Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
							TÜV SÜD Auto Service GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München



                                                                                                  Seite: 1 von 4


                                      TEIL EGUTACHTEN
                                             TGA-Art: 13.1

                                    366-0130-14-MURD-TG/N2

Hersteller:                           BBS GmbH

                                      77761 Schiltach
Art:                                  Sonderrad 10 J X 20 H2
Typ:                                  SV005


Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2                               Radtyp: SV005
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 4


Weitere Hinweise
Das Sonderrad 10Jx20H2 Typ SV005 kann auch nur an der Hinterachse in Verbindung mit dem Sonderrad
9Jx20H2 Typ SV007 an der Vorderachse verwendet werden, s. jeweiliges Gutachten.Die in den
entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Z-Ring / D-Scheibe     -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
09.31.368          SV005                    09 23 490 Ø72,5            120/5       72,5    35   1025    2430     07/11
09.31.371          SV005                    09 23 623 5mm              120/5       72,5    30   1025    2430     07/11
09.31.358          SV005                    09 23 490 Ø74              120/5        74     35   1025    2430     07/11
                   SV005                    ohne                       120/5        82     35   1025    2430     07/11
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : BBS GmbH
                                :
                                : 77761 Schiltach
Handelsmarke                    : BBS
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 15,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.371:

                                    : Außenseite                            : Innenseite
Handelsmarke                        : BBS                                   : --
Radtyp                              : --                                    : SV005
Radgröße                            : --                                    : 10 J X 20 H2
Einpreßtiefe                        : --                                    : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                            : z.B. 07.11
Herkunftsmerkmal                    : --                                    : MADE IN GERMANY
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                    : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2                               Radtyp: SV005
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV SÜD Automotive GmbH, Prüfbericht-Nr. 11-00342-CP-BWG-00 vom
28.07.2011, liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2                               Radtyp: SV005
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 4
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl    Hersteller                                  Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  3    BMW, BMW AG                                 09.31.371                      30      28.03.2017      liegt bei
  2    BMW, BMW AG                                 09.31.368                      35      28.03.2017      liegt bei
  1    BMW AG                                      09.31.358                      35      28.03.2017      liegt bei
V.1.a. Nacharbeitsprofile:
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4.     Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung




Schulz

Sachverständiger

München, 28.03.2017
SZ
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 15

Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.     zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last     umf.     Fertig
                    Rad                      Distanzscheibe                                (kg)     (mm)     datum
09.31.371           SV005                    09 23 623 5mm              72,5   Leichtmetall 1025      2430    07/11
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 09.31.371
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/35R20            22Q; 248; 270; 51G;        Nur ActiveHybrid 7,
                                                                57F; 575                   7L; nicht
                                                                                           Hinterachslenkung;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74W; 744;
                                                                                           76B; 970

 Verkaufsbezeichnung:     BMW M5,M6
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 M5/M6        e1*2007/46*0361*.. 412 - 441 295/30R20            GAL; 22H; 22M; 24M;        Nur M5; Nicht m.
                                                                51G; 57F                   Carbon-Keramikbremse;
                                                                                           ab
                                                                                           e1*2007/46*0361*02;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                           74A; 74W; 76B

 Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
 X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 330 295/40R20 106 XF8; 51J; 57F                    Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                                           E71);
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74W; 76B
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 15
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3-V          e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 265/30R20 94W XFA; 244; 247; 27B;              ab
                                                        27H; 57F; 67J                    e1*2007/46*0559*01;
                                                                                         Allradantrieb;
                                              275/30R20 93Y 24D; 27B; 27H; 57F;          Heckantrieb;
                                                            67X                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     M2, M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*..  317          275/30R20 93      248; 27U; 57F; 6AY       M3; M4; ab
                                              285/30R20         YA3; 244; 247; 27H;      e1*2007/46*0377*06;
                                                                27V; 57F                 Cabrio; Coupe;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74W;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X6           e1*2007/46*0412*.. 155 - 330 295/40R20 106 XF8; 51J; 57F                    Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                                         E71); bis
                                                                                         e1*2007/46*0412*07;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 295/40R20 106 XF8; 51J; 57F                    Nur BMW X6 (Baureihe
                                                                                         E71); bis
                                                                                         e1*2007/46*0454*13;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 76B
X-N1           e1*2007/46*0454*..   100 - 230 255/35R20 97  244; 247; 27I                BMW X3; BMW X4;
                                              275/35R20 98  244; 247; 27B; 57F;          Allradantrieb;
                                                            575                          Heckantrieb;
                                              285/35R20 100 244; 247; 27B; 270;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            57F; 99K                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 255/35R20 97      244; 247; 27I                BMW X3; BMW X4;
                                          275/35R20 98      244; 247; 27B; 57F;          Allradantrieb;
                                                            575                          Heckantrieb;
                                              285/35R20 100 244; 247; 27B; 270;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            57F; 99K                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 76B
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 15
Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 275/35R20 102 244; 57F; 575                   Nur BMW 5er Gran
                                           285/30R20 99  244; 247; 57F; 68Q;             Turismo;
                                                         68V                             Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/30R20 97          GAB; 244; 247; 271;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                57F                      Allradantrieb;
                                              285/30R20 99      244; 247; 272; 57F;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                68Q; 68V                 12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         76B
5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 275/30R20 97      GAB; 244; 247; 271;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                57F                      Heckantrieb;
                                              285/30R20 99      244; 247; 272; 57F;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                68Q; 68V                 12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         76B
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/30R20 97  GAB; 244; 247; 271;          Stufenheck;
                                                            57F                          Heckantrieb;
                                              285/30R20 95Y 244; 247; 272; 57F;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            68Q; 68V                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         76B
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/30R20 97  GAB; 244; 247; 271;          Stufenheck;
                                                            57F                          Allradantrieb;
                                              285/30R20 95Y 244; 247; 272; 57F;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            68V                          12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 330 275/35R20 102 244; 57F; 575                    Nur BMW 5er Gran
                                          285/30R20 99  244; 247; 57F; 68Q;              Turismo;
                                                        68V                              Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         744; 76B
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 15
Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 275/30R20 97          GAB; 244; 247; 271;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                57F                      Heckantrieb;
                                              285/30R20 99      244; 247; 272; 57F;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                68Q; 68V                 12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         76B
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 275/30R20 97      GAB; 244; 247; 271;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                57F                      Allradantrieb;
                                              285/30R20 99      244; 247; 272; 57F;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                68Q; 68V                 12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74W;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 255/35R20 97      248; 27H; 27I                Lim (Gran Coupe 4-
                                          265/30R20 94      244; 247; 27B; 27H;          türig); Allradantrieb;
                                                            5HI; 51J; 57F; 67J           Heckantrieb;
                                              275/30R20 97  GAB; 244; 247; 27B;          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            27F; 57F                     12A; 51A; 573; 71A;
                                              285/30R20 95  244; 247; 27B; 27F;          721; 729; 73C; 74A;
                                                            57F; 68Q; 68V                74W; 76B
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 255/35R20 97  248; 27H; 27I                Nicht Lim (Gran Coupe
                                              265/30R20 94  248; 27B; 27H; 5HI;          4-türig); Cabrio;
                                                            51J; 57F; 67J                Coupe; Allradantrieb;
                                              275/30R20 97  GAB; 24M; 27B; 27F;          Heckantrieb;
                                                            57F                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                              285/30R20 95W 244; 247; 27B; 27F;          12A; 51A; 573; 71A;
                                                            5HR; 57F; 68Q; 68V           721; 729; 73C; 74A;
                                              285/30R20 95Y 244; 247; 27B; 27F;          74W; 76B
                                                            57F; 68Q; 68V

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 275/35R20            GAF; 22H; 22Q; 248;      Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                                51G; 57F                 beschussgeschütztes
                                           285/30R20 99         22F; 22Q; 24M; 57F;      Fz.; bis
                                                                68Q                      e1*2007/46*0276*09;
                                                                                         nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74W; 744;
                                                                                         76B; 970

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 15
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 15
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 15
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 15
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/30R20
                    Hinterachse:                        275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 15
99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R20
                    Hinterachse:                          285/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R20
     Hinterachse: 275/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAL) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 265/35R20
     Hinterachse: 295/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/45R20
                    Hinterachse:                          295/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/35R20
                    Hinterachse:                        265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 15
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 15


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    M3
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0377*..
       Handelsbez.:    M2, M3, M4

       Variante(n):     ab e1*2007/46*0377*06, nur M3

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 180             y = 170                   VA
             27B                      x = 270             y = 320                   HA
             26B                      x = 230             y = 220                   VA
             27I                      x = 220             y = 270                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 220             4                 VA
             26N                   x = 230       y = 220             4                 VA
             27F                   x = 270       y = 320            19                 HA
             27H                   x = 270       y = 320             8                 HA
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    3-V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0559*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):     ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 280                   HA
             27B                      x = 300             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 500                   VA
             26P                      x = 290             y = 450                   VA
             27B                      x = 300             y = 330                   HA
             27I                      x = 250             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 500            10                 VA
             26N                   x = 300       y = 500             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    X3
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0512*..
       Handelsbez.:    X-REIHE (X3, X4)

       Variante(n):     BMW X3, BMW X4

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 370                   VA
             26P                      x = 300             y = 320                   VA
             27B                      x = 330             y = 460                   HA
             27I                      x = 280             y = 410                   HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen