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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             15-0367-A01-V01
TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH652
Fertiger/Zulieferer                BBS GmbH

                                                                                              Seite 1 von 9

Hersteller                         BBS GmbH
                                   Welschdorf 220
                                   77761 Schiltach
                                   01 102 100140


Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad

Typ                                CH652
Radgröße                           9 J x 20 H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
-             CH652 9 J x20 H2 /                     5/112/57,1           30          790    2249
              09.23.445 Ø57


Kennzeichnungen

Herstellerzeichen                  BBS MOTORSPORT
Radtyp und Ausführung              CH652 (s.o.)
Radgröße                           9 J x 20 H2
Einpresstiefe                      ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                   Made in Germany
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                   Bund          Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M14x1,5          Kegel 60°     120                        30                  09.31.138
S03   Schraube M14x1,5          Kegel 60°     140                        30                  09.31.138


Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV SÜD Auto Service GmbH unter der
Gutachten Nr. 15-00098-CP-BWG-00 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                         Audi
                                   Skoda
                                   Volkswagen


Spurverbreiterung                  innerhalb 2%



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0367-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH652
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                   Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant        89-213        255/30R20   K1c K2b K41 K43 K44 K46 K56 R70    A06 A12 A19
4F, 4F1                                          T92                                A99 Car Lim
e1*2001/116*0254*..,   89-257        265/30R20   G76 K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56    NBF X27 S02
e1*2001/116*0276*..;                             T94
e13*2007/46*1080*..
Audi A6 Allroad        120-257       245/35R20   K1c K2b K43 T95                    A06 A12 A19
4F, 4F1                120-257       255/35R20   K1c K2b K43 T93 T97                A99 K41 K42
e1*2001/116*0254*..;   120-257       265/30R20   K1c K2c K43 T94                    K44 K46 X28
e13*2007/46*1080*..                                                                 S02
Audi A8                154-257       245/35R20   K1c K2b R37 T91 T95                A06 A12 A19
4E                     154-257       245/40R20   G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99        A99 BnK Lim
e1*2001/116*0198*..,   154-257       245/40R20   K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72        NBF V20 S02
e1*2001/116*0246*..    154-331       255/35R20   K1c K2b T93 T97
                       154-331       265/35R20   K1c K2b K41 T95 T99
                       154-331       275/35R20   K1c K2b K41 K44 K46
Audi A8                110-309       245/40R20   G01 K1a K2b K46 K56 T95            A06 A12 A19
D2                     110-309       255/35R20   K1c K2b K44 K46 K56 T93 T97        A99 K41 K45
G850,                  110-309       275/35R20   K2c K44 K46 K56 R03                NBF R21 V20
e1*93/81*0005*..;                                                                   S02
e1*98/14*0005*..
Audi Q3                100-155       225/35R20   T90                                A06 A12 A19
8U, 8U1                100-155       235/35R20   K1a K2b T92                        A57 A99 S03
e1*2007/46*0591*..;    100-155       245/30R20   K1a K2b K6v T90
e13*2007/46*1163*..    100-155       245/35R20   K1a K2b K6v
                       100-155       255/30R20   K1c K2b K6w T92
                       100-155       255/35R20   K1c K2b K6w
                       100-155       265/30R20   K1c K2c K6w
                       100-155       265/35R20   K1c K2c K6w
Audi Q3                100-155       225/35R20   T90                                A06 A12 A19
8U, 8U1                100-155       235/35R20   T92                                A57 A99 KMV
e1*2007/46*0591*..;    100-155       245/30R20   K6v T90                            S03
e13*2007/46*1163*..    100-155       245/35R20   K6v
- mit Radhaus-         100-155       255/30R20   K6w T92
  Verbreiterungen      100-155       255/35R20   K6w
                       100-155       265/30R20   K1a K1b K2b K6w
                       100-155       265/35R20   K1a K1b K2b K6w
Audi RS Q3             228           235/35R20   T92                                A06 A12 A19
8U                     228           245/35R20   K6v                                A56 A99 KMV
e1*2007/46*0590*01-    228           255/35R20   K6w                                S03
                       228           265/30R20   K1a K1b K2b K6w
                       228           265/35R20   K1a K1b K2b K6w
Audi RS4               309           255/30R20   T92                                A06 A12 A19
QB6                                                                                 A99 BnK Car
e1*2001/116*0243*..                                                                 Cbo Lim R21
                                                                                    S02
Audi RS6               426           265/35R20                                      A06 A12 A19
4F                     426           275/35R20   K1c K27 K2c K30 K41 K44 K46        A99 Car Lim
e1*2001/116*0276*..                                                                 R21 S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             15-0367-A01-V01
TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH652
Fertiger/Zulieferer                BBS GmbH

                                                                                      Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Octavia Scout (III) 110-135    245/30R20      K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5v K6h    A06 A12 A19
5E                                                  K6x K8i K9v T89                    A56 A99 Car
e11*2007/46*0243*..       110-135    255/30R20      K1c K2b K3c K3s K4i K5b K5x K6h    F24 S02
                                                    K6x K7a K8i K9v T92
VW Passat Alltrack        103-155       225/35R20   K1a K1b K2b K3s K5d K5w K6h K6y    A06 A12 A19
3C, 3c                                              K8m T90                            A56 A99 Car
e1*2001/116*              103-155       245/30R20   K1c K2b K3s K5d K5x K6h K6y K8s    KMV S02
0307*24-36;                                         T90
e1*2007/46*
0502*00-10;
0547*00-03
- mit Radhaus- Verbrei-
terungen
VW Phaeton                165-331       245/40R20   K1c K2b R91 T95 T99                A06 A12 A19
3D, 3d                    165-331       245/40R20   G01 K1c K2b T95 T99                A99 BnK Lim
e1*98/14*0189*..;         165-331       275/35R20   K1c K2b K41 K46 T02 T98            V20 S02
e1*2001/116*0189*..;      177           245/35R20   K1c K2b T95
DE*2007/46*0452*..;       177,246       255/35R20   K1c K2b K41 T97
e1*2007/46*0452*..
VW Tiguan                 81-155        245/35R20   K42                                A06 A12 A19
5N                        81-155        245/35R20   Z19                                A99 KMV S03
e1*2001/116*0450*..,      81-155        255/35R20   K42
e1*2007/46*0487*..        81-155        255/35R20   Z19
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan                 81-155        245/35R20   K1c K2b K42                        A06 A12 A19
5N                        81-155        255/35R20   K1c K2c K42                        A99 S03
e1*2001/116*
0450*11-..;
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011
VW Tiguan                 81-155        245/35R20   K1c K2c K42                        A06 A12 A19
5N                        81-155        255/35R20   K1c K2c K42                        A99 S03
e1*2001/116*
0450*00-10;
e1*2007/46*
0487*00-01



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend er-
setzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0367-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH652
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0367-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH652
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 5 von 9

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G76     Ist die Reifengröße 255/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.


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Nummer                         15-0367-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH652
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                                                                                       Seite 6 von 9

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.


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Nummer                          15-0367-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH652
Fertiger/Zulieferer             BBS GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.


KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          15-0367-A01-V01
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                                                                                         Seite 8 von 9

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   275/35R20      305/30R20
Nr. 18   275/40R20      315/35R20
Nr. 19   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X27     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifen-
größen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         15-0367-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 20 H2 Typ CH652
Fertiger/Zulieferer            BBS GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Auto Service GmbH
im Mai 2014 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 20. Mai 2015 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Zweiteiliges Leichtmetall - Sonderrad (Radstern und Felgenbett mit 28 Spezialschrauben verbunden).


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. Mai 2015




Bohlander                                                                    00229540.DOC




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