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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            10-1039-A02-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520
Fertiger/Zulieferer               Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                  An der Walkmühle 2
                                  46356 Essen
                                  QM-Nr. 49 02 0280806

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TN9
Typ                               TN9-8520
Radgröße                          8,5 J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
MB           TN9-8520 /MB / Ø66,5-Ø57,1            5/112/57,1         45       800     2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 TOMASON Germany
Radtyp und Ausführung             TN9-8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen              TAM
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120               30
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140               30

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 101039-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           10-1039-A02-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant        89-213         255/30R20   R70 T92                            A02 A04 A05
4F, 4F1                                                                              A06 A08 A09
e1*2001/116*0254*..,                                                                 A12 A14 A16
e1*2001/116*0276*..;                                                                 A18 Car Lim
e13*2007/46*1080*..                                                                  M01 NBF X27
                                                                                     S01
Audi A8                154-257        245/35R20   R37 T91 T95                        A02 A04 A05
4E                     154-257        245/40R20   R37 T95 T99 X72                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0198*..,   154-257        245/40R20   G01 R37 T95 T99                    A12 A14 A16
e1*2001/116*0246*..    154-331        255/35R20   T93 T97                            A18 B03 BnK
                                                                                     Lim M01 NBF
                                                                                     RDK S01
Audi A8                110-309        255/35R20   R35 T97                            A02 A04 A05
D2                                                                                   A06 A08 A09
G850,                                                                                A12 A14 A16
e1*93/81*0005*..;                                                                    A18 M01 NBF
e1*98/14*0005*..                                                                     R21 S01
Audi TT                118-155        235/30R20   K46 K56 T88                        A02 A04 A05
8J                     118-184        245/30R20   K46 K56                            A06 A08 A09
e1*2001/116*           118-184        255/30R20   K1a K1b K46 K56                    A12 A14 A16
0369, 0374, 0375*..                                                                  A18 A57 Cbo
                                                                                     Cpe M01 S01
VW EOS                 85-191         235/30R20   K2b K46 K56 T88                    A02 A04 A05
1F                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0349*..                                                                  A12 A14 A16
                                                                                     A18 A58 Cbo
                                                                                     M01 S01
VW Golf (V)            55-184         235/30R20   G01 K1c K2b K44 K46 K56 LK6 T88    A02 A04 A05
1K                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                         A12 A14 A16
0242*00-24                                                                           A18 Flh M01
                                                                                     S01
VW Golf (VI)           59-155         235/30R20   G01 K1c K2c K3a K6h K8i T88        A02 A04 A05
1K                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116                                                                          A12 A14 A16
*0242*25-..                                                                          A18 Flh M01
                                                                                     S01
VW Golf Plus           55-125         235/30R20   G01 K27 K2c K41 K44 K56 T88        A02 A04 A05
1KP                                                                                  A06 A08 A09
e1*2001/116*0304*..                                                                  A12 A14 A16
                                                                                     A18 A58 Flh
                                                                                     K1c M01 S01
VW Golf R (VI)         188, 199       235/30R20   K1c K2c K3a K6h K8i T88            A02 A04 A05
1K                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116                                                                          A12 A14 A16
*0242*33-..                                                                          A18 Flh M01
                                                                                     S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           10-1039-A02-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                    Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Jetta               75-147         235/30R20   G01 K1c K27 K2c K41 K44 K46 T88    A02 A04 A05
1KM                                                                                  A06 A08 A09
e1*2001/116*0328*..                                                                  A12 A14 A16
                                                                                     A18 A58 K56
                                                                                     M01 Sth S01
VW Passat              75-147         235/30R20   K1a K46 K56 T88                    A02 A04 A05
3C                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                         A12 A14 A16
0307*00-23                                                                           A18 Lim M01
                                                                                     S01
VW Passat              77-155         235/30R20   K1a K2b T88                        A02 A04 A05
3C                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                         A12 A14 A16
0307*24-..,                                                                          A18 Car Lim
e1*2007/46*0502*..                                                                   M01 S01
- Limousine/Variant
- ab MJ 2011
VW Passat              77-155         235/30R20   T88                                A02 A04 A05
3C                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                         A12 A14 A16
0307*24-..,                                                                          A18 Car KMV
e1*2007/46*0502*..                                                                   Lim M01 S01
- Limousine/Variant
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- ab MJ 2011
VW Passat Variant      75-147         235/30R20   K1a K2b K46 K56 T88                A02 A04 A05
3C                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                         A12 A14 A16
0307*00-23                                                                           A18 Car M01
                                                                                     S01
VW Phaeton             165-331        245/40R20   R91 T95 T99                        A02 A04 A05
3D, 3d                 165-331        245/40R20   G01 T95 T99                        A06 A08 A09
e1*98/14*0189*..,      177            245/35R20   T95                                A12 A14 A16
e1*2001/116*0189*..    177,246        255/35R20   T97                                A18 Lim M01
DE*2007/46*0452*..                                                                   RDK S01
VW Tiguan              81-147         245/35R20                                      A02 A04 A05
5N                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0450*..,                                                                 A12 A14 A16
e1*2007/46*0487*..                                                                   A18 M01 S02
VW Tiguan              81-147         245/35R20                                      A02 A04 A05
5N                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0450*..,                                                                 A12 A14 A16
e1*2007/46*0487*..                                                                   A18 KMV
- mit Radhaus-                                                                       M01 S02
  Verbreiterungen




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-1039-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 8

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-1039-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         10-1039-A02-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520
Fertiger/Zulieferer            Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          10-1039-A02-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TÜV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab
Dezember 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11. Januar 2011 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad




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Nummer                        10-1039-A02-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520
Fertiger/Zulieferer           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 11. Januar 2011




Tufan                                                               00160055.DOC




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