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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0114-A16-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RC05 809
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Rad Center Derkum GmbH
                               Schleidener Straße 33
                               53919 Weilerswist-Derkum
                               QM-Nr.: QA 05 100 02086

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC05
Typ                            RC05 809
Radgröße                       8Jx19H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5             RC05 809 W5/ohne Ring               5/120/72,6         40        650    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              RCD Germany
Radtyp und Ausführung          RC05 809
Radgröße                       8Jx19H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    -
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       140                    -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 050114) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-0114-A16-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RC05 809
Hersteller                      Rad Center Derkum GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe         85-120        215/35R19      K49 T85                        A02 A04 A05
187                   85-120        225/35R19      K49 T84 T88                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0287*..   85-120        235/35R19      G73 K14 K41 K42 K43 K46 K49    A12 A14 A21
                                                   K50 T87 T88                    Flh S01
BMW 3er Reihe         77-170        225/35R19      K56 T84 T88                    A02 A04 A05
346C, 346R            77-170        235/35R19      G01 K41 K45 K56 T87 T88 T91    A06 A08 A09
e1*98/14,2001/116*    77-170        245/30R19      K56 T89                        A12 A14 A21
0112, 0146*..                                                                     A70 A71 A72
                                                                                  A73 Cbo Cpe
                                                                                  K42 K49 K50
                                                                                  S01
BMW 3er Reihe         77-170        225/35R19      K56 T84 T88                    A02 A04 A05
346L                  77-170        235/35R19      G01 K41 K42 K45 K56 T87 T88    A06 A08 A09
e1*97/27*0097*..,                                  T91                            A12 A14 A21
e1*98/14*0097*..      77-170        245/30R19      K42 K56 T89                    A70 A71 A72
                                                                                  A73 Car K49
                                                                                  K50 Lim S01
BMW 3er Reihe         75-142        225/35R19      G01 K41 K42 K45 K49 K56 T85    A02 A04 A05
3B, 3/B                                            T88                            A06 A08 A09
F920,                                                                             A12 A14 A21
e1*93/81*0016*..                                                                  Cbo Cpe L02
                                                                                  S01
BMW 3er Reihe         66-142        225/35R19      G01 K41 K42 K45 K49 K56 T84    A02 A04 A05
3C, 3/C                                            T88                            A06 A08 A09
F547,                                                                             A12 A14 A21
e1*93/81*0015*..                                                                  Car L02 Lim
                                                                                  S01
BMW 3er- Allrad       135-170       225/35R19      K56 T84 T88                    A02 A04 A05
346X                  135-170       235/35R19      G01 K41 K42 K45 K56 T87 T88    A06 A08 A09
e1*98/14*,2001/116*                                T91                            A12 A14 A21
0144*..               135-170       245/30R19      K42 K56 T89                    A70 A71 A72
                                                                                  A73 Car K49
                                                                                  K50 Lim S01
BMW 3er-Compact       85-141        225/35R19      K49 T84 T88                    A02 A04 A05
346K                  85-141        235/35R19      G01 K41 K42 K45 K49 K56 T87    A06 A08 A09
e1*98/14*0167*..,                                  T88 T91                        A12 A14 A21
e1*2001/116*0167*..   85-141        245/30R19      K42 K49 K50 K56 T89            A70 A71 A72
                                                                                  A73 S01
BMW X3                110-170       235/45R19      129 T95                        A02 A04 A05
X83                   110-170       245/40R19      130 T94                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0249*..                                                               A10 A14 A21
                                                                                  S02
BMW Z3                141-170       225/35R19      G01                            A02 A04 A05
R/C                   85-110        225/35R19      G01 K42                        A06 A08 A09
e1*93/81*0029*..,     85-125        225/35R19      G01 Z3N                        A12 A14 A21
e1*98/14*0029*..                                                                  K41 K49 LK6
                                                                                  S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-0114-A16-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RC05 809
Hersteller                      Rad Center Derkum GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW Z4                125-170        225/35R19                                           A02 A04 A05
Z85                   125-170        235/35R19         G01 K14                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0219*..   125-170        245/30R19         K49 K50                           A12 A14 A21
                      125-170        255/30R19         K50 R03 R70                       Cbo V19 S01



Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          05-0114-A16-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RC05 809
Hersteller                      Rad Center Derkum GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

A70    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:      Schwarz
Ventillänge [mm]:       49
BERU Artikel-Nr.:       0 535 007 003
Alligator Artikel-Nr.:  590 387 bzw. 590 388

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             Grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A72    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:      Orange
Ventillänge [mm]:        51
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 004
Alligator Artikel-Nr.:   590 357 bzw. 590 358

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             Keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0114-A16-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RC05 809
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

G73    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit 18 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist
der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            05-0114-A16-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RC05 809
Hersteller                        Rad Center Derkum GmbH

                                                                                               Seite 6 von 7

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T84      Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T85      Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T87      Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88      Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T89      Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T91      Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T94      Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T95      Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    225/35R19       255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19       255/35R19
Nr. 3    235/35R19       255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 4    235/45R19       255/40R19
Nr. 5    245/30R19       305/25R19
Nr. 6    245/35R19       265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 7    245/40R19       275/35R19, 285/35R19
Nr. 8    245/45R19       275/40R19
Nr. 9    255/35R19       285/30R19, 295/30R19, 315/25R19
Nr. 10   255/40R19       285/35R19, 295/35R19
Nr. 11   255/50R19       285/45R19, 295/45R19
Nr. 12   265/30R19       315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Z3N    Rad-Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen ab EWG-Nr.
e1*93/81*0029*08. (Facelift ´99 mit breiter Karosserie an Achse 2)

129     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1290 kg.

130     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         05-0114-A16-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RC05 809
Hersteller                     Rad Center Derkum GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 10.Februar 2005




Bohlander                                                                     00075087.DOC




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