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							Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung        Kennzeichnung             (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                  Zentrierring                                      (kg)      (mm)      datum
112557135           OXIGIN 14 9519 LK112 N26Ø72,6-Ø57,1                 57,1    Kunststoff     900     2275     12/08
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 255/30R19 91          22F; 22L; 24D; 57F;        Cabrio; Frontantrieb;
                                                                671; 673                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 235/35R19 87Y 241; 246; 248; 26B;                 Cabrio; Limousine;
                                                       26N; 27F                            Allradantrieb;
                                77 - 228 245/35R19 89  24C; 244; 247; 26B;                 Frontantrieb;
                                                       26J; 27F                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                206 - 228 235/35R19 91 241; 246; 248; 26B;                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                       26N; 27F                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 265/30R19 89      22F; 22L; 22Q; 24D;            Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*..                            57F; 68X                       Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 255/30R19 91      22F; 22L; 22Q; 24D;            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            57F; 585; 671                  12A; 51A; 573; 71K;
                                              265/30R19 89Y 22F; 22L; 22Q; 24D;            723; 73C; 74A; 74P;
                                                            57F; 68X                       76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 265/30R19 93Y 22F; 24D; 5HA; 57F;              Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*..                         68X                              Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 275/30R19 96   22F; 24D; 57F; 68R               Allradantrieb; Nicht
                                  89 - 257 255/35R19 96  22F; 24D                         Allroad Quattro;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 265 245/40R19 94Y         22B; 24M; 5HI             10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0005*..   110 - 309 245/40R19 98Y         22B; 24M                  12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/40R19 96Y         22B; 24M                  729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B
4E             e1*2001/116*0198*..   154 - 257 245/40R19 94Y 24M; 5HI                     nicht für gepanzerte
                                               255/40R19 96Y 24M; 5IE                     Fz;
                                     154 - 331 255/40R19 100 24M                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                          765
4E             e1*2001/116*0198*..   154 - 257 255/40R19 96Y 21B; 24J; 24M; 5IE           Nicht für Fz. m.
                                     154 - 331 255/40R19 100 21B; 24J; 24M                Keramikbremse; nicht
                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 765;
                                                                                          AFW

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          245/35R19 93      21P; 22H; 22L; 22Q;       bis
                                                                24C; 24D                  e1*2001/116*0369*16;
                                              255/35R19 92      21B; 22F; 22L; 22Q;       Cabrio; Coupe;
                                                                24C; 24D                  Allradantrieb;
                                              265/30R19 93      21B; 22F; 22L; 22Q;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                24C; 24D                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/35R19 93      21P; 22H; 22L; 22Q;       bis
               e1*2001/116*0374*..                              24C; 24D                  e1*2001/116*0369*16;
                                              255/35R19 92      21B; 22F; 22L; 22Q;       Cabrio; Coupe;
                                                                24C; 24D                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/30R19 93      21B; 22F; 22L; 22Q;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                24C; 24D                  73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 235/35R19 91Y 245; 248; 26B; 26N;              ab
                                                         27H; 27U                         e1*2001/116*0369*17;
                                           235/40R19 92Y 245; 248; 26B; 26J;              Allradantrieb;
                                                         27H; 27V                         Frontantrieb; TT; TTS;
                                           245/35R19 89  241; 244; 246; 26B;              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                         26J; 27H; 27V                    12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/30R19 91Y 241; 244; 246; 247;              73C; 74A; 74P; BEO
                                                         26B; 26N; 27F; 27V
                                           255/35R19 92Y 241; 244; 246; 247;
                                                         26B; 26J; 27F; 27V
                                           265/30R19 89  241; 244; 246; 247;
                                                         26B; 26J; 27F; 27V
                                           265/30R19 93Y 241; 244; 246; 247;
                                                         26B; 26J; 27F; 27V
                                           265/35R19 94Y 241; 244; 246; 247;
                                                         26B; 26J; 27F; 27V

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5P; 5PN
                                          140 Nm für Typ : 5FP
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 245/35R19 89 22B; 22Q; 24D; 5FM                 Altea 4 Freetrack;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B
5PN            e9*2007/46*0012*..   77 - 147 245/35R19 89W 22B; 22Q; 24D; 5FM             Altea Freetrack;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B
5PN            e9*2007/46*0012*..   63 - 147 255/30R19 91       22F; 22Q; 24D; 57F;       Nicht Altea Freetrack;
                                                                585; 671                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 245/35R19 89 22B; 22Q; 24D; 5FM                Altea 4 Freetrack;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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                                                                                                     Seite: 4 von 26
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 245/35R19 89W 22B; 22Q; 24D; 5FM                Altea Freetrack;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B
5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 147 255/30R19 91      22F; 22Q; 24D; 57F;       Nicht Altea Freetrack;
                                                                585; 671                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B

Verkaufsbezeichnung:     ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 235/40R19 92           24J; 248                  Allradantrieb;
                                         245/35R19 89           24C; 244                  Frontantrieb;
                                         245/40R19 94           24C; 244                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                         255/35R19 92           24C; 244                  12A; 51A; 71K; 723;
                                         255/40R19 96           24C; 244                  73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     177 - 195 255/30R19 91     22F; 24D; 57F; 585;       Leon Cupra; Leon
1PN          e9*2007/46*0013*..                                 671                       Cupra R; Frontantrieb;
                                              265/30R19 93      22F; 24D; 57F; 68X        10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                          11K; 12A; 51A; 573;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76B
1P             e9*2001/116*0052*..   63 - 155 255/30R19 91      22F; 24D; 57F; 585;       Schrägheck;
1PN            e9*2007/46*0013*..                               671                       Frontantrieb;
                                              265/30R19 89      22F; 24D; 57F; 68X        10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                          11K; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1Z
                                          140 Nm für Typ : NS; 3T
Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
NS           e8*2007/46*0249*.. 92 - 140 265/40R19 98           24J; 248; 26N; 27I        nicht Scout / Cross;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 255/30R19 91        22F; 22L; 22Q; 24D;       Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..                              57F; 585; 671             Kombi; Frontantrieb;
                                              265/30R19 93      22F; 22L; 22Q; 24D;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                57F; 68X                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 265/30R19 89W 22F; 22Q; 24D; 5FM;           Limousine;
               e11*2007/46*0012*..                          57F; 68X                      Frontantrieb;
                                     55 - 147 255/30R19 91  22F; 22Q; 24D; 57F;           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            585; 671                      12A; 51A; 573; 71K;
                                              265/30R19 89Y 22F; 22Q; 24D; 5FM;           723; 73C; 74A; 74P;
                                                            57F; 68X                      76B

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.. 88 - 206 235/40R19 92         24J; 248; 26B; 27P        ab
                                                                                          e11*2001/116*0326*32;
                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1 KM; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 16; 3C; 3d; 3D
                                          140 Nm für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 169 255/30R19 91      22F; 24D; 57F; 585;       Nur Golf 5; nur bis
                                                                671                       e1*2001/116*0242*24;
                                              265/30R19 89      22F; 24D; 57F; 68X        Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 173 255/30R19 91       22F; 22Q; 24D; 57F;       Nur Golf 6; bis
               e1*2007/46*0490*..                               673                       e1*2007/46*0490*04;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2001/116*0242*25;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
1 KM         e1*2007/46*0492*.. 63 - 85 255/30R19 91 244; 247; 27F; 57F;                  Golf 7; Golf 7
1K           e1*2007/46*0490*..                      673                                  Sportsvan; ab
                                        265/30R19 89 24D; 27F; 57F; 670                   e1*2007/46*0490*05;
                                                                                          nicht Golf Alltrack;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Verbundlenkerhinterach
                                                                                          se;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B
1 KM           e1*2007/46*0492*..   63 - 228 255/30R19 91       244; 247; 27F; 57F;       Golf 7; Golf 7
1K             e1*2007/46*0490*..                               673                       Sportsvan; ab
                                              265/30R19 89      24D; 27F; 57F; 670        e1*2007/46*0490*05;
                                                                                          nicht Golf Alltrack;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 85 255/30R19 91 244; 247; 27F; 57F;                  Golf 7; ab
                                                     673                                  e1*2007/46*0623*01;
                                        265/30R19 89 24D; 27F; 57F; 670                   nicht Golf Alltrack;
                                                                                          e-Golf;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Verbundlenkerhinterach
                                                                                          se;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B
AU             e1*2007/46*0623*..   63 - 228 255/30R19 91       244; 247; 27F; 57F;       Golf 7; ab
                                                                673                       e1*2007/46*0623*01;
                                              265/30R19 89      24D; 27F; 57F; 670        nicht Golf Alltrack;
                                                                                          e-Golf;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 85 255/30R19 91  244; 247; 27F; 57F; Golf 7; ab
                                                      673                 e1*2007/46*0627*01;
                                         265/30R19 89 24D; 27F; 57F; 670  Golf 7 Sportsvan;
                                                                          nicht Golf Alltrack;
                                                                          Kombilimousine;
                                                                          Allradantrieb;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          Verbundlenkerhinterach
                                                                          se;
                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                          73C; 74A; 74P; 76B
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 228 255/30R19 91 244; 247; 27F; 57F; Golf 7; ab
                                                      673                 e1*2007/46*0627*01;
                                         265/30R19 89 24D; 27F; 57F; 670  Golf 7 Sportsvan;
                                                                          nicht Golf Alltrack;
                                                                          Kombilimousine;
                                                                          Allradantrieb;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          Mehrlenkerhinterachse;
                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                          73C; 74A; 74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 255/30R19 91          22F; 22L; 243; 244;       Nur CrossGolf 6; Ab
                                                                57F; 671; 673             e1*2001/116*0304*21;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 255/30R19 91      22F; 22L; 24D; 57F;       Nur CrossGolf; Nur
                                                                671; 673                  bis
                                                                                          e1*2001/116*0304*13;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 125 255/30R19 91      22F; 24D; 57F; 585;       Nicht CrossGolf; Nur
                                                                671                       Golf Plus; Nur bis
                                              265/30R19 89      22F; 24D; 57F; 68X        e1*2001/116*0304*13;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 255/30R19 91       22F; 22L; 24D; 57F;       Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..                               673                       e1*2001/116*0304*14;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93           24M; 27B; 27H; 56G        Beetle (Schrägheck);
                                         235/35R19 91           244; 247; 27B; 27H        Beetle Cabrio;
                                         235/40R19 92           244; 247; 27B; 27H        Frontantrieb;
                                         245/35R19 93           244; 247; 27B; 27F        10B; 11G; 11H; 11K;
                                         255/35R19 92           24D; 27B; 27F; 57F;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                67U; 672                  729; 73C; 74A; 74P;
                                              265/30R19 93      24D; 27B; 27F; 57F;       76B
                                                                68X
                                              265/35R19 94      24D; 27B; 27F; 57F;
                                                                67H
16             e1*2007/46*0539*..    77 - 155 235/35R19 91      24D; 274                  Nur Jetta
                                              245/30R19 89      24D; 275; 56G             (Stufenheck);
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 255/30R19 91          22F; 22L; 24D; 381;       GOLF 6 (Variant); ab
                                                                57F; 585                  e1*2001/116*0328*15;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 255/30R19 91      22F; 22L; 24D; 381;       JETTA (Limousine);
                                                                57F; 585; 671             Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 255/30R19 91      22F; 22L; 24D; 381;       GOLF (Variant); nur
                                                                57F; 585; 671             bis
                                                                                          e1*2001/116*0328*14;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76B

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 235/40R19 96         245; 26B; 27F             VW Passat Alltrack
                                                                                          (B8) ab Mj.2014;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 88 - 206 235/40R19 96          24J; 248; 26B; 27F        ab
                                                                                          e1*2001/116*0307*37;
                                                                                          VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                                          2014; nicht Passat
                                                                                          Alltrack; Kombi;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 85 - 176 255/45R19 100 27B; 27F                         ab
             e1*2007/46*0487*..            265/40R19 98  24J; 248; 27B; 27F               e1*2001/116*0450*24;
                                                                                          mit R-Line; ab
                                                                                          e1*2007/46*0487*15;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
5N             e1*2001/116*0450*.., 85 - 176 255/45R19 100      24C; 24M; 27B; 27F        ab
               e1*2007/46*0487*..            265/40R19 98       24C; 244; 247; 27B;       e1*2001/116*0450*24;
                                                                27F                       ohne R-Line; ab
                                                                                          e1*2007/46*0487*15;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 235/40R19 92W 24C; 244; 26B; 26N;              ab
             e1*2007/46*0357*..                          27B; 27H                         e1*2007/46*0357*14;
                                                                                          ab
                                                                                          e1*2001/116*0211*36;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 165 - 331 255/40R19 100        24M; 5KA; 530             nur Fz bis 250km/h;
             e1*2007/46*0452*..            275/40R19 101        22B; 24M; 5KK; 530        nicht V10 Diesel;
3D           e1*2001/116*0189*.., 177      255/40R19 96         24M; 5IE                  10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0189*..              275/35R19 96         Frontantrieb; 22B; 24M;   12A; 51A; 533; 573;
                                                                57F; 68S                  71K; 723; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die


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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
275) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 33,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb
     eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den
     Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R19
                    Hinterachse:                        265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AFW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 388 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 350             y = 250                   VA
             26B                      x = 400             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            20                 VA
             27H                   x = 350       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 350            20                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8J
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
       Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 290                   VA
             26P                      x = 330             y = 240                   VA
             27U                       y = 40             y = 140                   HA
             27V                       y = 40             y = 140                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 290             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 290            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 350            21                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    3T
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0326*..
       Handelsbez.:    SUPERB

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                   VA
             26P                      x = 260             y = 250                   VA
             27P                      x = 300             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 300            23                 VA
             26N                   x = 310       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            23                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    NS
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0249*..
       Handelsbez.:    KODIAQ

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 240             y = 200                   HA
             27B                      x = 290             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 230       y = 160             8                 VA
             26J                   x = 280       y = 210            34                 VA
             27H                   x = 290       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 250            23                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1T
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0357*..
       Handelsbez.:    TOURAN

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0357*14

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 300                   VA
             26P                      x = 150             y = 250                   VA
             27U                      y = 100             y = 200                   HA
             27V                      y = 100             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    16
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
       Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             27B                      x = 350             y = 300                   HA
             27I                      x = 300             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           18,5                VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 350       y = 300           26,5                HA
             27H                   x = 350       y = 300             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 300                   VA
             26P                      x = 370             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 400       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1T
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0211*..
       Handelsbez.:    TOURAN

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0211*36

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 300                   VA
             26P                      x = 150             y = 250                   VA
             27U                      y = 100             y = 200                   HA
             27V                      y = 100             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
             26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    AU
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0623*..
       Handelsbez.:    GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 400       y = 310            40                 HA
             27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 300            40                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0131-09-WIRD-TG/N5

ANLAGE: 2                                                      Radtyp: OXIGIN 14 9519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 09.05.2017
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                                                                                                    Seite: 26 von 26

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    5N
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0450*..
       Handelsbez.:    TIGUAN

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 330                   HA
             27I                      x = 250             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 330            30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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