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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0385-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                      Gewe GmbH
                                Fuchsstr. 85-87
                                67688 Rodenbach
                                QA 05 113 06024


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          ASA Germany - GT1             ASA Germany - GT1
Typ                             GT1-8519                      GT1-9519
Radgröße                        8,5Jx19H2                     9,5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
1             GT1 919 / Ø74,1 / 72,6             5/120/72,6         15         710   2150
2             GT1 939 / Ø74,1 / 72,6             5/120/72,6         20         710   2150

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               ASA Germany                   ASA Germany
Radtyp und Ausführung           GT1 (s.o.)                    GT1 (s.o.)
Radgröße                        8,5Jx19H2                     9,5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            MQC                           MQC
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°    110               26
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°    120               26
S03     Schraube M14x1,5             Kegel 60°    140               32

Prüfungen

Die Gutachten Nr.090011 und Nr.090017 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           09-0385-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                                 9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer              Gewe GmbH

                                                                                          Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er Reihe          110-270        245/35R19         R03 T89 T93                        A02 A04 A05
560L                   110-270        245/35R19         K41 R02 T89 T93                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0230*..    110-270        255/35R19         K42 R03 T92 T96                    A12 A16 A18
                       110-270        255/35R19         K1a K41 K43 R02 T92 T96            A58 Lim V19
                       110-270        275/30R19         K2b K42 R03 T92 T96                S02
                       110-270        285/30R19         K2b K42 K44 R03
BMW 5er-Kombi          110-270        245/35R19         R03 T93                            A02 A04 A05
560L                   110-270        245/35R19         K41 R02 T93                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0230*..    110-270        255/35R19         R03 T92 T96                        A12 A16 A18
                       110-270        255/35R19         K1a K41 K43 R02 T92 T96            A58 Car S02
BMW 6er-Reihe          190-270        245/40R19         R03                                A02 A04 A05
663C                   190-270        245/40R19         R02                                A06 A08 A09
e1*2001/116*0253*..    190-270        275/35R19         R03                                A12 A16 A18
                       190-270        285/35R19         R03                                Cbo Cpe V19
                                                                                           S02
BMW 7er Reihe       105-240           245/40R19         K2b R03 T94 T98 147                A02 A04 A05
7/G                 105-240           245/40R19         K1a R02 T94 T98                    A06 A08 A09
e1*93/81*0007*..,   105-240           255/40R19         K2b R03 T96 145                    A12 A16 A18
e1*98/14*0007*..    105-240           255/40R19         K1c R02 T96                        K41 K42 K45
                    105-240           275/35R19         K2b R03 T96 148                    K56 R70 V19
                    105-240           285/35R19         K2c R03 T96 146                    S01
BMW 7er-Reihe       150-327           245/45R19         R02                                A02 A04 A05
765                 150-327           255/40R19         R03 T00 T96 145                    A06 A08 A09
e1*98/14,2001/116* 150-327            255/40R19         R02 T00 T96                        A12 A16 A18
0172*00-06          150-327           275/40R19         R03 142                            V19 S03
                    150-327           285/35R19         K2b R03 T96 T99 146
BMW 7er-Reihe       155-327           245/45R19         R02 T98                            A02 A04 A05
765                 155-327           255/40R19         R03 T00 T96 145                    A06 A08 A09
e1*2001/116*        155-327           255/40R19         R02 T00 T96                        A12 A16 A18
0172*07-..          155-327           275/40R19         K42 K46 R03 142                    V19 S03
                    155-327           285/35R19         K2b K42 K46 R03 T96 T99 146
BMW Z8              294               245/40R19         K1c R02                            A02 A04 A05
Z52                 294               255/40R19         K1c R02                            A06 A08 A09
e13*98/14*0054*..,  294               275/35R19         K2b R03                            A12 A16 A18
e13*2001/116*0054*. 294               285/35R19         K2c K56 R03                        V19 S01


Auflagen und Hinweise

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0385-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                          Seite 3 von 7

146      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1460 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

148      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0385-A00-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                               9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer            Gewe GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0385-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                           Seite 5 von 7

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0385-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                                9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer             Gewe GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse          Hinterachse

Nr. 1      225/35R19            255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2      225/40R19            255/35R19
Nr. 3      225/45R19            245/40R19
Nr. 4      235/35R19            255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5      235/40R19            265/35R19, 275/35R19
Nr. 6      235/45R19            255/40R19
Nr. 7      235/50R19            255/45R19
Nr. 8      245/30R19            305/25R19
Nr. 9      245/35R19            265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10     245/40R19            275/35R19, 285/35R19
Nr. 11     245/45R19            275/40R19
Nr. 12     255/35R19            285/30R19, 295/30R19, 315/25R19
Nr. 13     255/40R19            285/35R19, 295/35R19
Nr. 14     255/50R19            285/45R19, 295/45R19
Nr. 15     265/30R19            315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Prüfung des Sonderradtypen wurde im Technologiezentrum in Lambsheim im Januar 2009
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 01.04.2009 in Lambsheim statt.


Hinweise zu den Sonderrädern

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        09-0385-A00-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5Jx19H2 Typ GT1-8519 und
                              9,5Jx19H2 Typ GT1-9519
Fertiger/Zulieferer           Gewe GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 1.April 2009




Haasis                                                                       00134759.DOC




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