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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-049015-A05-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ TL 70740
Fertiger/Zulieferer             Borbet GmbH

                                                                                      Seite 1 von 6

Hersteller                      Borbet GmbH
                                Hauptstraße 5
                                59969 Hallenberg 3
                                QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          TL
Typ                             TL 70740
Radgröße                        7J x 17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
LK112 B TL 70740 LK112 B / ohne Ring              5/112/66,6         47        650    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           TL 70740 (s.o.)
Radgröße                        7J x 17H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            CMA
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 60° Kegel         140                   27

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55-0490-15 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-049015-A05-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ TL 70740
Fertiger/Zulieferer            Borbet GmbH

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er Active        70-141        205/50R17    A31 K2b                             A06 A14 A21
Tourer                70-141        205/55R17    A31 K2b                             A57 Flh V00
UKL-L                 70-141        215/50R17    A12 K2b                             V17 S02
e1*2007/46*           70-141        215/55R17    A12 K2b
0371*13-..            70-141        225/50R17    A12 K2b
                      70-141        235/50R17    A12 K1c K2c K8d
                      70-170        195/55R17    A11 M+S
                      70-170        205/50R17    A31 K2b M+S
                      70-170        205/55R17    A31 K2b M+S
                      70-170        215/50R17    A12 K2b M+S
                      70-170        215/55R17    A12 K2b M+S
                      70-170        225/50R17    A12 K2b M+S
BMW 2er Gran Tourer   70-110        205/50R17    A31 K2b T89 T93 130                 A06 A14 A21
UKL-L                 70-110        205/55R17    A31 K2b 130                         A57 V00 V17
e1*2007/46*           70-110        215/50R17    A12 K2b 130                         Ver S02
0371*18-..            70-110        215/55R17    A12 K2b 130
                      70-110        225/50R17    A12 K2b 130
                      70-110        235/50R17    A12 K1c K2c K8d 130
                      70-141        195/55R17    A11 M+S T88 T92 130
                      70-141        205/50R17    A31 K2b M+S T89 T93 130
                      70-141        205/55R17    A31 K2b M+S 130
                      70-141        215/50R17    A12 K2b M+S 130
                      70-141        215/55R17    A12 K2b M+S 130
                      70-141        225/50R17    M+S 130
BMW X1                85-170        205/60R17    A33 M+S                             A06 A14 A21
UKL-L                 85-170        215/55R17    A12 M+S                             A57 S02
e1*2007/46*           85-170        215/60R17    A12 M+S
0371*19-..            85-170        225/55R17    A12 K2b M+S
                      85-170        235/50R17    A12 K2b M+S
                      85-170        235/55R17    A12 K2b M+S
Mini One/Cooper ,/D,  55-100        195/45R17    K2b T81 T85                         A06 A12 A14
/S                    55-100        205/40R17    K2b T80 T84                         A21 A58 Flh
UKL-L                 55-155        205/45R17    K2b                                 S02
e1*2007/46*0371*10-.. 55-155        215/40R17    K2b
- 3/5-Türer           55-155        215/45R17    K2b


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          55-049015-A05-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ TL 70740
Fertiger/Zulieferer             Borbet GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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Nummer                          55-049015-A05-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ TL 70740
Fertiger/Zulieferer             Borbet GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6
A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Nummer                          55-049015-A05-VTGA01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ TL 70740
Fertiger/Zulieferer             Borbet GmbH

                                                                                        Seite 5 von 6
T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17      255/45R17
Nr. 16   235/55R17      255/50R17
Nr. 17   235/60R17      255/55R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im Juni 2015 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 2. Dezember 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         55-049015-A05-VTGA01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7J x 17H2 Typ TL 70740
Fertiger/Zulieferer            Borbet GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 2. Dezember 2015




Coen                                                                                 00239655.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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