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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0158-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ 38 859 und 9,5Jx19H2 Typ 38 959
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                    R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                                Alte Reichstrasse 1
                                92637 Weiden / Opf.

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                         Achse 2
Modell                          38                              38
Typ                             38 859                          38 959
Radgröße                        8,5Jx19H2                       9,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung               Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
-              F 38 859 32 M/ohne Ring           5/100/57,1          32          700   2100
               Z 38 859 32 M/ZF Ø70,4-Ø57,1
-              F 38 959 25 M/ohne Ring           5/100/57,1          25          700   2100
               Z 38 959 25 M/ZF Ø70,4-Ø57,1

Kennzeichnungen                 Achse 1                         Achse 2
Herstellerzeichen               R.O.D.                          R.O.D.
Radtyp und Ausführung           38 859 (s.o.)                   38 959 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2                       9,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                       ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120               28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55001507 und Nr.55001607 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Seat
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Nummer                          07-0158-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ 38 859 und 9,5Jx19H2 Typ 38 959
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                   Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3            66-132            225/35R19       K41 L02 R70 T84 T88           A02 A04 A05
8L                 66-132            235/35R19       G01 K41 L02                   A06 A08 A09
e1*95/54*0042*..,                                                                  A12 A14 A19
e1*98/14*0042*..                                                                   K44 K45 K46
                                                                                   K49 K50 K56
                                                                                   S01
Audi A3 S3            154-180        225/35R19       L02 R70 T88                   A02 A04 A05
8L                    154-180        235/35R19       G01 L02                       A06 A08 A09
e1*98/14*0042*..                                                                   A12 A14 A19
                                                                                   K44 K45 K46
                                                                                   K50 K56 S01
Audi TT               110-180        225/35R19       L02 R70 T84 T88               A02 A04 A05
8N                    110-180        235/35R19       G01 L02                       A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                                                    A12 A14 A19
2001/116*                                                                          Cbo Cpe F20
0089, 0247*..                                                                      K44 K46 K49
                                                                                   K50 K56 K90
                                                                                   S01
Audi TT 3,2           184            225/35R19       L02 R70 T88                   A02 A04 A05
8N                    184            235/35R19       L02 T87 T88                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0089*..                                                                A12 A14 A19
                                                                                   Cbo Cpe K44
                                                                                   K46 K49 K50
                                                                                   K56 K90 R21
                                                                                   S01
Seat Toledo / Leon    50-154         225/35R19       L02 R70 T84 T88               A02 A04 A05
1M                    50-154         235/35R19       G01 L02                       A06 A08 A09
e9*97/27*0026*..,                                                                  A12 A14 A19
e9*98/14*0026*..                                                                   Flh K41 K44
                                                                                   K45 K46 K49
                                                                                   K50 K56 Lim
                                                                                   Se4 S01
VW Beetle, -Cabrio    55-125         225/35R19       L02 R70 T84 T88               A02 A04 A05
9C, 1Y                                                                             A06 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                                                    A12 A14 A19
2001/116*0106*..,                                                                  Cbo Flh K42
e1*2001/116*0205*..                                                                K45 K46 K49
                                                                                   K50 K90 S01
VW Golf (IV), Bora    50-150         225/35R19       L02 R70 T84 T88               A02 A04 A05
1J                    50-150         235/35R19       G01 L02 T87 T88 T91           A06 A08 A09
e1*96/79, 98/14,                                                                   A12 A14 A19
2001/116*0071*..                                                                   Car Flh K41
                                                                                   K44 K45 K46
                                                                                   K49 K50 K56
                                                                                   Sth S01

Austauschblatt vom 16. Mai 2013 zum Gutachten vom 6.Februar 2007




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0158-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ 38 859 und 9,5Jx19H2 Typ 38 959
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F20     Auf ausreichenden Abstand Rad-Federteller an Achse 2 (auch ausgefedert) bei allrad-
angetriebenen Fahrzeugen ist zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         07-0158-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ 38 859 und 9,5Jx19H2 Typ 38 959
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          07-0158-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ 38 859 und 9,5Jx19H2 Typ 38 959
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 5 von 5

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 6.Februar 2007




Coen                                                                                    00103566.DOC




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