        A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257        285/35R22   K1a K1b K2b T02 T06 189        A12 A16 A18
e1*2001/116*0367*..;    150-257        295/30R22   K1c K2b T03 X77 190            KOV M01 P42
e13*2007/46*1081*..     150-257        305/30R22   K1c K2b K90 R70 T01 T05 190    R21 RDK V22
- ohne Radhaus-                                                                   S01
  Verbreiterungen
Audi Q7                 150-257        265/35R22   T02 X77 190                    A02 A04 A05
4L, 4L1                 150-257        285/30R22   T01 X77 190                    A07 A08 A09
e1*2001/116*0350*..,    150-257        285/35R22   T02 T06 189                    A12 A16 A18
e1*2001/116*0367*..;    150-257        295/30R22   T03 X77 190                    KMV M01 P42
e13*2007/46*1081*..     150-257        305/30R22   K90 R70 T01 T05 190            R21 RDK V22
- mit Radhaus-                                                                    S01
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         155-397        265/35R22   K1b K2b T02                    A02 A04 A05
92A, -N, -H, -HN        155-397        275/35R22   K1c K2b                        A07 A08 A09
e13*2007/46*1085*..;    155-397        285/30R22   K1c K2b T01                    A12 A16 A18
e13*2007/46*1106*...,   155-397        285/35R22   K1c K2b T02                    A56 M01 P41
e13*2007/46*1107*...,   155-397        295/30R22   K1c K2b                        R21 RDK V22
e13*2007/46*1108*...                                                              S01
Porsche Cayenne         155-397        265/35R22   T02                            A02 A04 A05
92A, -N, -H, -HN        155-397        275/35R22                                  A07 A08 A09
e13*2007/46*1085*..;    155-397        285/30R22   T01                            A12 A16 A18
e13*2007/46*1106*...,   155-397        285/35R22   T02                            A56 KMV M01
e13*2007/46*1107*...,   155-397        295/30R22                                  P41 R21 RDK
e13*2007/46*1108*...                                                              V22 S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Porsche Cayenne         176-397        265/35R22   K1c R37 T02 T98                A02 A04 A05
9PA                     176-404        295/30R22   K1c K2c T03                    A07 A08 A09
e13*2001/116*0089*.                                                               A12 A16 A18
                                                                                  B29 M01 R21
                                                                                  RDK V22 S01
VW Touareg              155-331        265/35R22   K1c K2b T02                    A02 A04 A05
7L                      155-331        285/30R22   K1c K2c T01                    A07 A08 A09
e1*2001/116*0203*..     155-331        295/30R22   K1c K2c T03                    A12 A16 A18
                                                                                  B29 M01 R21
                                                                                  V22 S01
VW Touareg              150-250        265/35R22   T02                            A02 A04 A05
7P, 7p, 7PH, 7pH        150-250        275/35R22   K1c                            A07 A08 A09
e1*2007/46*0376*..;     150-250        285/30R22   K1c K2b                        A12 A16 A18
DE*2007/46*0400*..;     150-250        285/35R22   K1c K2b                        A56 B29 M01
e1*2007/46*0400*..;     150-250        295/30R22   K1c K2b T99                    V22 S02
e1*2007/46*0403*..;
DE*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0404*..;
e1*2007/46*0498*..;
e1*2007/46*0499*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0215-A02-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10 J x 22 H2 Typ TN9-10022
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

189      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1890 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0215-A02-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10 J x 22 H2 Typ TN9-10022
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

P41    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm
an Achse 1.

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           12-0215-A02-V02
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10 J x 22 H2 Typ TN9-10022
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

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R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   245/30R22      285/25R22, 295/25R22
Nr.   2   255/30R22      295/25R22
Nr.   3   265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
Nr.   4   265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr.   5   265/40R22      305/35R22
Nr.   6   275/35R22      315/30R22
Nr.   7   285/30R22      335/25R22
Nr.   8   295/30R22      335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X77       Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         12-0215-A02-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10 J x 22 H2 Typ TN9-10022
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab
Dezember 2011 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 14. Februar 2013 in Lambsheim
statt.

Hinweise zum Sonderrad


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 14. Februar 2013




Tufan                                                                00190480.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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