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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            17-0626-A02-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0JX21 H2 Typ KX1 21 A
Fertiger/Zulieferer               mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                         Seite 1 von 8

Hersteller                        mbDESIGN GmbH & Co.KG
                                  Im Steinigen Graben 18
                                  63571 Gelnhausen
                                  QM Nr.: TIC 15 102 16080

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            KX1
Typ                               KX1 21 A
Radgröße                          9.0JX21 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
5B           KX1 21 A 5B / Ø75,0 - Ø57,1             5/112/57,1         35        760    2200

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 mbDESIGN
Radtyp und Ausführung             KX 1 21 A (s.o.)
Radgröße                          9.0JX21 H2
Einpresstiefe                     ET ... (s.o.)
Giessereikennzeichen              S
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                    28,3
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                    28,3
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                    30

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 170626-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            17-0626-A02-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0JX21 H2 Typ KX1 21 A
Fertiger/Zulieferer               mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                     Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A8                 155-206        265/30R21   T96                                A06 A12 A14
4E                      240            265/30R21   A59 T96                            A18 K1c K2b
e1*2001/116*0198*..,    257-331        265/30R21   T96                                Lim NBF S03
e1*2001/116*0246*..
Audi Q3                 88-162         245/30R21   K1a K2b T91                        A06 A12 A14
8U, 8U1                 88-162         255/30R21   K1a K2b K6v                        A18 A57 S04
e1*2007/46*0591*..;
e13*2007/46*1163*..
Audi Q3                 88-162         245/30R21   T91                                A06 A12 A14
8U, 8U1                 88-162         255/30R21   K6v                                A18 A57 KMV
e1*2007/46*0591*..;                                                                   S04
e13*2007/46*1163*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi RS Q3              228-270        245/30R21   T91                                A06 A12 A14
8U                      228-270        255/30R21   K6v                                A18 A56 KMV
e1*2007/46*                                                                           S04
0590*01-..
Seat Ateca              85, 110        245/30R21   G01 K1c K2b K6v K8c                A06 A12 A14
5FP                                                                                   A18 A58 F23
e9*2007/46*6394*..                                                                    KMV S02
- Frontantrieb

Seat Ateca 4drive       110, 140       245/30R21   K1c K2b K6v K8c T87 T91            A06 A12 A14
5FP                                                                                   A18 A56 F24
e9*2007/46*6394*..                                                                    KMV S02

Skoda Kodiaq            92-140         245/35R21   T96                                A06 A12 A14
NS                      92-140         255/35R21   K1a K2b T98                        A18 A57 S02
e8*2007/46*0249*
Skoda Superb (III)      88-206         245/30R21   G01 K1c K2b K3d K3f K4i K5d K6h    A06 A12 A14
3T                                                 K6i K8m T87 T91                    A18 A57 Car
e11*2001/116*                                                                         Lim S02
0326*32-..;
e11*2007/46*
0014*22-..
VW Arteon               110-206        245/30R21   K1a K2b T91                        A06 A12 A14
3H                      110-206        255/30R21   K1c K2b K5b K8d T93                A18 A57 S02
e1*2007/46*1725*..
VW Tiguan (I)           81-155         255/30R21   K42                                A06 A12 A14
5N                      81-155         255/30R21   Z19                                A18 KMV S02
e1*2001/116*
0450*00-23;
e1*2007/46*
0487*00-14
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0626-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX21 H2 Typ KX1 21 A
Fertiger/Zulieferer             mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan (I)         81-155         255/30R21   K1c K2c K42                      A06 A12 A14
5N                                                                                A18 S02
e1*2001/116*
0450*11-23;
e1*2007/46*
0487*02-14
- ab Facelift 2011
VW Tiguan (I)         81-155         255/30R21   K1c K2c K42                      A06 A12 A14
5N                                                                                A18 S02
e1*2001/116*
0450*00-10;
e1*2007/46*
0487*00-01
VW Tiguan (II)        85-176         245/35R21   K1a K1b K2b                      A06 A12 A14
5N                    85-176         255/35R21   K1c K2b K6w                      A18 A57 KOV
e1*2001/116*                                                                      S02
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
VW Tiguan (II)        85-176         245/35R21   K1c K2b                          A06 A12 A14
5N                    85-176         255/35R21   K1c K2b K6w                      A18 A57 KOV
e1*2001/116*                                                                      S02
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
VW Tiguan (II)        110-176        245/35R21   K1c K2b T96                      A06 A12 A14
Allspace              110-176        255/35R21   K1c K2b K6w T98                  A18 A57 KOV
5N                                                                                S02
e1*2001/116*
0450*31-..
VW Tiguan (II)        110-176        245/35R21   K1a K1b K2b T96                  A06 A12 A14
Allspace              110-176        255/35R21   K1c K2b K6w T98                  A18 A57 KOV
5N                                                                                S02
e1*2001/116*
0450*31-..
VW Tiguan (II)        110-176        245/35R21   T96                              A06 A12 A14
Allspace R-Line       110-176        255/35R21   K6w T98                          A18 A57 KMV
5N                                                                                S02
e1*2001/116*
0450*31-..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           17-0626-A02-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0JX21 H2 Typ KX1 21 A
Fertiger/Zulieferer              mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                      Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan (II) R-Line   85-176        245/35R21                                         A06 A12 A14
5N                      85-176        255/35R21   K6w                                   A18 A57 KMV
e1*2001/116*                                                                            S02
0450*24-..;
e1*2007/46*
0487*15-..
- ab Modell 2016
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.



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Nummer                         17-0626-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX21 H2 Typ KX1 21 A
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                     Seite 5 von 8

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A59     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Nummer                         17-0626-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX21 H2 Typ KX1 21 A
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                        Seite 6 von 8

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3d     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B.
Erwärmen oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


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Nummer                          17-0626-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX21 H2 Typ KX1 21 A
Fertiger/Zulieferer             mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                         Seite 7 von 8

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          17-0626-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX21 H2 Typ KX1 21 A
Fertiger/Zulieferer             mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                           Seite 8 von 8

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen wurden durch folgende Prüflabore durchgeführt:
TÜV Rheinland Malaysia, Shah Alam im Juli 2017
TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab Juli 2017.
Die Verwendungsprüfung fand am 6. März 2018 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 6. März 2018




Schmidt                                                                         00289352.DOC




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