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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            12-0840-A01-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer               Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ASA Germany - GT2
Typ                               GT29520
Radgröße                          9,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
292          GT29520 292 / Ø72,5 / 57,1            5/112/57,1          35          900    2300

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 ASA Germany
Radtyp und Ausführung             GT29520 (s.o.)
Radgröße                          9,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen              WPT
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    120               28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    140               28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutach-
ten Nr. 120840-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            12-0840-A01-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer               Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant         89-213         255/30R20   K1c K2b K41 K44 K46 K56 T88 T92     A02 A04 A05
4F, 4F1                                                                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0254*..,                                                                   A12 A16 A18
e1*2001/116*0276*..;                                                                   Car Lim NBF
e13*2007/46*1080*..                                                                    X27 S01
Audi A6 Allroad         120-257        245/35R20   K1c K2b K41 K42 K44 K46 T91 T95     A02 A04 A05
4F, 4F1                 120-257        255/35R20   K1c K2b K41 K42 K43 K44 K46 T93     A06 A08 A09
e1*2001/116*0254*..;    120-257        265/30R20   K1c K2c K41 K42 K43 K44 K46 T94     A12 A16 A18
e13*2007/46*1080*..                                                                    X28 S01
Audi A8                 154-257        245/35R20   K1c K2b R37 T91 T95                 A02 A04 A05
4E                      154-257        245/40R20   G01 K1c K2b K41 R37 T95 T99         A06 A08 A09
e1*2001/116*0198*..,    154-257        245/40R20   K1c K2b K41 R37 T95 T99 X72         A12 A16 A18
e1*2001/116*0246*..     154-331        255/35R20   K1c K2b T93 T97                     BnK Lim NBF
                        154-331        265/35R20   K1c K2b T95 T99                     RDK V20 S01
                        154-331        275/35R20   K1c K2b K41 K44 K46
                        154-331        285/30R20   K1c K2c K41 K44 K45 K46 T95 T99
Audi A8                 110-309        245/40R20   G01 K1a K2b K45 K46 K56 T95         A02 A04 A05
D2                      110-309        255/35R20   K1c K2b K44 K45 K46 K56 T93 T97     A06 A08 A09
G850,                   110-309        275/35R20   K2b K44 K46 K56 R03                 A12 A16 A18
e1*93/81*0005*..;                                                                      K41 NBF R21
e1*98/14*0005*..                                                                       V20 S01
Audi RS6                426            265/35R20   T99                                 A02 A04 A05
4F                      426            275/35R20   R35 T02                             A06 A08 A09
e1*2001/116*0276*..                                                                    A12 A16 A18
                                                                                       Car J39 Lim
                                                                                       R21 S01
Audi TT                 118-200        255/30R20   K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56         A02 A04 A05
8J                                                                                     A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                           A12 A16 A18
0369, 0374, 0375*..                                                                    A57 Cbo Cpe
                                                                                       S01
Audi TT RS              250, 265       255/30R20   K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56         A02 A04 A05
8J                                                                                     A06 A08 A09
e1*2001/116*0369*..                                                                    A12 A16 A18
                                                                                       A56 Cbo Cpe
                                                                                       S01
VW Phaeton              165-331        245/40R20   G01 K1c K2b T95 T99                 A02 A04 A05
3D, 3d                  165-331        245/40R20   K1c K2b R91 T95 T99                 A06 A08 A09
e1*98/14*0189*..;       165-331        275/35R20   K2c K46 R03                         A12 A16 A18
e1*2001/116*0189*..;    177            245/35R20   K1c K2b T91 T95                     Lim RDK V20
DE*2007/46*0452*..;     177,246        255/35R20   K1c K2b K41 T93 T97                 S01
e1*2007/46*0452*..
VW Tiguan               81-155         245/35R20                                       A02 A04 A05
5N                      81-155         255/35R20                                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0450*..,                                                                   A12 A16 A18
e1*2007/46*0487*..                                                                     KMV S02
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           12-0840-A01-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer              Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan               81-155        245/35R20    K1c K2a K2b K42                       A02 A04 A05
5N                      81-155        255/35R20    K1c K2c K42                           A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                             A12 A16 A18
0450*00-10;                                                                              KOV S02
e1*2007/46*
0487*00-01
VW Tiguan               81-155        245/35R20    K1c K2b K42                           A02 A04 A05
5N                      81-155        255/35R20    K1c K2c K42                           A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                             A12 A16 A18
0450*11-..;                                                                              S02
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011


Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          12-0840-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zuläs-
sig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

J39   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 390
mm an Achse 1.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         12-0840-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ GT29520
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                                                                                        Seite 5 von 8

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausfüh-
rungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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Nummer                          12-0840-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/35R20     255/30R20
Nr.   2   235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr.   3   235/45R20     255/40R20
Nr.   4   245/30R20     285/25R20, 295/25R20
Nr.   5   245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr.   6   245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr.   7   245/45R20     275/40R20




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Nummer                          12-0840-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ GT29520
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                                                                                          Seite 7 von 8

         Vorderachse    Hinterachse (Forts.)

Nr. 8    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20      285/40R20
Nr. 12   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20      295/40R20
Nr. 15   275/35R20      305/30R20
Nr. 16   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X27     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen Reifen-
größen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi, China TÜV Rheinland Automotive Testing
Co., Ltd. ab Januar 2012 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 22. November 2012 in
Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2012.




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Nummer                       12-0840-A01-V01
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Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer          Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                  Seite 8 von 8

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 22. November 2012




Haasis                                                            00187421.DOC




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