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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-0241-A23-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8x18H2 Typ B14 808
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 100 02086

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B14
Typ                            B14 808
Radgröße                       8x18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X10            B14 808 X10/BA22 N40                5/120/72,6         20        690    2100
               Ø76,9-Ø72,6

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B14 808 (s.o.)
Radgröße                       8x18H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    -
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       140                    -
S03    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       120                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 040241) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          04-0241-A23-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8x18H2 Typ B14 808
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe         110-190       225/40R18      K41 K42 K49 T88 T89 T91        A02 A04 A05
390L                  110-190       235/40R18      K41 K42 K49                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0308*..   110-190       245/35R18      K41 K42 K49 K50 T88 T89 T92    A12 A14 A18
                                                                                  A58 Lim V18
                                                                                  S01
BMW 5er Reihe         66-160        225/40R18      K41 K42 K44 K49 K50 T88        A02 A04 A05
5/1                   66-160        235/40R18      K41 K42 K44 K46 K49 K50        A06 A08 A09
8339/2, /3, /4        66-160        255/35R18      K42 K44 K46 K50 R03 R70        A12 A14 A18
                                                                                  L02 R21 V18
                                                                                  S01
BMW 5er Reihe         83-210        225/40R18      T88 T89 T91 T92                A02 A04 A05
5/H                   83-210        235/40R18      T91 T93 T95                    A06 A08 A09
E700, /1                                                                          A12 A14 A18
                                                                                  Car Lim R21
                                                                                  S01
BMW 5er Reihe         120-245       235/40R18      R37 T91 T93 T95                A02 A04 A05
560L                  120-245       245/40R18      T93 T97                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0230*..                                                               A12 A14 A18
                                                                                  A70 A71 A72
                                                                                  A73 Lim S03
BMW 5er Reihe         232-250       235/40R18      R37                            A02 A04 A05
M5/H                  232-250       245/40R18      K42 K46 K49 R35                A06 A08 A09
F022                                                                              A12 A14 A18
                                                                                  Car F10 Lim
                                                                                  R21 S01
BMW 5er-Kombi         120-245       235/40R18      138 R37 T93 T95                A02 A04 A05
560L                  120-245       245/40R18      138 T93                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0230*..                                                               A12 A14 A18
                                                                                  A70 A71 A72
                                                                                  A73 Car S01
BMW 6er Reihe         135-210       235/40R18      K49                            A02 A04 A05
6CS/1                                                                             A06 A08 A09
9892/1, /2                                                                        A12 A14 A18
                                                                                  F10 R21 S01
BMW 7er Reihe         138-220       235/40R18      T91 T93 T95                    A02 A04 A05
7/1                                                                               A06 A08 A09
E296, /1                                                                          A12 A14 A18
                                                                                  R21 S01
BMW 7er Reihe         105-240       235/50R18      137 R35 T01 T97 T98            A02 A04 A05
7/G                   105-240       245/45R18      138 T00 T96                    A06 A08 A09
e1*93/81*0007*..,     105-240       255/45R18      138 R03 R35                    A12 A14 A18
e1*98/14*0007*..                                                                  A70 A71 A72
                                                                                  A73 V18 S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-0241-A23-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8x18H2 Typ B14 808
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe      150-245           245/50R18         135                               A02 A04 A05
765                150-245           255/45R18         138 T03 T99                       A06 A08 A09
e1*98/14,2001/116                                                                        A10 A14 A18
*0172*00-06                                                                              A70 A71 A72
                                                                                         A73 S02
BMW 8er Reihe       160-240          235/40R18         T91 T93                           A02 A04 A05
8/E                                                                                      A06 A08 A09
F383,                                                                                    A12 A14 A18
e1*92/53*0008*..,                                                                        R21 S01
e1*93/81*0008*..
BMW Z8              294              245/45R18         M+S                               A02 A04 A05
Z52                                                                                      A06 A08 A09
e13*98/14*0054*..,                                                                       A10 A14 A18
e13*2001/116*0054*.                                                                      A70 A71 A72
.                                                                                        A73 S01



Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          04-0241-A23-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8x18H2 Typ B14 808
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A70    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             Schwarz
Ventillänge [mm]:        49
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 003
Alligator Artikel-Nr.:   590 387 bzw. 590 388

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A72   A72     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK,
RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             orange
Ventillänge [mm]:        51
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 004
Alligator Artikel-Nr.:   590 357 bzw. 590 358

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-0241-A23-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8x18H2 Typ B14 808
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F10     An Achse 1 ist auf ausreichenden Abstand zwischen dem Sonderrad und den Fahrwerksteilen
zu achten.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            04-0241-A23-V02

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8x18H2 Typ B14 808
Hersteller                        Brock GmbH

                                                                                               Seite 6 von 7

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88      Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T89      Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T91      Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T92      Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T93      Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T95      Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T96      Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T97      Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T98      Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T99      Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    205/45R18       225/40R18
Nr. 2    215/35R18       255/30R18
Nr. 3    215/40R18       245/35R18
Nr. 4    215/45R18       235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/35R18       255/30R18, 265/30R18
Nr. 6    225/40R18       245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18       245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    235/40R18       245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/50R18       255/45R18, 285/40R18
Nr. 10   245/35R18       255/35R18, 265/35R18
Nr. 11   245/40R18       255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 12   245/45R18       265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 13   255/40R18       275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 14   255/45R18       275/40R18, 285/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         04-0241-A23-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8x18H2 Typ B14 808
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                          Seite 7 von 7


135     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1350 kg.

137     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1370 kg.

138     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 11.Mai 2005




Bohlander                                                                      00079790.DOC




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