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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            13-8026-A01-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ F820
Fertiger/Zulieferer               RVS Srl

                                                                                          Seite 1 von 8

Hersteller                        RVS Srl
                                  via per Salvatronda 60
                                  I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                  QM.Nr.:39020150706

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AF10
Typ                               F820
Radgröße                          9,0 J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
31B          F820 31B / Ø66,6-Ø57,1                   5/112/57,1         35        965    2254

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 RVS
Radtyp und Ausführung             F820...(s.o.)
Radgröße                          9,0 J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kugel d=25,6    120                    30
S02       Schraube M14x1,5             Kugel d=25,6    140                    32
S03       Schraube M14x1,5             Kugel d=25,6    140                    30

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 138026-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           13-8026-A01-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ F820
Fertiger/Zulieferer              RVS Srl

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant        89-213         255/30R20   K1c K2b K41 K44 K46 K56 R70 T92    A02 A04 A05
4F, 4F1                89-257         265/30R20   G76 K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56    A06 A08 A09
e1*2001/116*0254*..,                              T94                                A12 A14 A19
e1*2001/116*0276*..;                                                                 Car Lim NBF
e13*2007/46*1080*..                                                                  X27 S01
Audi A6 Allroad        120-257        255/35R20   K1c K2b K41 K43 K44 T93 T97        A02 A04 A05
4F, 4F1                120-257        265/30R20   K1c K2b K41 K44                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0254*..;   120-257        275/30R20   K1c K2c K41 K43 K44 T93 T97        A12 A14 A19
e13*2007/46*1080*..                                                                  K42 K46 X28
                                                                                     S01
Audi A6 S6             320            275/30R20   K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56 T97    A02 A04 A05
4F, 4F1                                                                              A06 A08 A09
e1*2001/116*0254*..;                                                                 A12 A14 A19
e13*2007/46*1080*..                                                                  Car Lim RDK
                                                                                     X27 S01
Audi A8                154-257        245/40R20   G01 K1a K2b K41 R37 T95 T99        A02 A04 A05
4E                     154-257        245/40R20   K1a K2b K41 R37 T95 T99 X72        A06 A08 A09
e1*2001/116*0198*..,   154-331        255/35R20   K1c K2b T93 T97                    A12 A14 A19
e1*2001/116*0246*..    154-331        265/35R20   K1c K2b T95 T99                    BnK Lim NBF
                       154-331        275/35R20   K1c K2b K41                        RDK V20 S01
Audi A8                110-309        245/40R20   G01 K1a K2b K46 K56 T95            A02 A04 A05
D2                     110-309        255/35R20   K1c K2b K44 K46 K56 T93 T97        A06 A08 A09
G850,                  110-309        275/35R20   K2c K44 K46 K56 R03                A12 A14 A19
e1*93/81*0005*..;                                                                    K41 K45 NBF
e1*98/14*0005*..                                                                     R21 V20 S01
Audi Q3                100-155        255/30R20   K1a K2b K6v T92                    A02 A04 A05
8U, 8U1                100-155        255/35R20   K1a K2b K6v                        A06 A08 A09
e1*2007/46*0591*..;                                                                  A12 A14 A19
e13*2007/46*1163*..                                                                  A57 S02
Audi Q3                100-155        255/30R20   K6v T92                            A02 A04 A05
8U, 8U1                100-155        255/35R20   K6v                                A06 A08 A09
e1*2007/46*0591*..;                                                                  A12 A14 A19
e13*2007/46*1163*..                                                                  A57 KMV S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Audi TT                118-200        255/30R20   K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56        A02 A04 A05
8J                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                         A12 A14 A19
0369, 0374, 0375*..                                                                  A57 Cbo Cpe
                                                                                     S01
Audi TT RS             250, 265       255/30R20   K1c K2c K41 K43 K44 K46 K56        A02 A04 A05
8J                                                                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0369*..                                                                  A12 A14 A19
                                                                                     A56 Cbo Cpe
                                                                                     S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            13-8026-A01-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ F820
Fertiger/Zulieferer               RVS Srl

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Phaeton              165-331        245/40R20   K1c K2b R91 T95 T99                   A02 A04 A05
3D, 3d                  165-331        245/40R20   G01 K1c K2b T95 T99                   A06 A08 A09
e1*98/14*0189*..;       165-331        275/35R20   K1c K2b K41 K46 T02 T98               A12 A14 A19
e1*2001/116*0189*..;    177,246        255/35R20   K1c K2b T97                           Lim RDK V20
DE*2007/46*0452*..;                                                                      S01
e1*2007/46*0452*..
VW Phaeton V10          230            275/35R20   K1c K2b K41 K46 T02                   A02 A04 A05
3D                                                                                       A06 A08 A09
e1*98/14*0189*..,                                                                        A12 A14 A19
e1*2001/116*0189*..                                                                      Lim RDK S01
- V10-Diesel
VW Tiguan               81-155         255/35R20   K1c K2c K42                           A02 A04 A05
5N                      81-155         265/35R20   K1c K2c K42                           A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                             A12 A14 A19
0450*00-10;                                                                              S03
e1*2007/46*
0487*00-01
VW Tiguan               81-155         255/35R20   K42                                   A02 A04 A05
5N                      81-155         255/35R20   Z19                                   A06 A08 A09
e1*2001/116*0450*..,    81-155         265/35R20   K42                                   A12 A14 A19
e1*2007/46*0487*..                                                                       KMV S03
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan               81-155         255/35R20   K1c K2b K42                           A02 A04 A05
5N                      81-155         265/35R20   K1c K2b K42                           A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                             A12 A14 A19
0450*11-..;                                                                              S03
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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Nummer                         13-8026-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ F820
Fertiger/Zulieferer            RVS Srl

                                                                                       Seite 4 von 8

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G76     Ist die Reifengröße 255/35R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-8026-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ F820
Fertiger/Zulieferer            RVS Srl

                                                                                       Seite 5 von 8

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.




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Nummer                          13-8026-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ F820
Fertiger/Zulieferer             RVS Srl

                                                                                         Seite 6 von 8

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-8026-A01-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ F820
Fertiger/Zulieferer             RVS Srl

                                                                                          Seite 7 von 8

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20      255/40R20
Nr. 4    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20      275/40R20
Nr. 8    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20      285/40R20
Nr. 12   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20      295/40R20
Nr. 15   275/35R20      305/30R20
Nr. 16   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Pogliano Milanese beim TÜV Rheinland Group ab
April 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 21. Juni 2013 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-8026-A01-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0 J x 20 H2 Typ F820
Fertiger/Zulieferer            RVS Srl

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 21. Juni 2013




Schmidt                                                                      00197032.DOC




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