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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          02-3034-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                      Keskin Tuning

                                                                                         Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Keskin Tuning
                                Landzungenstraße 5-7
                                68159 Mannheim

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                          Achse 2
Modell                          KT4                              KT4
Typ                             KT4 8519                         KT4 9519
Radgröße                        8,5Jx19H2                        9,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung                Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
V2             KT4 8519 V2/N26 Ø72,6xØ57,1          5/112/57,1         30          690   2100
V3             KT4 9519 V3/N26 Ø72,6xØ57,1          5/112/57,1         35          690   2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                          Achse 2
Herstellerzeichen               KESKIN                           KESKIN
Radtyp und Ausführung           KT4 8519 (s.o.)                  KT4 9519 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2                        9,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                        ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            TA 0460                          TAM 046E
Herkunftsmerkmal                -                                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                    -

Prüfungen

Die Gutachten Nr.020775 und Nr.021910 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         02-3034-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi 100, 200, A6  60-213           225/35R19      R37 R70 T88                     A02 A04 A05
C4                 60-213           235/35R19      G01 T88 T91                     A06 A08 A09
F619, /1                                                                           A12 A14 A19
                                                                                   B37 B47 K03
                                                                                   K41 K44 K45
                                                                                   K46 K49 K50
                                                                                   K56 M01 S01
Audi A4              74-162         235/35R19      T87 T88 T91                     A02 A04 A05
8E                                                                                 A06 A08 A09
e1*98/14*0151*..                                                                   A12 A14 A19
                                                                                   Car K03 K44
                                                                                   K46 K49 K50
                                                                                   Lim M01 S01
Audi A4              55-169         225/35R19      R70 T84 T88                     A02 A04 A05
B5                   55-169         235/35R19      G01 T87 T88 T91                 A06 A08 A09
e1*93/81*0013*.. ,                                                                 A12 A14 A19
e1*98/14*0013*..                                                                   Au7 K03 K41
                                                                                   K44 K45 K46
                                                                                   K49 K50 K56
                                                                                   M01 S01
Audi A4 Cabriolet    110-162        235/35R19      T87 T88 T91                     A02 A04 A05
8H                                                                                 A06 A08 A09
e1*98/14*0177*..                                                                   A12 A14 A19
                                                                                   Cbo K03 K44
                                                                                   K46 K49 K50
                                                                                   M01 S01
Audi A6              81-162         265/30R19      A58 K44 K46 K50 K90 R03 T89     A02 A04 A05
                                                   T91
4B                   81-162         235/35R19      K04 K06 K08 T87 T88 T91         A06 A08 A09
e1*96/27*0051*..     81-162         245/35R19      G01 K04 K46 K50 L01 T89 T93     A12 A14 A19
e1*98/14*0051*..                                                                   B55 Car K01
                                                                                   K49 Lim M01
                                                                                   R70 V19 X27
                                                                                   S01
Audi A8, S8          110-250        245/40R19      K06 K07 K08 T94                 A02 A04 A05
D2                   110-250        255/40R19      K04 K08 K46 K49                 A06 A08 A09
G850,                110-250        275/35R19      K04 K46 K50 R03                 A12 A14 A19
e1*93/81*0005*..;                                                                  Au8 K01 M01
e1*98/14*0005*..                                                                   NBF R70
                                                                                   V19 S01
Skoda Superb         74-142         235/35R19      G01 T87 T88 T91                 A02 A04 A05
3U                                                                                 A06 A08 A09
e11*98/14*0187*..                                                                  A12 A14 A19
                                                                                   A58 K01 K04
                                                                                   K06 K08 K11
                                                                                   K45 K49 L01
                                                                                   Lim M01 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         02-3034-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                         Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Passat          66-142            235/35R19         G01 K41 K49 L01 T87 T88 T91       A02 A04 A05
3B                 66-142            255/30R19         A58 R03 T87 T91                   A06 A08 A09
e1*95/54*0043*..,                                                                        A12 A14 A19
e1*98/14*0043*..                                                                         Car K44 K46
                                                                                         K50 K56 Lim
                                                                                         M01 R70 V19
                                                                                         S01
VW Passat             74-142         235/35R19         G01 K08 R70 T87 T88 T91           A02 A04 A05
3BG                   74-142         255/30R19         A58 K50 R03 R70                   A06 A08 A09
e1*98/14*0157*..                                                                         A12 A14 A19
                                                                                         Car K41 K44
                                                                                         K45 K46 K49
                                                                                         Lim M01 V19
                                                                                         S01
VW Passat W8          202            235/35R19         G01 R70 T87 T88 T91               A02 A04 A05
3BS                                                                                      A06 A08 A09
e1*98/14*0173*..                                                                         A12 A14 A19
                                                                                         Car K08 K41
                                                                                         K44 K45 K46
                                                                                         K49 Lim M01
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.




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Nummer                         02-3034-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                       Seite 4 von 7

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Au7    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 195 kW (Audi S4).

Au8   Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Lucas 43 in Verbindung mit
Bremsscheibendurchmesser 312 mm .

B37     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit innenumfaßten Scheibenbremsen.

B47      Auf ausreichenden Abstand zwischen Handbremsseil und Rad-Reifen-Kombination an Achse
2 ist zu achten. Gegebenenfalls ist die Seilführung zu korrigieren.

B55     Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen bis max. 162 kW.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

K01    An Achse 1 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K03    An Achse 1 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K04    An Achse 2 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K06    An Achse 2 ist ggf. durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw.
deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K07     Ggf. ist an Achse 1 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.




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Nummer                         02-3034-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 5 von 7

K08     Ggf. ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder durch
sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K11     Ggf. ist durch Nacharbeiten der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L01     Ggf. ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

NBF     Das Sonderrad ist nicht zulässig für beschußgeschützte Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           02-3034-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                       Keskin Tuning

                                                                                            Seite 6 von 7

T84      Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T87      Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88      Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89      Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T91      Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T93      Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T94      Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse             Hinterachse

Nr. 1    225/35R19               265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19               255/35R19
Nr. 3    235/35R19               255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 4    245/30R19               305/25R19
Nr. 5    245/35R19               265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 6    245/40R19               275/35R19, 285/35R19
Nr. 7    245/45R19               275/40R19
Nr. 8    255/35R19               285/30R19, 295/30R19
Nr. 9    255/40R19               285/35R19, 295/35R19
Nr. 10   255/50R19               285/45R19
Nr. 11   265/30R19               315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X27    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Serienrädern 7,5 x 17
ET25 (A6 Allroad).

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         02-3034-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ KT4 8519 und 9,5Jx19H2 Typ KT4 9519
Hersteller                     Keskin Tuning

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2002.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 18. Dezember 2002




Tufan                                                                        00046204.DOC




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