Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0086-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 1 von 7

Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                An der Walkmühle 2
                                46356 Essen
                                QM-Nr. 49 02 0280806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          TN9                           TN9
Typ                             TN9-8520                      TN9-10020
Radgröße                        8,5 J x 20 H2                 10 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                            Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                            (mm)
5H          TN9-8520 /5H / Ø76,9-Ø72,6      5/120/72,6             15         800   2100
5H          TN9-10020 /5H / Ø76,9-Ø72,6     5/120/72,6             20         800   2100

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               TOMASON Germany               TOMASON Germany
Radtyp und Ausführung           TN9-8520 (s.o.)               TN9-10020 (s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 20 H2                 10 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM                           TAM
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                 33
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120                 28
S03     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                 33
S04     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 28

Prüfungen

Die Gutachten Nr.101039 und Nr.101038 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           11-0086-A00-V01

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                 10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer              Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT             155-300        245/40R20       K1a R02                       A02 A04 A05
GT, K-N1               155-300        275/35R20       K2c K6i K8k R03 T02 T98 158   A08 A09 A12
e1*2007/46*0215*..;                                                                 Flh L05 NBF
e1*2007/46*0508*..                                                                  V20 S01
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT             155-300        245/40R20       K1a R02                       A02 A04 A05
GT, K-N1               155-300        275/35R20       K2c K6i K8t R03 T02 T98 158   A08 A09 A12
e1*2007/46*0215*..;                                                                 Flh L04 NBF
e1*2007/46*0508*..                                                                  V20 S01
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe        110-270          245/30R20       K1a K41 R02 T90               A02 A04 A05
560L                 110-270          255/30R20       K1a K41 K43 R02 T88 T92       A08 A09 A12
e1*2001/116*0230*..  110-270          285/25R20       K2b K42 R03 R70 T93           A58 Lim V20
                     110-270          295/25R20       K2b K42 K44 R03 T95           S02
BMW 6er-Reihe        190-270          245/35R20       R02                           A02 A04 A05
663C                 190-270          255/35R20       R02                           A08 A09 A12
e1*2001/116*0253*.. 190-270           255/35R20       R03                           Cbo Cpe V20
                     190-270          275/30R20       R03                           S02
                     190-270          285/30R20       K2b K42 R03
BMW 7er-Reihe        105-240          255/35R20       K1a K41 K45 R02 T93 T97       A02 A04 A05
7/G                  105-240          285/30R20       K2c K42 K46 K56 K66 R03 T95   A08 A09 A12
e1*93/81*0007*..,                                     T99                           R70 V20 S04
e1*98/14*0007*..
BMW 7er-Reihe        155-400          245/40R20       K1a R02                       A02 A04 A05
701, 7L              155-400          255/35R20       K1c R02 T97                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0490*.. 155-400           255/35R20       K2a K2b K6h K6i K8k R03 T97   L04 NBF V20
;                                                     160                           S01
e1*2007/46*0276*..   155-400          275/35R20       K2c K6h K6i K8t R03 T02 T98
- mit Allradlenkung                                   158
BMW 7er-Reihe        155-400          245/40R20       K1a R02                       A02 A04 A05
701, 7L              155-400          255/35R20       K1c R02 T93 T97               A08 A09 A12
e1*2001/116*0490*.. 155-400           255/35R20       K2a K2b K6g K6i K8g R03 T97   L05 NBF V20
;                                                     160                           S01
e1*2007/46*0276*..   155-400          275/35R20       K2c K6h K6i K8k R03 T02 T98
- ohne Allradlenkung                                  158
BMW 7er-Reihe        150-327          245/40R20       R02                           A02 A04 A05
765                  150-327          255/35R20       R02                           A08 A09 A12
e1*98/14,2001/116* 150-327            255/35R20       R03 T97                       V20 S03
0172*00-06           150-327          275/35R20       R03 T02 T98
                     150-327          285/30R20       K2b R03 T95 T99
BMW 7er-Reihe        155-327          245/40R20       R02                           A02 A04 A05
765                  155-327          255/35R20       R02                           A08 A09 A12
e1*2001/116*         155-327          255/35R20       R03 T97                       V20 S03
0172*07-..           155-327          275/35R20       K42 K46 R03 T02 T98
                     155-327          285/30R20       K2b K42 K46 R03 T95 T99



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0086-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW Z8             294               245/35R20         K1c R02                            A02 A04 A05
Z52                294               285/30R20         K2c K56 R03                        A08 A09 A12
e13*98/14*0054*..,                                                                        V20 S04
e13*2001/116*0054*
.

Auflagen und Hinweise

158      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1580 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

160      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0086-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0086-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.

K8t    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 15mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0086-A00-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                                10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer             Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2    235/45R20              255/40R20
Nr. 3    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 4    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 6    245/45R20              275/40R20
Nr. 7    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 8    255/35R20              255/35R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 10   255/45R20              285/40R20
Nr. 11   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 12   265/35R20              295/30R20
Nr. 13   265/45R20              295/40R20
Nr. 14   275/35R20              305/30R20
Nr. 15   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Hinweise zu den Sonderrädern
Entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        11-0086-A00-V01

Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              8,5 J x 20 H2 Typ TN9-8520 und
                              10 J x 20 H2 Typ TN9-10020
Fertiger/Zulieferer           Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland Malaysia, Subang Jaya ab
Dezember 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11.01.2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 11. Januar 2011




Tufan                                                                        00159969.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen