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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0138-A00-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20H2 Typ AR1-9020 und
                                10,5Jx20H2 Typ AR1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengrosshandel GmbH

                                                                                      Seite 1 von 7

Hersteller                      Gewe Reifengrosshandel GmbH
                                Hans-Geiger-Str. 15
                                67661 Kaiserslautern
                                49 02 0160905


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          AR1                           AR1
Typ                             AR1-9020                      AR1-10520
Radgröße                        9,0Jx20H2                     10,5Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Achse         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
1             AR1-9020 T13 / Ø74,1xØ72,6      5/120/72,6           18          780    2150
2             AR1-10520 U13 / Ø74,1xØ72,6 5/120/72,6               26          780    2150

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Radtyp und Ausführung           AR1-9020 (s.o.)               AR1-10520 (s.o.)
Radgröße                        9,0Jx20H2                     10,5Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)                     ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            MA                            MA
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120               26
S02     Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130               33
S03     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140               32


Prüfungen

Die Gutachten Nr.080997 und Nr.080932 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           09-0138-A00-V02

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                  9,0Jx20H2 Typ AR1-9020 und
                                 10,5Jx20H2 Typ AR1-10520
Fertiger/Zulieferer              Gewe Reifengrosshandel GmbH

                                                                                          Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er Reihe       110-270           245/30R20         K1a K41 R02                        A02 A04 A05
560L                110-270           285/25R20         K2b K42 R03 T93                    A06 A08 A09
e1*2001/116*0230*..                                                                        A12 A16 A21
                                                                                           A58 Lim V20
                                                                                           S01
BMW 7er-Reihe          155-400        245/35R20         K1a R02 T91 T95                    A02 A04 A05
701, 7L                155-400        245/40R20         K1a R02                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20         K1c R02 T93 T97                    A12 A16 A21
e1*2007/46*0276*..     155-400        265/35R20         K1c K3v K5b R02                    L05 NBF V20
- ohne Allradlenkung   155-400        265/35R20         K2a K2b K6g K6i K8g R03 T95        S02
                                                        T99 156
                       155-400        275/35R20         K2c K6g K6i K8g R03 T02 T98
                                                        156
                       155-400        285/30R20         K2c K6h K6i K8k R03 T95 T99
                                                        156
BMW 7er-Reihe          155-400        245/35R20         K1a R02 T91 T95                    A02 A04 A05
701, 7L                155-400        245/40R20         K1a R02                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20         K1c R02 T93 T97                    A12 A16 A21
e1*2007/46*0276*..     155-400        265/35R20         K1c K3v K5b R02                    L04 NBF V20
- mit Allradlenkung    155-400        265/35R20         K2a K2b K6h K6i K8k R03 T95        S02
                                                        T99 156
                       155-400        275/35R20         K2c K6h K6i K8k R03 T02 T98
                                                        156
                       155-400        285/30R20         K2c K6h K6i K8t R03 T95 T99
                                                        156
BMW 7er-Reihe          150-327        245/40R20         R02                                A02 A04 A05
765                    150-327        255/35R20         K1a R02 T93 T97                    A06 A08 A09
e1*98/14,2001/116*     150-327        275/35R20         R03 T98                            A12 A16 A21
0172*00-06             150-327        285/30R20         R03 T95 T99                        RDK V20
                                                                                           S03
BMW 7er-Reihe          150-327        245/40R20         R02                                A02 A04 A05
765                    150-327        255/35R20         R02 T93                            A06 A08 A09
e1*2001/116*           150-327        275/35R20         R03 T98 156                        A12 A16 A21
0172*07-..             150-327        285/30R20         K42 K46 R03 T95 T99 156            V20 S03



Auflagen und Hinweise

156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0138-A00-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20H2 Typ AR1-9020 und
                               10,5Jx20H2 Typ AR1-10520
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengrosshandel GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0138-A00-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20H2 Typ AR1-9020 und
                               10,5Jx20H2 Typ AR1-10520
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengrosshandel GmbH

                                                                                      Seite 4 von 7

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.


K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.




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Nummer                          09-0138-A00-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20H2 Typ AR1-9020 und
                                10,5Jx20H2 Typ AR1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengrosshandel GmbH

                                                                                           Seite 5 von 7

K8t    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 15mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          09-0138-A00-V02

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                 9,0Jx20H2 Typ AR1-9020 und
                                10,5Jx20H2 Typ AR1-10520
Fertiger/Zulieferer             Gewe Reifengrosshandel GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2    235/45R20              255/40R20
Nr. 3    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 4    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5    245/40R20              275/35R20
Nr. 6    245/45R20              275/40R20
Nr. 7    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 8    255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 10   255/45R20              285/40R20
Nr. 11   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 12   265/35R20              295/30R20
Nr. 13   265/45R20              295/40R20
Nr. 14   275/35R20              305/30R20
Nr. 15   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Prüfung des Sonderradtyps wurde beim TUV Rheinland Malaysia, Subang Jaya im August 2008
durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 03.08.2010 in Lambsheim statt.


Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         09-0138-A00-V02

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                                9,0Jx20H2 Typ AR1-9020 und
                               10,5Jx20H2 Typ AR1-10520
Fertiger/Zulieferer            Gewe Reifengrosshandel GmbH

                                                                                          Seite 7 von 7

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 3.August 2010




Haasis                                                                         00153825.DOC




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