Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: D117
Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100557135 D117 Ø63.5 - Ø57,1 57 Kunststoff 610 2100 04/21
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 205/50R17-89 24M; 367 nur bis
e1*98/14*0042*.. 215/45R17 87 24M; 367 e1*98/14*0042*13;
225/45R17-90 24M; 367 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VE6
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 215/45R17 87 ab e1*98/14*0042*14;
225/45R17 51Y Allradantrieb;
225/45R17 90 AFB Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VE6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 195/40R17 81 5DV Kombi; Frontantrieb;
195/45R17 85 10B; 11G; 11H; 11K;
205/40R17 84 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R17 84 729; 73C; 74A; 74P
215/35R17 83
215/40R17 87
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 205/40R17 80 5DA; 51J Nicht Fz mit
6JN e9*2007/46*0001*.. 44 - 110 205/40R17 84 51J "SeatSport"Bremse;
44 - 132 215/40R17 51G Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; AE6
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: D117
Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 205/40R17 80 5DA IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*..
44 - 132 205/40R17 84 Nicht Fz mit
"SeatSport"Bremse;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 916;
AE6
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 110 205/50R17-89 24J; 24M; 367 Limousine;
e9*98/14*0026*.. 215/45R17 87 24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17-90 24D; 24J; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 205/50R17 89 367 Limousine;
215/45R17 87 Allradantrieb;
225/45R17 367; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; AE6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 205/40R17 80 Schrägheck;
37 - 96 205/40R17 84 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VE6
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 205/40R17 80 Kombi; Stufenheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VE6
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 195/40R17 81 5DV; 51J Frontantrieb;
205/40R17 80 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
205/40R17 84 12A; 51A; 71K; 721;
215/35R17 83 22H; 24M; 5DW 73C; 74A; 74P; VE6
215/40R17 83 22H; 24M; 5DW
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: D117
Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 195/40R17 81 5DV; 51J Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
205/40R17 80 5DA Nicht Scout;
205/40R17 84 Frontantrieb;
215/35R17 83 22H; 24M; 5DW 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 22H; 24M; 5DW 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VE6
5J e11*2001/116*0291*.. 59 - 77 205/40R17 51G Roomster Scout;
215/35R17 83 Frontantrieb;
215/40R17 83 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
VE6
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81 5DV; 51J Fabia Kombi;
e11*2007/46*0013*..
44 - 132 205/40R17 84 24M Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
VE6
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/40R17 81 5DV; 51J Fabia Schrägheck;
e11*2007/46*0013*..
205/40R17 80 24M; 5DA Frontantrieb;
215/35R17 83 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 24M 12A; 51A; 71K; 721;
44 - 132 205/40R17 84 24M 73C; 74A; 74P; VE6
215/35R17 83W 24M
215/40R17 83W 24M
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 88 215/45R17 87 367 nicht für
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
44 - 110 215/45R17 87W 367 gepanzerte Fz;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; AE6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 205/40R17 80 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
215/35R17 79 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VE6
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: D117
Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012
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Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 205/50R17-89 24J; 24M; 367 GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
215/45R17 87 24J; 24M Allradantrieb;
225/45R17-90 24J; 24M; 367 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VE6
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 92 215/45R17 87 24J; 24M BORA(Limousine);
e1*96/79*0071*..,
e1*98/14*0071*..
50 - 110 205/50R17-89 24J; 24M; 367 GOLF VARIANT;
BORA
215/45R17 87W 24J; 24M VARIANT;
225/45R17-90 24J; 24M; 367 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VE6
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*..., 55 - 125 205/50R17-89 22B; 24J; 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*97/27*0106*..,
e1*98/14*0106*..
215/45R17 87 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 22B; 24J; 24M; 367 73C; 74A; 74P; VE6
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*. 55 - 110 205/50R17 89 22B; 24J; 24M; 367 Cabrio;
215/45R17 87 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 90 22B; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VE6
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 205/40R17 84 Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*..
44 - 132 215/40R17 87 21P; 248 Schrägheck;
132 205/40R17 84 52J Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VE6
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 205/40R17 84 Nur CrossPolo;
215/40R17 87 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VE6
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: D117
Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012
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Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 205/40R17 80 24M; 5DA nicht Polo-Fun;
e1*98/14*0174*...
40 - 110 205/40R17 84 24M nicht Polo-Cross;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; SC4;
VE6
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: D117
Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51Y) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen und die Einpresstiefe des serienmäßigen Rades
größer ist als die Einpresstiefe des Sonderrades oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Die Hinweise und Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.
Teilegutachten 366-0118-12-MURD-TG
ANLAGE: 1 Radtyp: D117
Hersteller: DIEWE Wheels Stand: 18.06.2012
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
AE6) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280
mm an der Vorderachse zulässig.
AFB) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder
herzustellen, bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung
von 20 mm oder geänderten Federn bei einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung
ausreichend. Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im
Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VE6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 288 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00001-95 anerkannt.