TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0394-A20-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ H-985
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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Hersteller Rimstock plc.
FO
Church Lane
IN
West Bromwich B71 1BY
B
QM-Nr.:49020151707
A
R
O
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
V
Modell Imola
R
Typ H-985
U
Z
Radgröße 8,5Jx19H2
N
Zentrierart Mittenzentrierung
IO
S
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
R
E
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
V
Mittenloch-ø (mm) (kg)
E
S
(mm)
LE
355100 H-985/SR134 Ø73.1 Ø57.1 5/100/57,1 35 770 2300
E
IN
Kennzeichnungen
E
Herstellerzeichen RIM -R
Radtyp und Ausführung H-985
19
Radgröße 8,5Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
§
H
Herkunftsmerkmal England
C
Herstelldatum Woche und Jahr
A
N
Befestigungsmittel
G
N
U
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
G
A
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28,3
R
T
IN
Prüfungen
E
R
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der Prüflabor Süd GmbH unter der
U
Gutachten Nr. 2010-FG-PSA-0053-A00-V00 ausgestellt.
Z
T
H
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
IC
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
-N
Handlingsprüfungen durchgeführt.
IG
LT
Verwendungsbereich
Ü
G
Hersteller Audi
N
Seat
U
Skoda
T
N
Volkswagen
E
M
Spurverbreiterung innerhalb 2%
U
K
O
D
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0394-A20-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ H-985
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
FO
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
IN
ABE/EWG-Nr.
B
Audi A3 66-132 215/35R19 K1c K2b T85 A06 A12 A14
A
8L 66-132 225/35R19 K1c K2b K41 L02 T84 T88 A16 A18 Au5
R
O
e1*95/54*0042*.., K44 K45 K46
V
e1*98/14*0042*.. S01
R
U
Seat Toledo / Leon 50-150 215/35R19 K1c K41 K44 K45 K46 T85 A06 A12 A14
Z
1M 50-154 225/35R19 K1c K41 K44 K45 K46 L02 T84 T88 A16 A18 Au5
N
e9*97/27*0026*.., Flh Lim S01
IO
e9*98/14*0026*..
S
R
Skoda Octavia (I) 44-132 215/35R19 K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56 LK6 A06 A12 A14
E
1U T85 A16 A18 Au5
V
E
e11*95/54*0066*..; 44-132 225/35R19 K1c K2c K41 K44 K45 K46 K56 LK6 Car Lim S01
S
e11*2001/116*0066*;
LE
T84 T88
e11*2007/46*0011*..
E
VW Beetle, -/Cabrio 55-125 215/35R19 K1c K2b K41 K46 LK6 T85 A06 A12 A14
IN
9C, 1Y 55-125 225/35R19 K1c K2c K41 K42 K46 LK6 T84 T88 A16 A18 Au5
E
e1*97/27,98/14, -R Cbo Flh K90
2001/116*0106*.., S01
19
e1*2001/116*0205*..
§
VW Golf (IV), Bora 50-150 215/35R19 B51 K1c K2b T85 A06 A12 A14
H
1J 50-177 225/35R19 B51 K1c K2b K44 L02 T84 T88 A16 A18 Au5
C
A
e1*96/79, 98/14, Car Flh K41
N
2001/116*0071*.. K45 K46 R21
G
Sth S01
N
U
G
Allgemeine Hinweise
A
R
T
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
IN
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
E
R
U
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Z
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
T
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
H
IC
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
-N
vorzuführen.
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer 11-0394-A20-V01
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ H-985
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
FO
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
IN
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
B
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
A
R
O
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
V
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
R
V W Y
U
Z
210 km/h 100% 100% 100%
N
220 km/h 97% 100% 100%
IO
230 km/h 94% 100% 100%
S
240 km/h 91% 100% 100%
R
E
250 km/h - 95% 100%
V
260 km/h - 90% 100%
E
S
270 km/h - 85% 100%
LE
280 km/h - - 95%
E
290 km/h - - 90%
IN
300 km/h - - 85%
E
-R
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
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unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
§
H
C
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
A
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
N
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
G
N
U
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
G
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
A
R
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
T
IN
Abrollumfang verwendet werden.
E
R
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
U
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Z
T
H
Spezielle Auflagen und Hinweise
IC
-N
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
IG
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
LT
Ü
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
G
N
U
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
T
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
N
E
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
M
U
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
K
O
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
D
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 11-0394-A20-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ H-985
Fertiger/Zulieferer Rimstock plc.
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
FO
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
IN
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
B
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
A
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
R
O
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
V
R
Au5 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
U
Z
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
N
256 mm an Achse 1.
IO
S
B51 Auf einen ausreichenden Abstand (mindestens 6 mm) der Rad- / Reifenkombination zum
R
E
Bremsschlauch, zur Verschleißanzeige oder zum ABS-Kabel bzw. deren Halterungen ist zu achten.
V
E
S
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
LE
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
E
IN
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
E
Cabrio-Limousine, Roadster. -R
19
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§
H
C
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
A
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
N
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
G
N
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
U
genannten Bereich abgedeckt sein.
G
A
R
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
T
IN
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
E
R
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
U
genannten Bereich abgedeckt sein.
Z
T
H
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
IC
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
-N
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
IG
genannten Bereich abgedeckt sein.
LT
Ü
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
G
N
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
U
T
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
N
E
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
M
U
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
K
O
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
D
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
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Nummer 11-0394-A20-V01
TGA-Art 13.1
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ H-985
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K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
FO
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
IN
B
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
A
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
R
O
V
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
R
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
U
Z
N
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
IO
Reifenkombination herzustellen.
S
R
E
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
V
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
E
S
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
LE
E
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
IN
Limousine.
E
-R
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
19
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
§
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
H
C
A
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
N
Seite 1) verwendet werden.
G
N
U
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
G
Stufenheck.
A
R
T
IN
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
E
R
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
U
berücksichtigen.
Z
T
H
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
IC
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
-N
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
IG
LT
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
Ü
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
G
N
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
U
berücksichtigen.
T
N
E
Prüfort und Prüfdatum
M
U
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Bad Bramsted im Dezember 2010 durchgeführt.
K
O
Die Verwendungsprüfung fand am 18. März 2019 in Lambsheim statt.
D
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
FO
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
IN
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
B
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
A
R
O
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2011.
V
R
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
U
Z
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
N
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
IO
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
S
R
E
Lambsheim, 18. März 2019
V
E
S
LE
E
IN
E
-R
19
§
Tufan 00315177.DOC
H
C
A
N
G
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
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E
M
U
K
O
D
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim