TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-3034-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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Auftraggeber Keskin Tuning
Landzungenstraße 5-7
68159 Mannheim
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Achse 1 Achse 2
Modell KT4 KT4
Typ KT4 8519 KT4 9519
Radgröße 8,5Jx19H2 9,5Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
V2 KT4 8519 V2/N26 Ø72,6xØ57,1 5/112/57,1 30 690 2100
V3 KT4 9519 V3/N26 Ø72,6xØ57,1 5/112/57,1 35 690 2100
Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2
Herstellerzeichen KESKIN KESKIN
Radtyp und Ausführung KT4 8519 (s.o.) KT4 9519 (s.o.)
Radgröße 8,5Jx19H2 9,5Jx19H2
Einpresstiefe ET (s.o.) ET (s.o.)
Giessereikennzeichen TA 0460 TAM 046E
Herkunftsmerkmal - -
Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 -
Prüfungen
Die Gutachten Nr.020775 und Nr.021910 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Audi
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-3034-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi 100, 200, A6 60-213 225/35R19 R37 R70 T88 A02 A04 A05
C4 60-213 235/35R19 G01 T88 T91 A06 A08 A09
F619, /1 A12 A14 A19
B37 B47 K03
K41 K44 K45
K46 K49 K50
K56 M01 S01
Audi A4 74-162 235/35R19 T87 T88 T91 A02 A04 A05
8E A06 A08 A09
e1*98/14*0151*.. A12 A14 A19
Car K03 K44
K46 K49 K50
Lim M01 S01
Audi A4 55-169 225/35R19 R70 T84 T88 A02 A04 A05
B5 55-169 235/35R19 G01 T87 T88 T91 A06 A08 A09
e1*93/81*0013*.. , A12 A14 A19
e1*98/14*0013*.. Au7 K03 K41
K44 K45 K46
K49 K50 K56
M01 S01
Audi A4 Cabriolet 110-162 235/35R19 T87 T88 T91 A02 A04 A05
8H A06 A08 A09
e1*98/14*0177*.. A12 A14 A19
Cbo K03 K44
K46 K49 K50
M01 S01
Audi A6 81-162 265/30R19 A58 K44 K46 K50 K90 R03 T89 A02 A04 A05
T91
4B 81-162 235/35R19 K04 K06 K08 T87 T88 T91 A06 A08 A09
e1*96/27*0051*.. 81-162 245/35R19 G01 K04 K46 K50 L01 T89 T93 A12 A14 A19
e1*98/14*0051*.. B55 Car K01
K49 Lim M01
R70 V19 X27
S01
Audi A8, S8 110-250 245/40R19 K06 K07 K08 T94 A02 A04 A05
D2 110-250 255/40R19 K04 K08 K46 K49 A06 A08 A09
G850, 110-250 275/35R19 K04 K46 K50 R03 A12 A14 A19
e1*93/81*0005*..; Au8 K01 M01
e1*98/14*0005*.. NBF R70
V19 S01
Skoda Superb 74-142 235/35R19 G01 T87 T88 T91 A02 A04 A05
3U A06 A08 A09
e11*98/14*0187*.. A12 A14 A19
A58 K01 K04
K06 K08 K11
K45 K49 L01
Lim M01 S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-3034-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat 66-142 235/35R19 G01 K41 K49 L01 T87 T88 T91 A02 A04 A05
3B 66-142 255/30R19 A58 R03 T87 T91 A06 A08 A09
e1*95/54*0043*.., A12 A14 A19
e1*98/14*0043*.. Car K44 K46
K50 K56 Lim
M01 R70 V19
S01
VW Passat 74-142 235/35R19 G01 K08 R70 T87 T88 T91 A02 A04 A05
3BG 74-142 255/30R19 A58 K50 R03 R70 A06 A08 A09
e1*98/14*0157*.. A12 A14 A19
Car K41 K44
K45 K46 K49
Lim M01 V19
S01
VW Passat W8 202 235/35R19 G01 R70 T87 T88 T91 A02 A04 A05
3BS A06 A08 A09
e1*98/14*0173*.. A12 A14 A19
Car K08 K41
K44 K45 K46
K49 Lim M01
S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-3034-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Au7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 195 kW (Audi S4).
Au8 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Lucas 43 in Verbindung mit
Bremsscheibendurchmesser 312 mm .
B37 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit innenumfaßten Scheibenbremsen.
B47 Auf ausreichenden Abstand zwischen Handbremsseil und Rad-Reifen-Kombination an Achse
2 ist zu achten. Gegebenenfalls ist die Seilführung zu korrigieren.
B55 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen bis max. 162 kW.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.
K01 An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K03 An Achse 1 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K04 An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K06 An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K07 Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-3034-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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K08 Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K11 Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
L01 Ggf. ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-3034-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R19 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2 225/40R19 255/35R19
Nr. 3 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 4 245/30R19 305/25R19
Nr. 5 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 6 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 7 245/45R19 275/40R19
Nr. 8 255/35R19 285/30R19, 295/30R19
Nr. 9 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 10 255/50R19 285/45R19
Nr. 11 265/30R19 315/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
X27 Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienrädern 7,5 x 17
ET25 (A6 Allroad).
Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-3034-A00-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderräder
8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller Keskin Tuning
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2002.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 18. Dezember 2002
Tufan 00046204.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim