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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0205-A01-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM8-8519
Hersteller                     Mays GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Mays GmbH
                               Eisenbahnstraße 78
                               67227 Frankenthal


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MAM8
Typ                            MAM8-8519
Radgröße                       8,5Jx19H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              MAM8-8519/ohne Ring                 5/100/57,1         25        650    1990

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              -
Radtyp und Ausführung          MAM8-8519
Radgröße                       8,5Jx19H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           TAM-3066
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 050205) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Audi
                               Seat
                               Volkswagen

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-0205-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM8-8519
Hersteller                      Mays GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3               66-132        215/35R19      K41 K44 R37 T85                A02 A04 A05
8L                    66-132        225/35R19      K41 K44 L02 T84 T88            A06 A08 A09
e1*95/54*0042*..,     66-132        235/35R19      G01 K41 K43 K44 L02            A12 A14 A16
e1*98/14*0042*..                                                                  A18 Au5 K45
                                                                                  K46 K49 K50
                                                                                  K56 S01
Audi A3 S3            154-180       225/35R19      T88                            A02 A04 A05
8L                    154-180       235/35R19      G01 K45 L02                    A06 A08 A09
e1*98/14*0042*..                                                                  A12 A14 A16
                                                                                  A18 K44 K46
                                                                                  R70 S01
Audi TT              110-180        225/35R19      T84 T88                        A02 A04 A05
8N                   110-180        235/35R19      G01 L02                        A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                                                   A12 A14 A16
e1*2001/116*0089*..,                                                              A18 Cbo Cpe
e1*2001/116*0247*..                                                               K45 K46 K49
                                                                                  K56 S01
Audi TT 3,2           184           225/35R19      K46 K49 K50 K56 L02 T88        A02 A04 A05
8N                    184           235/35R19      G01 K46 K49 K50 K56 K90 L02    A06 A08 A09
e1*2001/116*0089*..                                T87 T88                        A12 A14 A16
                                                                                  A18 Cbo Cpe
                                                                                  R21 S01
Seat Leon Cupra R     154,165       225/35R19      K41 K44 K45 K46 K56 L02 T84    A02 A04 A05
1M                    154,165       235/35R19      G01 K41 K44 K45 K46 K56 L02    A06 A08 A09
e9*98/14*0026*..                                                                  A12 A14 A16
                                                                                  A18 Flh K49
                                                                                  K50 S01
Seat Toledo / Leon    50-150        215/35R19      K41 K44 R37 T85                A02 A04 A05
1M                    50-154        225/35R19      K41 K44 L02 T84 T88            A06 A08 A09
e9*97/27*0026*..,     50-154        235/35R19      G01 K41 K43 K44 L02 T87 T88    A12 A14 A16
e9*98/14*0026*..                                                                  A18 Au5 Flh
                                                                                  K45 K46 K49
                                                                                  K50 K56 Lim
                                                                                  Se4 S01
VW Beetle, -Cabrio    55-125        215/35R19      K41 K42 K45 K46 R37 T85        A02 A04 A05
9C, 1Y                55-125        225/35R19      K41 K42 K45 K46 K90 L02 T84    A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                    T88                            A12 A14 A16
2001/116*0106*..,                                                                 A18 Au5 Cbo
e1*2001/116*0205*..                                                               Flh K49 K50
                                                                                  S01
VW Golf / Bora        50-150        215/35R19      K41 K44 R37 T85                A02 A04 A05
1J                    50-177        225/35R19      K41 K44 L02 T84 T88            A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14,      50-177        235/35R19      G01 K41 K43 K44 L02 T87 T88    A12 A14 A16
2001/116*0071*..                                   T91                            A18 Au5 Car
                                                                                  Flh K45 K46
                                                                                  K49 K50 K56
                                                                                  Sth S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0205-A01-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM8-8519
Hersteller                     Mays GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

Au5     Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm (ausreichender Abstand Bremsbelag zu Sonderradflansch
nicht gegeben).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0205-A01-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM8-8519
Hersteller                     Mays GmbH

                                                                                     Seite 4 von 6
G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0205-A01-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM8-8519
Hersteller                     Mays GmbH

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Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).


Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderradausführungen werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt:
100/5 und 112/5




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        05-0205-A01-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM8-8519
Hersteller                    Mays GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 2.März 2005




Tufan                                                                00076107.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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