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							TÜV SÜD Auto Service GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München



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                                      TEIL EGUTACHTEN
                                             TGA-Art: 13.1

                                    366-0328-14-MURD-TG/N2

Hersteller:                           BBS GmbH

                                      77761 Schiltach
Art:                                  Sonderrad 9 J X 20 H2
Typ:                                  SV007


Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                Radtyp: SV007
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 28.03.2017
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Weitere Hinweise
Das Sonderrad 9Jx20H2 Typ SV007 kann auch nur an der Vorderachse in Verbindung mit dem Sonderrad
10Jx20H2 Typ SV005 bzw. Typ SV008 an der Hinterachse verwendet werden, s. jeweiliges Gutachten.Die in
den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Z-Ring / D-Scheibe     -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
09.31.387          SV007                    09 23 630 Ø64,1            120/5       64,1    35    918    2306     07/11
09.31.387          SV007                    09 23 630 Ø64,1            120/5       64,1    35    930    2275     07/11
09.31.368          SV007                    09 23 490 Ø72,5            120/5       72,5    35    930    2275     07/11
09.31.369          SV007                    09 23 494 10mm             120/5       72,5    25    930    2275     10/11
09.31.371          SV007                    09 23 623 5mm              120/5       72,5    30    930    2275     07/11
09.31.381          SV007                    09 23 623 5mm              120/5       72,5    30    930    2275     07/11
                   SV007                    ohne                       120/5        82     35    930    2275     07/11
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : BBS GmbH
                                :
                                : 77761 Schiltach
Handelsmarke                    : BBS
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 14,6 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.381:

                                    : Außenseite                            : Innenseite
Handelsmarke                        : BBS                                   : --
Radtyp                              : --                                    : SV007
Radgröße                            : --                                    : 9 J X 20 H2
Einpreßtiefe                        : --                                    : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                            : z.B. 07.11
Herkunftsmerkmal                    : --                                    : MADE IN GERMANY
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                    : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                Radtyp: SV007
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 28.03.2017
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I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV SÜD Automotive GmbH, Prüfbericht-Nr. 12-00192-CP-BWG-00 vom
15.05.2012, liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 H2                                Radtyp: SV007
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 28.03.2017
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Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl    Hersteller                                  Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1    TESLA MOTORS                                09.31.387; 09.31.387           35      28.03.2017      liegt bei
  2    BMW, BMW AG                                 09.31.369                      25      28.03.2017      liegt bei
  4    BMW, BMW AG                                 09.31.381                      30      28.03.2017      liegt bei
  3    BMW, BMW AG                                 09.31.371                      30      28.03.2017      liegt bei
  5    BMW, BMW AG                                 09.31.368                      35      28.03.2017      liegt bei
V.1.a. Nacharbeitsprofile:
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4.     Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung




Schulz

Sachverständiger

München, 28.03.2017
SZ
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Distanzscheibe                                  (kg)      (mm)     datum
09.31.371           SV007                   09 23 623 5mm               72,5   Leichtmetall     930     2275    07/11
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : M5/M6; 3-V
Zubehör                                 : 09.31.371
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör                                 : 09.31.371
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X-N1; GT; K-N1; 6C; X3; 3L; 3C; 5L; 5K
Zubehör                                 : 09.31.371
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm für Typ : GT; K-N1; M5/M6; X-N1; X3; 3C; 3-V; 5K; 5L; 6C
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
 Verkaufsbezeichnung:     BMW M5,M6
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 M5/M6        e1*2007/46*0361*.. 412 - 441 255/35R20            51G; 52J                   Nur Baureihe F10; Nur
                                           265/35R20            GAL; 24J; 51G; 57E         M5; Nicht m. Carbon-
                                                                                           Keramikbremse; ab
                                                                                           e1*2007/46*0361*02;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 74W; 76A
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 265 245/30R20 90Y 24J; 26B; 26N; 5GA;              BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        68I; 68Z                         2012;
                                                                                         Ab
                                              255/30R20 92Y GA5; 22L; 22Q; 244;          e24*2007/46*0022*03;
                                                            247; 27B; 27F; 57F           Ab
                                                                                         e1*2007/46*0315*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                         71A; 721; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 74W
3L             e1*2007/46*0314*..   85 - 265 235/30R20 88       24J; 26P; 56G; 57E;      BMW 3er (F30) ab
                                                                577; 6AA; 679            2012;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0314*05;
                                              245/30R20 86Y 22M; 242; 244; 245;          Limousine; Stufenheck;
                                                            247; 26B; 260; 27B;          Allradantrieb;
                                                            27H; 27P; 6AA; 68I;          Heckantrieb;
                                                            68Z
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                                         71A; 721; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 74W
3-V            e1*2007/46*0559*..   100 - 265 235/35R20 88Y 245; 26P; 57E; 67J;          ab
                                                            67X                          e1*2007/46*0559*01;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W; 76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 245/30R20 95Y 241; 244; 246; 247;              4er Gran Coupe (F36);
                                                        26B; 26N; 27B; 27H               ab
                                                                                         e1*2007/46*0316*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W
3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 265 245/30R20 95Y 241; 244; 246; 247;          ab
                                                            26B; 26N; 27B; 27H           e1*2007/46*0316*09;
                                                                                         4er Cabrio (F33);
                                                                                         Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 265 245/30R20 90Y 241; 244; 246; 247;              ab
                                                        26B; 26N; 27B; 27H               e1*2007/46*0316*08;
                                                                                         4er Coupe (F32);
                                                                                         Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 265 245/40R20 95Y         24J; 244                 BMW X3; BMW X4;
                                          255/35R20 97          24J; 244; 27I            Allradantrieb;
                                          255/40R20 97          24J; 244; 27I            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 74W

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/40R20 95Y         24J; 244                 BMW X3; BMW X4;
                                          255/35R20 97          24J; 244; 27I            Allradantrieb;
                                          255/40R20 97          24J; 244; 27I            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 74W

Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 245/35R20 95         57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                           245/40R20 99         51J; 52J                 Turismo;
                                           245/40R20 99         57E; 575                 Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W; 744

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/35R20             GAB; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                57E; 68V                 Heckantrieb;
                                              275/30R20 97      GAB; 248; 270; 57F       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/35R20             GAB; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                57E; 68V                 Allradantrieb;
                                              275/30R20 97      GAB; 248; 270; 57F       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/35R20         21P; 245; 51G            Stufenheck;
                                              275/30R20 97      GAB; 248; 270; 57F       Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 245/35R20         21P; 245; 51G            Stufenheck;
                                              275/30R20 97      GAB; 248; 270; 57F       Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 330 245/35R20             GAB; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                57E; 68V                 Heckantrieb;
                                              275/30R20 97      GAB; 248; 270; 57F       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 245/35R20 95      57E; 68V                 Nur BMW 5er Gran
                                              245/40R20 99      51J; 52J                 Turismo;
                                              245/40R20 99      57E; 575                 Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W; 744
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 280 245/35R20         GAB; 21P; 245; 51G;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                57E; 68V                 Allradantrieb;
                                              275/30R20 97      GAB; 248; 270; 57F       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         74W
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/35R20 92          5GM; 51J; 57E; 67J       Nicht Lim (Gran Coupe
                                          245/35R20 95          GAB; 26P; 57E; 68V       4-türig); Cabrio;
                                          265/30R20 94          248; 27H; 27I; 5HI; 51J; Coupe; Allradantrieb;
                                                                57F; 67J                 Heckantrieb;
                                              275/30R20 97      GAB; 248; 27H; 27I;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                57F                      12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 74W
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/35R20 92      5GM; 51J; 57E; 67J;      Lim (Gran Coupe 4-
                                                                67X                      türig); Allradantrieb;
                                              245/35R20 95      GAB; 26P; 57E; 68V       Heckantrieb;
                                              265/30R20 94      248; 27H; 27I; 5HI; 51J; 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                57F; 67J                 12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 74W

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
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ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
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       Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/30R20
                    Hinterachse:                        285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/30R20
                    Hinterachse:                          275/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R20
                     Hinterachse:                        285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/30R20
                     Hinterachse:                          285/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/35R20
     Hinterachse: 255/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAL) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 265/35R20
     Hinterachse: 295/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    3-V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0559*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):     ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 450                   VA
             26B                      x = 350             y = 500                   VA
             27I                      x = 250             y = 280                   HA
             27B                      x = 300             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 500             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 500            16                 VA
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 225       y = 320            25                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    X3
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0512*..
       Handelsbez.:    X-REIHE (X3, X4)

       Variante(n):     BMW X3, BMW X4

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 370                   VA
             26P                      x = 300             y = 320                   VA
             27B                      x = 330             y = 460                   HA
             27I                      x = 280             y = 410                   HA
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 500                   VA
             26P                      x = 290             y = 450                   VA
             27B                      x = 300             y = 330                   HA
             27I                      x = 250             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 500            10                 VA
             26N                   x = 300       y = 500             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
Teilegutachten 366-0328-14-MURD-TG/N2

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV007
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 28.03.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
       Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
						
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