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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            16-TARR-0354
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0288-13-WIRD-TG/N2

Hersteller:                             S.C. DIZING S.R.L.

                                        617106 Brusturi - Judetul Neamt
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    ZP06 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: ZP06 8x18
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis        och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                   Rad                         Zentrierring         -zahl                (mm)    (kg)   (mm)     Datum
120572638          ET38                        ohne                     120/5       72,6    38    600    2114 05/13
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : S.C. DIZING S.R.L.
                                :
                                : 617106 Brusturi - Judetul Neamt
Handelsmarke                    : S.C. DIZING S.R.L.
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 9,8 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 120572638:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : S.C.DIZING
Handelsmarke                        : --                                     : S.C. DIZING S.R.L.
Radtyp                              : --                                     : ZP06 8x18
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET38
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 05.13
Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MADE IN TAIWAN
Gießereikennzeichnung               : --                                     :
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                    : --
Weitere Kennzeichnung               : VIA                                    : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0288-13-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
23.09.2013.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: ZP06 8x18
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Technischer Bericht      366-0288-13-WIRD-TB              23.09.2013     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA CERT GMBH Reg. - Nr 20
102 112005843 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise
  1 BMW, BMW AG                                    120572638                       38      30.03.2016      liegt bei




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: ZP06 8x18
Antragsteller: S.C. DIZING S.R.L.                                     Stand: 30.03.2016
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V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 30.03.2016
DUR




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Radzeichnung                          HS265 18x8                             20.09.2013




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                 Stand: 30.03.2016
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                     Stand: 30.03.2016
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Fahrzeughersteller                        : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
120572638           ET38                      ohne                        72,6                   600     2114     05/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : M346; M85
Zubehör                                   : Nabenkappe CAP 087
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör                                   : Nabenkappe CAP 087
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 187; 390X; M85; Z85; 346R; 346K; 3/CG; 3C; 346X; 3 C;
                                            3K-N1; 3K; 182; R/C; 346C; 3 B; 392C; 1C; M3B; 560X; 390L; 346L;
                                            187; 3/C; 3L
Zubehör                                   : Nabenkappe CAP 087
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör                                   : Nabenkappe CAP 087
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör                                   : Nabenkappe CAP 087
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                   : Nabenkappe CAP 087
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3C; 1C; UKL/X; UKL-N1; UKL-C/X
Zubehör                                   : Nabenkappe CAP 087
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3C
Zubehör                                   : Nabenkappe CAP 087
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : X83
Zubehör                                   : Nabenkappe CAP 087


          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          110 Nm für Typ : M3B; M346; R/C; 3 B; 3 C; 3/C; 3/CG
                                          120 Nm für Typ : M85; Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
                                          390X; 392C; 560X
                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                          140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                          3L
Verkaufsbezeichnung:    BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
M3B          G191             210 - 217 225/40R18 88W 362; 57E; 68B                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                        235/40R18 91W 21B; 22B; 24J; 362                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 740
M346           e1*2001/116*0150*.., 252       225/45R18     51G; 574                      10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0150*..               235/40R18 91Y 24J; 689                      51A; 57E; 71C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74C;
                                                                                          740; 76A
M346           e1*2001/116*0150*.., 252       225/40R18 92      52J                       10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0150*..                                                           51A; 57E; 71C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74C;
                                                                                          740; 76A; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18     24J; 24M; 51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/45R18 100                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                           245/45R18 96W                                  723; 74C; 75I

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 142       225/40R18-88      21B; 24J                  ab e1*93/81*0029*08;
             e1*98/14*0029*..  85 - 170       245/35R18 88      22B; 24M; 57F; 68T        Cabrio;
                               170            225/40R18 88      21B; 24J; 57E; 68B;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                68T                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 740
R/C            e1*93/81*0029*..     85 - 103 225/40R18          21B; 24J; 24M; 631        nur bis
                                                                                          e1*93/81*0029*07;
                                                                                          Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 740
R/C            e1*93/81*0029*..     110 - 142 225/40R18-88      21B; 24J                  nur bis
                                                                                          e1*93/81*0029*07;
                                                                                          Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 740




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
3B           F920             75 - 141 225/40R18                BDC; 21B; 21L; 22B;       Pkw geschlossen;
                                                                24J; 24M; 362; 631        Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 740
3C             F547                  73 - 141 225/40R18         BDC; 21B; 21L; 22B;       Stufenheck; 4-türig;
                                                                24J; 24M; 362; 631        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 740
3C             F547                  75       225/40R18-88      BDC; 21B; 22B; 24J;       Schrägheck 2-türig;
                                                                24M; 362                  Compact;
                                              255/35R18-90      BDC; 22B; 22F; 24D;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                57F; 654; 68B; 68L        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 740
3/C            e1*93/81*0015*..      66 - 142 225/40R18         BDC; 21B; 22B; 24J;       Touring;
                                                                24M; 362; 631             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 740
3/C            e1*93/81*0015*..      66 - 142 225/40R18         BDC; 21B; 22B; 24J;       Limousine; Stufenheck;
                                                                24M; 362; 631             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 740
3/CG           e1*93/81*0017*..,     66 - 125 225/40R18-88      BDC; 21B; 22B; 24J;       Compact;
               e1*98/14*0017*..                                 24M; 362                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R18-90      BDC; 22B; 22F; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                57F; 654; 68B; 68L        723; 73C; 74C; 740
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 147 215/45R18 93      12A; 51J                  BMW 3er (F31) ab
                                                                                          2012;
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 265 225/45R18 91Y 12T; 5GG                      Ab
                                              225/45R18 95  12T                           e24*2007/46*0022*03;
                                              235/40R18 91Y 12A; 5GG                      Ab
                                                                                          e1*2007/46*0315*06;
                                              235/40R18 95  12A                           Allradantrieb;
                                              245/40R18 93Y 12A; 248                      Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                          71C; 71K; 723; 73C;
                                                                                          74C; 740; 75I; 76O
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 147 215/45R18 93      12A; 51J                  BMW 3er (F30) ab
                                                                                          2012;
                                     85 - 265 225/45R18 91Y 12T                           Ab
                                                                                          e1*2007/46*0314*05;
                                              235/40R18 91Y 12A                           Limousine; Stufenheck;
                                              245/40R18 93  12A                           Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 740;
                                                                                          75I; 76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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                                                                                                     Seite: 4 von 18
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 21B; 22B; 24J; 24M;              Kompakt; Cabrio;
             e1*98/14*0112*..                             5FE                             Coupe; Limousine;
346K         e1*2001/116*0167*..,           245/35R18 88W 22B; 22F; 24M; 5FE;             Stufenheck 4-türig;
             e1*98/14*0167*..                             57F; 68T                        10B; 11G; 11H; 11K;
346L         e1*97/27*0097*..,    77 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 24J; 24M;              12A; 51A; 71C; 71K;
             e1*98/14*0097*..                             5FE                             723; 729; 73C; 74C;
346R         e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B               740; 744; 75I
             e1*98/14*0146*..               235/40R18 91  21B; 22B; 22L; 24J;
                                                          24M; 54A
                                            245/35R18 88Y 22B; 22F; 24M; 5FE;
                                                          57F; 68T
                                            255/35R18 90  22B; 22F; 24D; 5GA;
                                                          57F; 654; 68B
346L         e1*97/27*0097*..,    85 - 105 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B; 22L;              Touring;
             e1*98/14*0097*..                             24J; 24M; 5FE                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                  85 - 110 255/35R18 90   22B; 22F; 22L; 24D;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          5GA; 57F; 654; 68B              723; 729; 73C; 74C;
                                  85 - 170 225/40R18 88W 21B; 21J; 24J; 57E;              740; 744; 75I
                                                          68B
                                            225/40R18 92  21B; 21J; 22B; 22L;
                                                          24J; 24M
                                            235/40R18 91  21B; 21J; 22B; 22L;
                                                          24J; 24M; 54A
                                            255/35R18     10N; 22B; 22F; 22L;
                                                          24D; 51G; 57F; 654;
                                                          68B
346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine                       10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W 57E; 68B                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                            225/40R18 92                                  723; 729; 73C; 74C;
                                            235/40R18 91  21P; 22I; 22M; 24J;             740; 75I
                                                          24M; 54A
                                  170       225/40R18 88Y Limousine
3L           e1*2007/46*0314*..   85 - 125 225/40R18 88W 5FE                              Nur bis
390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18       51G; 57E; 68B                   e1*2007/46*0314*04;
                                            225/40R18 92                                  Facelift ab September
                                            235/40R18 91                                  2008; Ab
                                                                                          e1*2001/116*0308*09;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74C;
                                                                                          740; 75I; 76O
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D                    Nur bis
                                     89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T                 e1*2001/116*0308*08;
                                                                                          Touring; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74C;
                                                                                          740; 75I




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 160 225/40R18 92                                    Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..          235/40R18 91                                    e1*2007/46*0315*05;
390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18     51G; 57E; 68B                     Facelift ab September
                                          225/40R18 92W                                   2008; Nur bis
                                          235/40R18 91Y                                   e24*2007/46*0022*02;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0308*09;
                                                                                          Touring; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74C;
                                                                                          740; 75I; 76O
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 240 225/40R18 88     5FE; 57E; 575             Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..             225/40R18 92                               e1*2007/46*0314*04;
3L             e1*2007/46*0314*..                                                         Nur bis
390X           e1*2001/116*0344*..                                                        e1*2007/46*0315*05;
                                                                                          Nur bis
                                                                                          e24*2007/46*0022*02;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0344*06;
                                                                                          Touring; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74C;
                                                                                          740; 75I; 76O
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 225/40R18 92Y                              bis
392C           e1*2001/116*0346*..   105 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B                     e1*2007/46*0316*07;
                                               225/40R18 92  52J                          Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74C;
                                                                                          740; 75I
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 225/40R18 92                                bis
392C           e1*2001/116*0346*..   90 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B; 68T                 e1*2007/46*0316*07;
                                              225/40R18 88W 57E; 68B                      Coupe; Heckantrieb;
                                              225/40R18 92  52J                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74C;
                                                                                          740; 75I

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 235/40R18 91          12A                       BMW 4er (F32, F33) ab
                                          245/40R18 93          12A                       2013; ab
                                                                                          e1*2007/46*0316*08;
                                                                                          Coupe; Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 75I;
                                                                                          76O; 83A; 83E




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 235/40R18 95  12A                               BMW 4er (F32, F33) ab
                                          245/40R18 93W 12A                               2013; ab
                                                                                          e1*2007/46*0316*09;
                                                                                          Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 6AA; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I; 76O; 83A
3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 250 235/40R18 95  12A                          4er Gran Coupe (F36);
                                               245/40R18 93W 12A                          ab
                                                                                          e1*2007/46*0316*10;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 6AA; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I; 76O; 83A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                  nur Limousine
                                           245/40R18     51G                              Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74C;
                                                                                          740; 75I

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  225/40R18                 51G; 52J                  M Roadster (Cabrio);
                                                                                          M Coupe;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 533; 71C;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74C;
                                                                                          740; 76Z
M85            e1*2001/116*0364*..   252      225/45R18         51G; 57E; 575             M Roadster (Cabrio);
                                              235/40R18 91      57E; 689                  M Coupe;
                                              245/40R18 93      57E; 688                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 533; 57E;
                                                                                          71C; 71K; 723; 73C;
                                                                                          74C; 740; 76A; 97K

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 225/40R18 88      24C; 244; 270             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/45R18 91      21P; 24C; 244; 271        12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R18 94      21B; 24C; 244; 247;       723; 73C; 74C; 740;
                                                                272                       76O
                                              245/40R18 93      21B; 24C; 244; 247;
                                                                271




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88          24C; 244; 270             10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R18 91          21P; 24C; 244; 271        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R18 94          21B; 24C; 244; 247;       723; 73C; 74C; 740;
                                                                272                       76O
                                              245/40R18 93      21B; 24C; 244; 247;
                                                                271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88          24C; 244; 270             ab
                                                                                          e1*2007/46*0563*01;
                                              225/45R18 91      21P; 24C; 244; 271        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/45R18 94      21B; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                272                       723; 73C; 74C; 740;
                                              245/40R18 93      21B; 24C; 244; 247;       76O
                                                                271

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88         68B; 68T                  Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18 91         21L; 24J; 54A; 689        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18 88         24M; 57F; 68T             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74C; 740

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 225/40R18 91           245; 248; 26P; 27H        BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..          235/40R18 91           24J; 244; 247; 26B;       BMW 1er (F21 2012);
                                                                26N; 27H                  Ab
                                                                                          e1*2007/46*0283*04;
                                              245/35R18 92      244; 247; 27F; 57F;       Ab
                                                                570; 68T                  e1*2007/46*0273*04;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74C;
                                                                                          740; 76O; 82J
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 160 215/40R18 89W21P; 24J; 24M                 1ER REIHE; bis
182            e1*2001/116*0352*..             225/40R18 92 21P; 22I; 24J; 24M            e1*2007/46*0277*07;
                                     100 - 240 215/40R18 85Y21P; 24J; 57E; 575            Cabrio; Coupe;
                                               225/40R18 88 21P; 24J; 57E; 68B;           Heckantrieb;
                                                            68T                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 575;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            68T                           723; 729; 73C; 74C;
                                                                                          740; 744; 75I; 76R




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89          21P; 22I; 22M; 24J;       Nur bis
                                                                24M                       e1*2001/116*0287*09;
                                              225/40R18 88      21P; 22I; 22M; 24J;       4-türig;
                                                                24M                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91      21N; 21P; 22I; 22M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24C; 24M                  723; 729; 73C; 74C;
                                              245/35R18 88      22B; 22L; 24D; 57F;       740; 744
                                                                68T
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 215/40R18 89      21P; 22I; 22M; 24J;       Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..                               24M                       e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..            225/40R18 88      21P; 22I; 22M; 24C;       Nur bis
                                                                24M                       e1*2007/46*0273*03;
                                              235/40R18 91      21N; 21P; 22I; 22M;       Ab
                                                                24C; 24M                  e1*2001/116*0287*10;
                                              245/35R18 88      22B; 22L; 24M; 57F;       Schrägheck 2-türig;
                                                                575; 68T                  Schrägheck 4-türig;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74C;
                                                                                          740; 744; 82J

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y 245; 248                          2ER REIHE; ab
                                          215/45R18 89Y 245; 248; 26N; 26P;               e1*2007/46*0277*08;
                                                        27H; 54A                          Cabrio; Coupe;
                                          225/40R18 92  GA2; 245; 248; 26P                Allradantrieb;
                                          225/45R18 91W 245; 248; 26B; 26N;               Heckantrieb;
                                                        27H; 54A; 6A9                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R18 90W 241; 244; 26P                     12A; 51A; 6AA; 71C;
                                          235/40R18 91W 241; 244; 26B; 26N;               71K; 721; 725; 73C;
                                                        27H; 6AB                          74A; 75I; 76O
                                          245/35R18 92  GA2; 244; 247; 57F
                                          245/40R18 93  244; 247; 27F; 54A;
                                                        57F; 6A9
1C           e1*2007/46*0277*.. 240       215/40R18 89  248; 52J                          2ER REIHE; ab
                                          215/45R18 89  248; 26N; 26P; 27H;               e1*2007/46*0277*08;
                                                        52J                               Cabrio; Coupe;
                                          225/40R18 92  GA2; 245; 26P; 57E                Allradantrieb;
                                          225/45R18 91  245; 26B; 26N; 57E;               Heckantrieb;
                                                        6A9                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R18 90  244; 245; 26P; 52J                12A; 51A; 6AA; 71C;
                                          235/40R18 91  245; 26B; 26N; 57E;               71K; 721; 725; 73C;
                                                        6AB                               74A; 76O
                                          245/35R18 92  GA2; 244; 247; 57F
                                          245/40R18 93  244; 247; 27F; 57F;
                                                        6A9




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 30.03.2016
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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ANLAGE: 1                                                         Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 30.03.2016
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      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                    Stand: 30.03.2016
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R18
                    Hinterachse:                        245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R18
                    Hinterachse:                        255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
82J) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
83E) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     345x24mm an der Hinterachse nicht zulässig
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
     für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
     mehr erforderlich.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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                                                                                                    Seite: 16 von 18
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
             27H                   x = 280       y = 370             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: 1                                                        Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                   Stand: 30.03.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0288-13-WIRD-TG/N2

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: ZP06 8x18
Hersteller: S.C. DIZING S.R.L.                                 Stand: 30.03.2016
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: ZP06 8x18
    des Herstellers / Importeurs: S.C. DIZING S.R.L.   617106 Brusturi - Judetul Neamt                    Datum:
    30.03.2016
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                         Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                     a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                      P.2
B      -            2.1             2.2                 L     -        9    -                  /-                     T     -
                                                                                      P.4
J                              4                       18     -                         19      -
E                                         3            20     -                            G    -
D.1    -                                               12     -            13     -                      Q       -
                                                       V.7    -            F.1    -                   F.2        -
       -                                               7.1    -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                               8.1    -            8.2    -                   8.3        -
       -                                               U.1    -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                               O.1    -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                               15.1   -
                                                       15.2   -
5
                                                       15.3   -
V.9    -                                                R     -                                                      11     -
14                                                      K     -
P.3    -                                                6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -            21     -
       -
       -
22     -
       -
       -
						
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