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							Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 02.04.2015
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung             (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
112557135           OXIGIN 14 9519 LK112 N26Ø72,6-Ø57,1                 57,1    Kunststoff     900     2275    12/08
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 77 - 147 255/30R19 91          22F; 22L; 24D; 57F;        Cabrio; Frontantrieb;
                                                                671; 673                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 75 - 110 265/30R19 89      22F; 22L; 22Q; 24D;            Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                            57F; 68X                       Schrägheck 2-türig;
                                 75 - 147 255/30R19 91      22F; 22L; 22Q; 24D;            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            57F; 585; 671                  12A; 51A; 573; 71K;
                                              265/30R19 89Y 22F; 22L; 22Q; 24D;            723; 73C; 74A; 74P;
                                                            57F; 68X                       76B

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 265/30R19 93Y 22F; 24D; 5HA; 57F;                Limousine u. Kombi;
                                                        68X                                Front- u.
                                 89 - 188 275/30R19 96  22F; 24D; 57F; 68R                 Allradantrieb; Nicht
                                 89 - 257 255/35R19 96  22F; 24D                           Allroad Quattro;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 265 245/40R19 94Y         22B; 24M; 5HI              10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0005*..   110 - 309 245/40R19 98Y         22B; 24M                   12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/40R19 96Y         22B; 24M                   729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76B



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 02.04.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          245/35R19 93      21P; 22H; 22L; 22Q;       bis
                                                                24C; 24D                  e1*2001/116*0369*16;
                                              255/35R19 92      21B; 22F; 22L; 22Q;       Cabrio; Coupe;
                                                                24C; 24D                  Allradantrieb;
                                              265/30R19 93      21B; 22F; 22L; 22Q;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24C; 24D                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/35R19 93      21P; 22H; 22L; 22Q;       bis
               e1*2001/116*0374*..                              24C; 24D                  e1*2001/116*0369*16;
                                              255/35R19 92      21B; 22F; 22L; 22Q;       Cabrio; Coupe;
                                                                24C; 24D                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/30R19 93      21B; 22F; 22L; 22Q;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                24C; 24D                  73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 245/35R19 89 22B; 22Q; 24D; 5FM                Altea 4 Freetrack;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B
5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 147 255/30R19 91      22F; 22Q; 24D; 57F;       Nicht Altea Freetrack;
                                                                585; 671                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B
5P             e9*2001/116*0050*..   103 - 147 245/35R19 89W 22B; 22Q; 24D; 5FM           Altea Freetrack;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 147 255/30R19 91      22F; 24D; 57F; 585;       Frontantrieb;
                                                                671                       10B; 10S; 11G; 11H;
                                              265/30R19 89      22F; 24D; 57F; 68X        11K; 12A; 51A; 573;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 02.04.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..    177       255/30R19 91      22F; 24D; 57F; 585;       Leon Cupra;
                                                                671                       Frontantrieb;
                                              265/30R19 89      22F; 24D; 57F; 68X        10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                          11K; 12A; 51A; 573;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76B

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.. 55 - 147 255/30R19 91         22F; 22L; 22Q; 24D;       Nicht Octavia Scout;
                                                                57F; 585; 671             Kombi; Frontantrieb;
                                              265/30R19 93      22F; 22L; 22Q; 24D;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                57F; 68X                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B
1Z             e11*2001/116*0230*.. 55 - 125 265/30R19 89W 22F; 22Q; 24D; 57F;            Limousine;
                                                            68X                           Frontantrieb;
                                    55 - 147 255/30R19 91   22F; 22Q; 24D; 57F;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            585; 671                      12A; 51A; 573; 71K;
                                              265/30R19 89Y 22F; 22Q; 24D; 57F;           723; 73C; 74A; 74P;
                                                            68X                           76B

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..    55 - 169 255/30R19 91       22F; 24D; 57F; 585;       Nur Golf 5; nur bis
                                                                671                       e1*2001/116*0242*24;
                                              265/30R19 89      22F; 24D; 57F; 68X        Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 02.04.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     59 - 118 255/30R19 91      22F; 22Q; 24D; 57F;       Nur Golf 6; ab
                                                                673                       e1*2001/116*0242*25;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 255/30R19 91          22F; 22L; 24D; 57F;       Nur CrossGolf; Nur
                                                                671; 673                  bis
                                                                                          e1*2001/116*0304*13;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 125 255/30R19 91      22F; 24D; 57F; 585;       Nicht CrossGolf; Nur
                                                                671                       Golf Plus; Nur bis
                                              265/30R19 89      22F; 24D; 57F; 68X        e1*2001/116*0304*13;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 255/30R19 91          22F; 22L; 24D; 381;       JETTA (Limousine);
                                                                57F; 585; 671             Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 255/30R19 91      22F; 22L; 24D; 381;       GOLF (Variant); nur
                                                                57F; 585; 671             bis
                                                                                          e1*2001/116*0328*14;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
3D           e1*2001/116*0189*.., 165 - 331 255/40R19 100       24M; 5KA; 530             nur Fz bis 250km/h;
             e1*98/14*0189*..               275/40R19 101       22B; 24M; 5KK; 530        nicht V10 Diesel;
                                  177       255/40R19 96        24M; 5IE                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                            275/35R19 96        Frontantrieb; 22B; 24M;   12A; 51A; 533; 573;
                                                                57F; 68S                  71K; 723; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 02.04.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.


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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb
     eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den
     Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.




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5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.




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