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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0310-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx20H2 Typ GT28520 und
                                9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                Hans Geiger Straße 15
                                D-67661 Kaiserslautern
                                QM-Nr. 49 02 0160905


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                Achse 1                         Achse 2
Modell                          ASA Germany - GT2               ASA Germany - GT2
Typ                             GT28520                         GT29520
Radgröße                        8,5Jx20H2                       9,5Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung               Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/                 Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              Zentrierring                       Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
1             GT28520 235 / Ø72,5 / 57,1         5/112/57,1          35          900    2300
2             GT29520 292 / Ø72,5 / 57,1         5/112/57,1          35          900    2300

Kennzeichnungen                 Achse 1                         Achse 2
Herstellerzeichen               ASA Germany                     ASA Germany
Radtyp und Ausführung           GT28520 (s.o.)                  GT29520 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx20H2                       9,5Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                       ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            WPT                             WPT
Herstelldatum                   Monat und Jahr                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M14x1,5             Kegel 60°     120               28
S03     Schraube M14x1,5             Kegel 60°     140               28


Prüfungen

Die Gutachten Nr.12-0166-A00-V02 und 12-0840-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            14-0310-A00-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderräder
                                  8,5Jx20H2 Typ GT28520 und
                                  9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer               Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 -/Avant         89-213        255/30R20      K2b K44 K46 K56 R03 R70 T92   0A1 A02 A04
4F, 4F1                 89-213        255/30R20      K1c R02 R70 T92               A05 A06 A08
e1*2001/116*0254*..                                                                A09 A12 A16
,                                                                                  A18 Car Lim
e1*2001/116*0276*..                                                                NBF X27 S02
;
e13*2007/46*1080*..
Audi A6 Allroad         120-257       245/35R20      R02 T91 T95                   0A1 A02 A04
4F, 4F1                 120-257       245/35R20      K2b K42 K44 K46 R03 T91 T95   A05 A06 A08
e1*2001/116*0254*..     120-257       255/35R20      K1a K1b K41 R02 T93 T97       A09 A12 A16
;                       120-257       255/35R20      K2b K42 K44 K46 R03 T93 T97   A18 X28 S02
e13*2007/46*1080*..
Audi A8                 154-257       245/35R20      K1c R02 R37 T91 T95           0A1 A02 A04
4E                      154-257       245/35R20      K2b R03 R37 T91 T95           A05 A06 A08
e1*2001/116*0198*..     154-331       255/35R20      K1c R02 T93 T97               A09 A12 A16
,                       154-331       255/35R20      K2b R03 T93 T97               A18 B03 BnK
e1*2001/116*0246*..     154-331       285/30R20      K2b K44 K46 R03               Lim NBF V20
                                                                                   S02
Audi TT                 118-184       255/30R20      K1c K41 R02                   0A1 A02 A04
8J                      118-184       255/30R20      K2c K44 K46 K56 R03           A05 A06 A08
e1*2001/116*                                                                       A09 A12 A16
0369, 0374, 0375*..                                                                A18 A57 Cbo
                                                                                   Cpe V00 S02
VW Phaeton              165-331       245/40R20      K1a K1b R02 R91 T95 T99       0A1 A02 A04
3D, 3d                  165-331       245/40R20      G01 R03 T95 T99               A05 A06 A08
e1*98/14*0189*..;       177           245/35R20      R03 T91 T95                   A09 A12 A16
e1*2001/116*0189*..     177           245/35R20      K1a K1b R02 T91 T95           A18 BnK Lim
;                       177,246       255/35R20      K2b R03 T93 T97               V20 S02
DE*2007/46*0452*..;     177,246       255/35R20      K1c R02 T93 T97
e1*2007/46*0452*..      177,246       285/30R20      K2c R03 T95

VW Tiguan               81-155        245/35R20      R02                           0A1 A02 A04
5N                      81-155        245/35R20      R03                           A05 A06 A08
e1*2001/116*0450*..     81-155        255/35R20      R02                           A09 A12 A16
,                       81-155        255/35R20      R03                           A18 KMV S03
e1*2007/46*0487*..
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Tiguan               81-155        245/35R20      K1a K1b R02                   0A1 A02 A04
5N                      81-155        245/35R20      K2b K42 R03                   A05 A06 A08
e1*2001/116*            81-155        255/35R20      K1c R02                       A09 A12 A16
0450*11-..;             81-155        255/35R20      K2b K42 R03                   A18 V00 S03
e1*2007/46*0487*02
-..
- ab Facelift 2011




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0310-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx20H2 Typ GT28520 und
                               9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Tiguan             81-155        245/35R20        K1a K1b R02                      0A1 A02 A04
5N                    81-155        245/35R20        K2a K2b K42 R03                  A05 A06 A08
e1*2001/116*          81-155        255/35R20        K1c R02                          A09 A12 A16
0450*00-10;           81-155        255/35R20        K2c K42 R03                      A18 V00 S03
e1*2007/46*
0487*00-01



Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0310-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx20H2 Typ GT28520 und
                                9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0310-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx20H2 Typ GT28520 und
                                9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0310-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx20H2 Typ GT28520 und
                                9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse           Hinterachse

Nr.   1   225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr.   2   235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr.   3   235/35R20             265/30R20
Nr.   4   235/45R20             255/40R20
Nr.   5   245/30R20             285/25R20, 295/25R20
Nr.   6   245/35R20             275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr.   7   245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr.   8   245/45R20             275/40R20
Nr.   9   255/30R20             295/25R20, 305/25R20




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0310-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx20H2 Typ GT28520 und
                                9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

V20      -Forts.-

Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20              285/40R20
Nr. 13   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20              295/40R20
Nr. 17   275/35R20              305/30R20
Nr. 18   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


X27    Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4B, 4F, 4F1) mit serienmäßigen
Reifengrößen 215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X28    Nur zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 Allroad, Typ 4B, 4F) mit serienmäßigen Reifengrößen
215/65R16, 215/55R17, 225/55R17 oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Wuxi, China beim TÜV Rheinland
Automotive Testing Co., Ltd. ab November 2011 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps
Achse 2 wurden in Wuxi, China beim TÜV Rheinland Automotive Testing Co., Ltd. ab Januar 2012
durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 17. April 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        14-0310-A00-V01
TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5Jx20H2 Typ GT28520 und
                              9,5Jx20H2 Typ GT29520
Fertiger/Zulieferer           Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2011.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. April 2014




Haasis                                                                      00210026.DOC




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