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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0090-A09-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B18-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 100 02086

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B18
Typ                            B18-809
Radgröße                       8Jx19H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5             B18-809 W5/ohne Ring                5/120/72,6         35        715    2150

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              BROCK CAR FASHION
Radtyp und Ausführung          B18-809 (s.o.)
Radgröße                       8Jx19H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    28
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       140                    28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 060090) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Nummer                           06-0090-A09-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B18-809
Hersteller                       Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe          85-120        215/35R19      K41 K42 K46 K49 K50 T85       A02 A04 A05
187                    85-195        225/35R19      K41 K42 K46 K49 K50 T84 T88   A06 A08 A09
e1*2001/116*0287*..    85-195        235/35R19      G73 K14 K41 K42 K43 K46 K49   A12 A14 A18
                                                    K50 T87 T91                   Flh S01
                       85-195        245/30R19      K41 K42 K43 K44 K46 K49 K50
                                                    T89
BMW 3er Reihe          77-170        225/35R19      K42 K56 T84 T88               A02 A04 A05
346C, 346R             77-170        235/35R19      G01 K41 K42 K56 T87 T88 T91   A06 A08 A09
e1*98/14,2001/116*     77-170        245/30R19      K42 K56 T89                   A12 A14 A18
0112, 0146*..                                                                     A70 A71 A72
                                                                                  A73 Cbo Cpe
                                                                                  K49 K50 S01
BMW 3er Reihe          77-170        225/35R19      K42 K56 T84 T88               A02 A04 A05
346L                   77-170        235/35R19      G01 K41 K42 K56 T87 T88 T91   A06 A08 A09
e1*97/27*0097*..,      77-170        245/30R19      K42 K56 T89                   A12 A14 A18
e1*98/14*0097*..                                                                  A70 A71 A72
                                                                                  A73 Car K49
                                                                                  K50 Lim S01
BMW 3er- Allrad        135-170       225/35R19      K42 K56 T84 T88               A02 A04 A05
346X                   135-170       235/35R19      G01 K41 K42 K56 T87 T88 T91   A06 A08 A09
e1*98/14*,2001/116*    135-170       245/30R19      K42 K56 T89                   A12 A14 A18
0144*..                                                                           A70 A71 A72
                                                                                  A73 Car K49
                                                                                  K50 Lim S01
BMW 3er-Compact        85-141        225/35R19      K42 K49 K56 T84 T88           A02 A04 A05
346K                   85-141        235/35R19      G01 K41 K42 K49 K56 T87 T88   A06 A08 A09
e1*98/14*0167*..,      85-141        245/30R19      K42 K49 K56 T89               A12 A14 A18
e1*2001/116*0167*..                                                               A70 A71 A72
                                                                                  A73 K50 S01
BMW 3er-Reihe          85-160        245/30R19      Car T89                       A02 A04 A05
390L, 390X             85-190        225/35R19      Lim T88                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0308*..,   85-190        235/35R19      Car G01 Lim T87 T91           A12 A14 A18
e1*2001/116*0344*      85-190        245/30R19      Lim T89                       S01
BMW X3                 110-170       235/45R19      T95                           A02 A04 A05
X83                    110-170       245/40R19      T94                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0249*..                                                               A10 A14 A18
                                                                                  S02
BMW Z3                 141-170       225/35R19                                    A02 A04 A05
R/C                    85-110        225/35R19      K42 K46 K50                   A06 A08 A09
e1*93/81*0029*..,      85-125        225/35R19      Z3N                           A12 A14 A18
e1*98/14*0029*..                                                                  K41 K43 K45
                                                                                  K49 K71 LK6
                                                                                  S01
BMW Z4                 110-170       225/35R19      K14 K49 K50                   A02 A04 A05
Z85                    110-170       235/35R19      G01 K14 K41 K49 K50           A06 A08 A09
e1*2001/116*0219*..    110-170       245/30R19      K14 K49 K50                   A12 A14 A18
                       110-170       255/30R19      K42 K50 K56 R03 R70           Cbo V19 S01




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0090-A09-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B18-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

A70    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             schwarz
Ventillänge [mm]:        49
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 003
Alligator Artikel-Nr.:   590 387 bzw. 590 388

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0090-A09-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B18-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A72   A72     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK,
RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             orange
Ventillänge [mm]:        51
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 004
Alligator Artikel-Nr.:   590 357 bzw. 590 358

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

G73    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit 18 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist
der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0090-A09-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B18-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 5 von 7

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K71    An der Vorderachse ist die Frontschürze am Übergang zum Radhausauschnitt
nachzuarbeiten.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          06-0090-A09-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B18-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      225/35R19     255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2      225/40R19     255/35R19
Nr. 3      235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 4      235/40R19     275/35R19
Nr. 5      235/45R19     255/40R19
Nr. 6      245/30R19     305/25R19
Nr. 7      245/35R19     265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 8      245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 9      245/45R19     275/40R19
Nr. 10     255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 315/25R19
Nr. 11     255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 12     255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 13     265/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Z3N    Rad-Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen ab EWG-Nr.
e1*93/81*0029*08. (Facelift ´99 mit breiter Karosserie an Achse 2)




Hinweise zum Sonderrad

entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         06-0090-A09-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ B18-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 10.Februar 2006




Bohlander                                                                    00090013.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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